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Wikimedias Klage gegen NSA-Massenüberwachung abgewiesen Eine Billion Beweise sind zu wenig?

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Ein US-Bezirksgericht hat am vergangenen Freitag die Klage eines breiten Bündnisses von Bürgerrechtsorganisationen gegen die NSA-Massenüberwachung abgewiesen.

IBM-Konsole der NSA, Januar 1971.
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IBM-Konsole der NSA, Januar 1971. Foto: ga (PD)

26. Oktober 2015
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Das Gericht begründete die Entscheidung unter anderem mit einem Mangel an Beweisen. Die Bürgerrechtsvereinigung ACLU hatte im Namen der Wikimedia Foundation, Amnesty International, Human Rights Watch und einer Vielzahl anderer Organisationen gegen das Abschnorcheln von Internetverkehren durch die NSA geklagt.

Für die Klagenden lässtdie Entscheidung auf völliges Unverständnis des Gerichts schliessen. Dort habe man ignoriert, wie Internetverkehre und ihre Überwachung beschaffen seien. Stattdessen bezog das Gericht den Standpunkt, dass die Vorwürfe gegenüber der NSA nur Mutmassungen und Spekulationen seien. Von offizieller Seite wurde nie bestätigt, auf welche Weise die NSA ihre Überwachungsmassnahmen umsetzt, folglich könnten die betreffenden Organisationen keine Gewissheit darüber haben, dass sie oder ihre NutzerInnen überwacht wurden.

Jedoch entkräftete die Wikimedia Foundation schon vorab diese aberwitzige Konstruktion. Die klagenden Organisationen vereinen jährlich eine Billion Datenübermittlungen auf sich, schon allein aufgrund dieser Masse ist es auszuschliessen, dass sie nicht von der NSA-Backbone-Überwachung erfasst sind. Das Gericht hielt jedoch ausserdem dagegen, dass eine allumfassende Überwachung von Verkehren nicht stattfinde, solange überhaupt eine Rasterung von Verkehren vorgenommen wird. Gerade indem Internetverkehre anhand von Selektoren analysiert werden, handelt es sich nach Auffassung des Gerichts nicht mehr um eine allumfassende Überwachung von der auch die Klagenden betroffen wären.

Die Wikimedia Foundation kündigte aufihrem Blog bereits an, das Verfahren vor ein Berufungsgericht zu bringen. Sie zeigte sich besonders von der Argumentation des Vorsitzenden Richters bestürzt:

«Unfortunately, the court did not actually rule on whether the NSA's upstream surveillance is legal or illegal. Judge T.S. Ellis III, the presiding judge, dismissed the case on standing grounds. The court held that our complaint did not plausibly allege that the NSA was monitoring our or other plaintiffs' communications. Additionally, the court referenced the U.S. Supreme Court decision in Clapper v. Amnesty International, although, in our opinion, the facts before the court were dramatically different from the ones that were before the Supreme Court in Amnesty.»

Als Folge dieser Gerichtsentscheidung wäre es unmöglich, juristisch gegen staatliche Überwachungsprogramme vorzugehen. Nur in Fällen, in denen die Behörden darüber benachrichtigt werden, könnten Betroffene dann noch dagegen klagen.

Damit zielt die Entscheidung des Gerichts präzise am eigentlichen Gegenstand des Verfahrens vorbei. Von den Klagenden wird erwartet, ihre individuelle Betroffenheit von Überwachung nachzuweisen. Im Zeitalter digitaler Massenüberwachung verabschiedet sich mit dieser juristischen Argumentation eine Form von politischer Kontrolle. So ist das amerikanische Urteil vom vergangenen Freitag durchaus vergleichbar mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, vom Mai 2014. Jedenfalls in seiner politischen Dimension. Ineinem Gastbeitrag hat Peter Schantz bereits detailliert auf den Umstand hingewiesen, dass hierin ein weiteres gravierendes Loch in den Mechanismen demokratischer Geheimdienstkontrolle besteht.

Nikolai Schnarrenberger
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.

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