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Georg Auernheimer: Der Genozid in Palästina

Georg Auernheimer: Der Genozid in Palästina Entgrenzte Gewalt – Ihre Macher und Helfershelfer

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Sachliteratur

Eine neue Veröffentlichung richtet den Blick auf das Elend Palästinas. Bei westlichen, speziell deutschen Medien hält sich hier das Erschrecken in Grenzen – obwohl das Völkerrecht mit Füssen getreten wird.

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Datum 3. Juni 2026
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Georg Auernheimer hat zum Frühjahr 2026 in der „Hintergrund-Buchreihe“ den provokativen Titel „Der Genozid in Palästina“ vorgelegt. Das letzte Datum, auf das sich die Veröffentlichung des Buchs bezieht, ist der Beginn des neuesten, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs vom 28. Februar, den die USA und Israel gegen die islamische Republik Iran führen. Georg Auernheimer, ehemaliger Hochschullehrer mit dem Schwerpunkt Interkulturelle Studien, sieht darin einen Sieg der „militärischen Logik“, der nicht nur die Region betrifft, sondern die weltpolitische Militarisierung und Brutalisierung insgesamt vorantreibt: „Absolut entgrenzte Gewalt gewinnt die Oberhand“ (S. 7).

Dazu passt die bemerkenswerte Reaktion – oder auch Nicht-Reaktion – der deutschen Politik, die vor allem darunter leidet, dass sie in dem aktuellen Konflikt nichts zu vermelden hat (Merz: Wir wurden nicht gefragt). Was übrigens nicht heisst, dass sie eine neutrale Rolle spielt oder gespielt hat. Die BRD „hat den Weg in die Katastrophe geebnet“ (S. 10), hält Auernheimer vielmehr fest.

Entgrenzte Gewalt – und ihre Macher

Den Weg in diese Katastrophe – ausgehend vom zionistischen Staatsgründungsprojekt, seiner Vorbereitung, Durchsetzung und gegenwärtigen Expansion, die keinen Platz mehr für einen Palästinenserstaat lässt – schildern die ersten beiden Kapitel, die rund Dreiviertel der Veröffentlichung ausmachen. Die Zukunftsaussichten für die Region und die Einordnung in die imperialistische Weltordnung des „freien Westens“ samt den jüngsten Fortschritten unter Trumps Präsidentschaft tragen dann die beiden Schlusskapitel nach. Die Schilderung der militärischen Konflikte, mit denen der israelische Staat im Grunde seit 1948 pausenlos seine raumgreifende Selbstbehauptung praktiziert, dürfte dabei für das deutsche Publikum einen gewissen Neuigkeitswert haben, da hierzulande alle Sympathie dem bedrohten Judenstaat gilt und das Leid der Palästinenser nur dosiert in die Medien Eingang findet.

Auernheimers Fazit zu der erschreckenden Bilanz, die er anhand von UN-Berichten, Stellungnahmen von NGO's (wie Ärzte ohne Grenzen oder Amnesty International), Augenzeugenmitteilungen oder kritischen Stellungnahmen von israelischer Seite (Moshe Zuckermann, Ilan Pappe, Moshe Zimmermann…), sogar der dortigen liberalen Medien, aber auch aus der westlichen Genozid- bzw. Völkerrechtsforschung zusammengestellt hat, lautet folgerichtig: „Für die Palästinenser ist das Leben zur Hölle geworden, nicht nur im Gazastreifen, sondern auch im Westjordanland. Und die Pläne der israelischen Regierung zur völligen Vertreibung sind noch nicht vom Tisch.“ (S. 75) Diese Hölle, die Millionen Menschen die Lebensgrundlagen entzieht und ihnen nur noch ein – permanent gefährdetes – Dahinvegetieren erlaubt, wird in den Grundlinien ihrer Entwicklung, gewissermassen von der ersten bis zur zweiten „Nakba“, dargestellt.
Im Nachvollzug dieses Prozesses bilden die Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 nur eine Station unter vielen, womit schon ein Kontrapunkt zu dem gesetzt ist, was von den hiesigen Leitmedien vermittelt wird. Denn diesen zufolge sind ja die Zehntausende Tote, die unzähligen Verstümmelten und Traumatisierten, die Verwüstungen und Zerstörungen aller zivilisatorischen Bedingungen in Gaza zwar bedauerlich, aber immer auf dieses eine Datum zu beziehen, das das Selbstverteidigungsrecht des israelischen Staates beglaubigt. Und dass die Gräueltaten der israelischen „Verteidigungs“-Kräfte (IDF) nur gefiltert durch deren Propagandastäbe vorkommen lässt, wobei bestenfalls einmal der eine oder andere UN-Bericht erwähnt wird.

Derartiges findet man etwa seit Neuestem hier und da, seit ein New-York-Times-Artikel über Recherchen zur Misshandlung palästinensischer Gefangenen berichtet hat. Dann gibt es Kurzmeldungen in deutschen Medien darüber, dass Israel laut UN „glaubhaft verdächtigt“ wird, „in bewaffneten Konflikten systematisch sexuelle Gewalt auszuüben“ (Bonner General Anzeiger, 29.5.2026). Aber auch in eine solche Meldung aus drei Sätzen muss noch das Dementi des israelischen UN-Botschafters eingebaut werden, bei dem Verdacht handle es sich um „Blutverleumdung“ (was immer das sein mag). Ähnlich geht es bei Hintergrundberichten über das Westjordanland zu, die fallweise sogar in der FAZ auf Seite 3 erscheinen und über unschöne Gewaltausbrüche in der dortigen Krisenregion berichten, die die israelische Regierung leider nicht in den Griff bekommt, so der vermittelte Eindruck, und über die der deutsche Leser (und natürlich auch die Leserin) den Kopf schütteln soll.

Bei Auernheimer wird dagegen deutlich gemacht, dass die aktuelle Lage in einem Kontext steht, der von Anfang an auf eine Verhinderung der palästinensischen Staatsgründung zielte – was die dominanten israelischen Interessen betraf und was von westlicher Seite toleriert wurde. Und der UN-Beschluss von 1947, der zur israelischen Staatsgründung von 1948 und der besagten Nakba (der Vertreibung und Auslöschung palästinensischen Lebens) führte, setzte zudem von Anfang an auf einen „Bevölkerungsaustausch“. Den kennt man vor allem seit den Balkankriegen der 1990er Jahre als „ethnische Säuberung“, als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (bzw. gegen die Menschheit, wenn man Hannah Arendts unsinniger Präzisierung dieser Rechtskategorie folgt), also als schwerst wiegende Untat, die seinerzeit z.B. die BRD berechtigte, mit einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zum Schutz bedrohter Volksgruppen einzugreifen. Jedenfalls in dem Moment, als sich mit dem serbischen Milošević eine lokale politische Macht den Neuordnungsabsichten der freien Welt entgegenstellte.

Die Idee eines binationalen Staates – die noch beim Vorlauf des Gründungsprozesses, auch auf jüdischer Seite, eine Rolle gespielt hatte – lehnten die Zionisten ab, wofür Hannah Arendt seinerzeit ein gewisses Verständnis zeigte. Angeblich deshalb, weil ein solcher Staat eine „wirtschaftliche Integration“ vorausgesetzt hätte (S. 18). Ein etwas gekünstelter Einwand hätte doch gerade ein binationaler Staat eine solche Integration herbeiführen können. Auernheimer geht im dritten Kapitel seines Buchs übrigens darauf ein, dass sogar aktuell noch auf dissidenter israelischer Seite eine solche binationale Lösung diskutiert wird, jetzt natürlich unter ganz anderen Bedingungen, unter denen sowohl die Integration als auch der wirtschaftliche Wiederaufbau geleistet werden müssten.

Arendts Einwand belegt eher, wie diese Frau mit der politischen Konjunktur ging. Aber immerhin kann man dieser Politiktheoretikerin, die sich sonst der Feindbildpflege der „freien Welt“ grosszügig zur Verfügung stellte, eins zugutehalten: Ihr wurde bei Gelegenheit durchaus die Härte der jüdischen Nationalstaatsgründung bewusst, die eben darauf setzte und nach ihrer eigenen völkischen Logik darauf setzen musste, ‚araberfreie' Räume zu schaffen. Arendt sprach damals von einem kommenden Albtraum und erklärte: „Auf lange Sicht kann man sich kaum eine Entwicklung vorstellen, die gefährlicher und abenteuerlicher wäre…“ (zit. nach Auernheimer, S. 10). Nur muss man festhalten: Dies war keine grossartige Erkenntnis, sogar orthodoxe Juden (vgl. S.11) oder zionistische Politiker, die Auernheimer zitiert, sprachen klar aus, dass man sich, leider, leider, mit äusserster Brutalität gegen eine ortsansässige Bevölkerung wenden musste.

Das, was heute Sachlage ist und von einem Trump oder Netanjahu in aller Offenheit bekannt gemacht wird – dass der israelische Staat „from the river to the sea“, wahlweise (wie vom US-Botschafter Huckabee geäussert) „vom Euphrat bis zum Nil“ reicht, für einen palästinensischen also kein Platz mehr bleibt –, war von Anfang an im israelischen Staatsprogramm das Leitbild und wurde in zahllosen Kriegen gegen die Palästinenser oder gegen Nachbarstaaten durchgekämpft. Und zwar in regulären oder irregulären Kriegsaktionen, in der Ermordung störender Figuren aus der palästinensischen Nationalbewegung, in eigenhändig verübten oder gesponserten Terrorakten, die angeblich nur einen Zweck verfolgten: defensiv den Bestrebungen entgegenzutreten, die den Heimstaat aller Juden vernichten wollen.
An diesem Bild hat sich in der hiesigen Öffentlichkeit kaum etwas geändert, auch wenn heutzutage das expansive israelische Programm in der ganzen Nahostregion offenkundig ist und sein massloser Anspruch – seit Trump kein Blatt mehr vor den Mund nimmt – von Seiten des Netanjahu-Regimes offen ausgesprochen wird. Dabei wird von seinen rassistischen Kabinettsmitgliedern auch das „leider, leider“ einkassiert, zu dem sich frühere zionistische Führer noch herabliessen: Jetzt ist klar, dass man gegen „human animals“ kämpft.

Was deutsche Diplomaten nicht daran hindert, die Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung pflichtgemäss aufzusagen. Aber das ist ein anderes Kapitel, die Mitwirkung und Beihilfe der BRD betreffend, das in Auernheimers Schrift seine kritische Würdigung erfährt.

Völkerrecht & Völkermord – aus deutschem Blickwinkel

Wenn man die zahllosen Nachweise zum Bruch des Völkerrechts zur Kenntnis nimmt, die sich der Staat Israel seit Jahrzehnten ungestraft leistet, muss man zur aktuellen Situation als Erstes festhalten: Für die deutsche Politik ist das kein Thema. Und die BRD-Öffentlichkeit hat davon auch früher wenig Aufhebens gemacht, wobei mittlerweile ein Zustand eingetreten ist, den Freerk Huisken im neuesten Resümee seiner Schulkritik („Schule, die 5. Gewalt“, Hamburg 2026, S. 120) so formuliert: „jede Kritik an Israels Gaza-Auslöschung ist neuerdings Antisemitismus“. Huisken, der sich vor allem mit der Situation im Bildungs- und Wissenschaftsbetrieb befasst und bereits vor Jahren mit „Alles bewältigt und nichts begriffen“ eine vernichtende Bilanz der (west-)deutschen NS-Vergangenheitsbewältigung vorgelegt hat, verweist auf einschlägige „Verdikte, die inzwischen schon das eine oder andere Auftrittsverbot, die eine oder andere Abmahnung, das eine oder andere Berufsverbot nach sich gezogen haben.“

Das Gewerkschaftsforum hat das im April 2026 unter dem Titel „Kritikverbot – in Namen des Antisemitismus“ thematisiert. Eine aktuelle Bilanz, festgemacht an einer neuen Handreichung des Verfassungsschutzes, hat Norbert Häring jetzt vorgelegt: „Wen man alles nicht mehr kritisieren darf…“. