Geheime Entstehung
Salopp formuliert handelt es sich beim OPLAN zunächst einmal um ein Dokument, also um einen grossen Haufen Papier oder eine grosse Computer-Datei – er hat eine hohe Einstufung und ist nicht für die Augen der Öffentlichkeit bestimmt. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr schreibt dazu auf ihrer Webseite „Der Operationsplan Deutschland umfasst rund 1.400 Seiten und ist als Gesamtdokument geheim eingestuft. Aus Gründen der nationalen Sicherheit ist das Dokument nicht öffentlich als Download verfügbar.“(Bundeswehr o.J.)Obwohl also kaum jemand das Papier zu Gesicht bekommen hat, gibt es eine Reihe von Veröffentlichungen, die Rückschlüsse auf seine Inhalte zulassen. Dazu gehört zum Beispiel die vom Presse- und Informationszentrum des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr herausgegebene Broschüre „Operationsplan Deutschland: Eine gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe“.
Ausserdem gibt es diverse Militärs, die in Interviews Teile durchblicken lassen. Zu den Ursprüngen des OPLANs gab etwa General André Bodemann, der Kommandeur Territoriale Aufgaben, im April 2024 zu Protokoll: „Wir haben vor rund einem Jahr mit diesem Plan begonnen und mussten fast alles neu denken. Beteiligt daran waren rund 150 Experten aus Bundeswehr, Bund und Ländern, an rund 100 Tagen haben wir unter ‚geheim' getagt. Und was wir jetzt haben, ist ein ‚lebendes Dokument', es wird also ständig fortgeschrieben. […] Am 27. März [2024] haben wir den Plan dem Generalinspekteur vorgelegt. Nach dessen Billigung setze ich als Nationaler Territorialer Befehlshaber diesen Plan, der mehrere, auf die Bedrohungslage abgestufte Massnahmen beinhaltet, in Kraft.“ (FAZ 2024)
Unter „geheim“ tagen bedeutet, dass der Plan in abgeschotteten Räumen ohne Handynutzung erarbeitet wurde und es den Beteiligten – Personen aus der Bundeswehr, der Bundesregierungs-Ebene, den Länderregierungen und aus den Kommunen – strikt verboten ist, darüber zu berichten, was dort eigentlich passiert ist. Als „lebendiges“ Dokument, das permanent überarbeitet wird, soll eine zweite Fassung bereits Mitte 2026 vorgelegt werden.
Entscheidend am OPLAN ist, dass seine Planungen aus der Behauptung abgeleitet (und legitimiert) werden, dass wir uns nicht mehr im Frieden befänden. So äusserte sich etwa General Bodemann gegenüber der FAZ wie folgt:
„Früher gab es nur Null oder Eins, Frieden oder Krieg. Heute liegt dazwischen eine lange Strecke hybrider Bedrohungen. Schon heute gilt: Wir sind nicht im Krieg, formaljuristisch, aber wir befinden uns auch schon lange nicht mehr im Frieden, weil wir täglich bedroht und auch attackiert werden. Trotzdem müssen wir natürlich über die zivilen Beiträge zur Gesamtverteidigung reden.“(ebd.)
Wie auch der gesamte OPLAN sieht uns Bodemann also in irgendeinem Zwischenzustand, wo die klassischen Kriegsdefinitionen noch nicht greifen, aber auch kein Frieden mehr herrschen soll. Bodemanns Vorgesetzter, General Alexander Sollfrank, Chef des Operativen Führungskommandos, beschreibt diese Quasi-Kriegslage auf der Bundeswehrtagung 2025 wie folgt:
„Diese hybriden Aktivitäten, wie wir dazu sagen, darf man nicht losgelöst von einem Krieg in der Ukraine betrachten. […] Sowohl der Krieg in der Ukraine als auch diese Angriffe gegen uns sind Elemente eines strategischen Gesamtansatzes Russlands mit dem Ziel, die gesamte Sicherheitsordnung in Europa zu verändern.“ (Bundeswehr 2025) Aus Bundeswehrsicht besteht dabei das Problem, dass viele „nützliche“ Gesetze im Frieden nicht oder kaum zur Anwendung kommen – sie greifen erst bei zunehmenden Eskalationsstufen in Richtung Krieg. In der Broschüre „Gesamtverteidigung Deutschland. Ein gemeinsamer Auftrag für unsere Gesellschaft“ listet die Bundeswehr zwölf solcher Gesetze auf, die erst unter bestimmten Bedingungen zum Tragen kommen: Normalzustand, Grauzone, Bündnisfall, Zustimmungsfall, Spannungsfall und Verteidigungsfall. Rechtlich klar geregelt sind lediglich vier der fünf vom Frieden wegführenden „Eskalationsstufen“: „Das Rechtsregime des äusseren Notstands legt Ausnahmevorschriften an und unterscheidet dabei vier Eskalationsstufen: Den Fall besonderer Zustimmung (‚Zustimmungsfall'), den Spannungsfall, den Bündnisfall sowie den Verteidigungsfall. Diese unterschiedlichen Fälle sind an klar umrissene verfassungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft und bedürfen grundsätzlich einer Feststellung durch den Bundestag mit der jeweils erforderlichen Mehrheit.“
