Zoë Keating im Streit mit YouTube Das Dilemma der Bewilligungskultur im Netz

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Zoë Keating ist eine US-amerikanische Cellistin und Komponistin. Auf ihremBlog hat sie kürzlich gegen die vertraglichen Konditionen von YouTubes neuem Musik-Streamingdienst „Music Key“ protestiert.

Zoë Keating am eTech im Jahr 2009.
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Zoë Keating am eTech im Jahr 2009. Foto: Ed Schipul (CC BY-SA 2.0 cropped)

8. Dezember 2015
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Konkret stösst sie sich, in einerÜbersetzung der Kollegen bei iRights.info, an fünf Punkten:
  • Ihr gesamter Katalog müsse zwingend in den Gratis- und Premiumvarianten von Youtubes neuem Musikdienst vertreten sein, auch bei Uploads von Dritten.
  • Alle Lieder müssten Teil des Monetarisieungsprogramms werden.
  • Alle neuen Lieder müssten zeitgleich zu anderen Plattformen auch über Youtube erhältlich sein.
  • Alle Lieder müssten in hoher technischer Qualität verfügbar sein.
  • Der Vertrag gelte für fünf Jahre.
Besondere Brisanz bekommt dieser Fall aber weniger wegen dieser Forderungen, sondern wegen des Druckmittels das YouTube einsetzt, um Keating zur Einwilligung zu bewegen. Keating zu Folge wäre eine Ablehnung des Angebots mit einer Sperre ihres YouTube-Channels samt Rauswurf aus YouTubes Monetarisierungsprogramm Content ID verbunden. Mit Hilfe des Content-ID-Algorithmus werden registrierte Rechteinhaber über Nutzung ihrer Inhalte durch Dritte informiert und sie können danach entscheiden, ob sie diese tolerieren, sperren oder monetarisieren möchten. Vor kurzem erst hatte YouTube die Transparenz von Content ID erhöht, indem bereits vorab eine Prüfung möglich ist, ob ein Musikstück im Katalog von Content ID registriert ist.

Erfahrungen mit Content ID

Keating verzeichnete auf ihrem Content-ID-Account laut eigenen Angaben im letzten Monat knapp 10.000 Videos mit rund 250.000 Aufrufen. Ihrer Meinung nach löst Content ID damit ein Rechteklärungsproblem (meine Übersetzung):

«Es handelt sich bei den Videos um Tanzaufführungen, Dokumentationen, Präsentationen, Animationen, Kunstprojekte sowie Soundtracks zu Videos in denen Leute Dinge tun wie Skifahren, Gebärden, Kalligraphie oder einfach nur Videospiele spielen. […] In der Mehrzahl dieser Videos hätte der Produzent eigentlich eine Lizenz von mir einholen müssen aber ich denke viele Leute wissen das nicht. […] Ich habe einen Agenten der sich um die grösseren Dinge kümmert aber es steckt einfach nicht genug Geld in diesen Nutzungen für ihn und er hätte nicht die Zeit alle Anfragen zu behandeln. Content ID fühlt sich wie ein sperriger Workaround an (die Benachrichtungen an die Video-Uploader sind ziemlich alarmistisch im Ton), aber es löst ein Problem.»

Ein Verzicht auf Content ID wäre für Keating also mit Einbussen verbunden. Und während die Androhung einer Sperre des YouTube-Kanals von einem YouTube-Sprecher gegenüber Billboard dementiert wird, bestätigt derselbe Bericht die Verknüpfung von Content ID und dem neuen Musik-Streamingdienst „Music Key“. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass dessen kostenpflichtiges Angebot auch über sämtliche kostenlosen Inhalte auf YouTube verfügt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass Content-ID und Streaming auf Einzelfallbasis verhandelt und abgeschlossen werden. Billboard zitiert in diesem Zusammenhang den Vertreter eines Indie-Labels, der von einem „langen und unangenehmen“ Verhandlungsprozess mit YouTube berichtet.

Was die Höhe der angebotenen finanziellen Vergütung betrifft gibt sich Keating bedeckt, betont aber vor allem ihren Wunsch nach Entscheidungssouveränität:

This is the important part: it is my decision to make.

An diesem Punkt offenbart sich das ganze Dilemma der herrschenden Bewilligungskultur im Netz: Formal stattet das Urheberrecht die Urheber mit enormer Machtfülle aus. Die meisten Nutzungsarten können im Einzelfall zu unterschiedlichen Konditionen erlaubt oder untersagt werden. Anbieter und Nutzer müssen bei Rechteinhabern im Einzelfall Bewilligungen einholen. Ausnahmen sind paradoxerweise nur Bereiche wie Webradio, in denen es analog-kollektive Rechteklärungspraktiken in die digitale Welt geschafft haben. Sonderkonditionen und intransparente Tarife

In der Praxis ist es dabei nicht nur im Musikbereich so, dass die grosse Mehrheit der Kreativen die Rechte an ihren Werken exklusiv an Rechteverwerter (z.B. Labels, Verlage) überträgt. Doch nur eine winzig kleine Minderheit an Kreativen samt deren Verlagen verfügen über die Position, mit grossen Plattformen wie YouTube, Amazon, Apple in Verhandlungen zu treten – von Augenhöhe ganz zu schweigen. Taylor Swift und ihr Major Label können es sich leisten – aus welchen Gründen auch immer – ihre Musik bei Spotify sperren zu lassen und bei YouTube Sonderkonditionen auszuhandeln (ausserhalb Deutschlands sind ihre Werke dort nämlich verfügbar). Die grosse Mehrzahl an Kunstschaffenden und Labels kann das nicht. Gleichzeitig ist der Verhandlungsaufwand wegen der Vielzahl an Rechten und Rechtinhabern so gross, dass er sich nur für grosse Plattformen lohnt.

Im Ergebnis führt diese Situation zu intransparenten Vertragskonstruktionen, von denen die grossen Plattformbetreiber und die grossen Superstars profitieren. Die grosse Mehrheit der Kunstschaffenden steht jedoch schlechter da als im Falle von kollektiver Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften wie GEMA und GVL.

Fazit

Solange sich Kreative auf den Standpunkt stellen, dass sie die Einzelfallentscheidung gegenüber kollektiven Lösungen vorziehen – „it is my decision to make“ – wird genau das nicht passieren, was sich Keating am Ende ihres Blogeintrags wünscht:

Anyone starting up a new video service?

Ich fürchte, es gibt hier ein echtes Dilemma: entweder mehr kollektive Rechteklärung samt transparenten Tarifstrukturen, Kontrahierungspflicht, mehr Wettbewerb und etwas grösserer Verhandlungsmacht für Kreative oder Bewilligungskultur samt intransparenter Einzallfalllizenzierung mit strukturellen Vorteilen von grossen Plattformen und Superstars.

Leonhard Dobusch
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.