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Störerhaftung: Das Ende der Abmahnindustrie? | Untergrund-Blättle

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Die Folge des Urteils Störerhaftung: Bundesgerichtshof beschleunigt das Ende der Abmahnindustrie

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Der Bundesgerichtshof hat heute in einem Urteil die Störerhaftung erheblich eingeschränkt. Die Abmahnindustrie befindet sich nun endgültig in Auflösung.

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Anschlussinhaber Foto: Mike Licht (CC BY 2.0 cropped)

13. Mai 2016
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil die Rechte von WLAN-Inhabern gestärkt und die Störerhaftung eingeschränkt. Bislang musste der Anschlussinhaber Besucher, Mitbewohner und Mitnutzer seines WLANs darüber aufklären, dass sie keinen Tausch urheberrechtlich geschützter Dateien in seinem Netz ausführen dürften. Diese Pflicht hat der BGH jetzt in seiner heutigen Entscheidung als „nicht sozialadäquat“ aufgehoben:

«Der Beklagten war eine entsprechende Belehrung ohne konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung des Internetanschlusses nicht zumutbar. Den Inhaber eines Internetanschlusses, der volljährigen Mitgliedern seiner Wohngemeinschaft, seinen volljährigen Besuchern oder Gästen einen Zugang zu seinem Internetanschluss ermöglicht, trifft keine anlasslose Belehrungs- und Überwachungspflicht.»

Die Folge des Urteils: Wenn nicht festgestellt werden kann, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, dann darf nicht ersatzweise der Anschlussinhaber haftbar gemacht werden. Kosten können also nur noch aufkommen, wenn der Verursacher der illegalen Downloads eindeutig identifiziert werden kann. Gleichzeitig hat der BGH heute pauschal angesetzten Abmahnungen eine Absage erteilt. Die Höhe müsse sich nach dem wirtschaftlichen Wert des verletzten Urheberrechts, nach Popularität, Aktualität und der Dauer der Rechtsverletzung richten.

Zudem scheint seit gestern auch die politische Abschaffung der Störerhaftung in greifbarer Nähe. Unklar ist aber noch, wie das neue Gesetz der Bundesregierung genau aussehen wird. Für Jubel ist es noch zu früh, das Ende der Abmahnindustrie in der bisherigen Form dürfte aber endgültig eingeleitet sein.

Markus Reuter
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.

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