Entscheidend ist also diese rechtlich nicht klar definierte „Grauzone“ und wie die Bundeswehr in diesem Beinahe-Krieg nun Zugriff auf zivile Ressourcen bekommen kann, um sie schon heute in die Vorbereitung militärischer Auseinandersetzungen zu integrieren. Zivile Akteure sind damit nach Auffassung von General Bodemann integrale Bestandteile der Gesamtverteidigung, die er wie folgt definiert:
Fokus Aufmarsch
Im Mittelpunkt des OPLANs stehen Massnahmen, um den reibungslosen Auf- bzw. Durchmarsch an die Ostfront zu ermöglichen, lässt sich bei der Bundeswehr nachlesen:Es geht also vor allem um den Aufmarsch der NATO von Westen gen Osten, wofür Deutschland nördlich der Alpen der zentrale Knoten ist, durch den alles durch muss, danach kommen Nord- und Ostsee. Konkrete Manöver geben dann einen kleinen Einblick in die möglichen Rollen nicht-militärischer Akteure: In einer Teilübung von „Steadfast Defender“ zog z.B. im September 2025 eine Bundeswehr-Brigade nach Litauen und machte dabei Rast in Prenzlau (Brandenburg). Unter dem Generalunternehmer Rheinmetall gab es dann dort einen bewaffneten zivilen Sicherheitsdienst, der das Gelände bewachte sowie zivile Angestellte, die die LKWs betankten und warteten; es gab einen zivilen Caterer und es gab zivile Firmen, die Zelte und Betten zur Verfügung stellten, weil sich die eigene Logistik im Kriegsfall oder in der Vorbereitung davon in den Plänen der Bundeswehr bereits in Polen, in Litauen oder andernorts entlang der Frontlinie befände.
Wichtig ist, dass nicht nur der reibungslosen Verlegung an die Ostfront, sondern auch den Rücktransporten ins Hinterland grosse Bedeutung beigemessen wird: Von Westen müssen also NATO-Truppen, Gerät, deren Versorgungsgüter wie Treibstoff, Essen, Munition usw. nach Osten und umgekehrt müssen verwundete und tote Soldat*innen oder zum Beispiel auch Kriegsgefangene gen Westen zurücktransportiert werden.
Arbeitsgruppen
Was die im OPLAN konkret adressierten Themenfelder anbelangt, hat „Frag den Staat“ ziemlich hartnäckig nachgebohrt. Bekommen haben sie nicht allzu viel, aber doch einen Flyer, der sieben Arbeitsgruppen auflistet, deren Themen augenscheinlich im Operationsplan ausgearbeitet wurden (Frag den Staat 2024).AG1 „Definition ziviler Unterstützungsbedarfe“: Was kann die zivile Seite für die Bundeswehr tun?
AG2 „Lebens- und verteidigungswichtige Strukturen“: Was ist allgemeine kritische Infrastruktur? Was ist zivile Infrastruktur, die für das Militär wichtig ist? Und was ist militärische Infrastruktur, die speziell geschützt werden muss – das ist der Teil, der für den Operationsplan Deutschland besonders wichtig ist. AG3 „Führungsfähigkeit und gesamtstaatliches Lagebild“: Deutschland hat als föderaler Staat im Gegensatz zum Militär im Zivilbereich keine geraden Befehlswege. Es geht also darum, wie eine Befehlskette etabliert werden kann – auch wenn es diese Strukturen eigentlich nicht gibt –, die irgendwie aus Berlin den Kommunen sagen kann, was sie zu tun haben. Wie es gelöst werden soll, ist unklar, aber auf jeden Fall wird sich fleissig darüber Gedanken gemacht. – Dies wurde auch noch einmal im Januar 2026 deutlich, als über ein vom Militär erarbeitetes Eckpunktepapier „Zivile Komplementärplanungen zum Oplan Deu“ berichtet wurde. Dabei handele es sich um „eine Art Checkliste für die Länder als Vorbereitung für den Ernstfall“, in dem unter anderem folgender Bedarf angemeldet worden sein soll:
„Klare Befehlsketten werden künftig wichtiger. Auf der zivilen Seite muss klar sein, welche Instanz beim Bund im Spannungs- und Verteidigungsfall als ‚Kommandobehörde' den Ländern gegenüber weisungsbefugt ist. Damit verbunden sein muss laut dem Papier die Benennung von Verantwortlichen in den Bundesministerien und den nachgelagerten Behörden. Wesentlich sind auch weitere Abstimmungen mit den Bundesbehörden, Ländern und Kommunen. Jede Stelle muss wissen, was im Krisen- oder Kriegsfall in ihrer jeweiligen Zuständigkeit liegt, etwa wenn es darum geht, Strassen und Kreuzungen freizuhalten für Militärkonvois, oder bei der Aktivierung von Personal und Ressourcen.“(Klein/Stenglin 2026).
AG4 „Personal und Gesundheit“: Die im Flyer aufgelisteten Bereiche für diese Arbeitsgruppe umfassen „Wehrersatzwesen“; „Kriegsgefangenenwesen“; „Gefallene“; „Fluchtbewegungen“; „Betreuung und Fürsorge“; „psychosoziale Unterstützung“; „Gesundheitsversorgung“.
AG5 „Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsleitung“: Dazu im Flyer: „Die AG thematisiert die Ertüchtigung der nationalen Verkehrsinfrastruktur und die Erhöhung ihrer Widerstandsfähigkeit mit dem Ziel, in Krise und Konflikt den militärischen Anforderungen unter Berücksichtigung der zivilen Herausforderungen gerecht werden zu können.“
AG6 „Military Mobility“: Die Truppen müssen auch Grenzen überqueren, weshalb sich unter anderem über Dinge wie Zollkontrollen Gedanken gemacht wird. Es geht um die „Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung von Verfahren sowie die Modernisierung von Infrastruktur, um Truppen und Material schneller grenzüberschreitend verlegen zu können“.
AG7: „Strategische Kommunikation“: Man könnte dazu auch Propaganda sagen, also wie adressiert man die Bevölkerung so, dass sie gefälligst irgendwie an diesem Operationsplan Deutschland mitarbeitet? Da das Dokument geheim ist, wissen wir nicht, ob diese Strategische Kommunikation im Sinne des Operationsplans jetzt schon stattfindet oder erst wenn Fall X oder Y ausgerufen wird, von dem wir dann aber möglicherweise auch gar nichts mitbekommen. Jedenfalls wird sich hier auf höchster Regierungsebene Gedanken darüber gemacht, wie man die Bevölkerung propagandistisch adressiert, um sie ins Glied zu rücken.
OPLAN-Heimatschutztruppe
Von militärischer Seite ist auf oberster Ebene das Operative Führungskommando in Berlin für den OPLAN zuständig, das mit Bundesregierung und NATO kommuniziert. Ihm unterstellt gibt es Landeskommandos in allen Landeshauptstädten, die mit den Landesregierungen und deren Behörden in Kontakt stehen. Und unterhalb davon, weitestgehend aus der Reserve besetzt, existieren Kreis- und Bezirksverbindungskommandos, das heisst, in jedem Kreis, in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Regierungsbezirk gibt es ein kleines Bundeswehrkommando, das sozusagen ebenengerecht mit den jeweiligen Behörden kommuniziert, um im Fall der Fälle das auch alles irgendwie gangbar zu machen.Neben diesen organisierenden gibt es auch noch ausführende Kräfte bei der Bundeswehr. Das ist der sogenannte Heimatschutz, der gerade massiv ausgebaut wird. Aktuell gibt es sechs Regimenter, zusammen 500 aktive Soldat*innen und um die 6.000 Reservistinnen und Reservisten, die dafür da sind, mit der Waffe ebendiese militärrelevante Infrastruktur in Deutschland zu schützen. Kürzlich kündigte der scheidende Heeresinspekteur Alfons Mais aber an, er sehe für die Heimatschutztruppe einen Bedarf von 9.500 Aktiven sowie 138.000 Reservistinnen und Reservisten, die – wie auch immer das gehen soll – bis 2029 zur Verfügung stehen müssten (Boes 2025). Damit würden genug Truppen zur Verfügung stehen, um den permanenten Quasi-Ernstfall gegen alle Eventualitäten militärisch abzusichern – erklärtermassen auch gegen Proteste aus der Friedensbewegung (Jokisch 2025).


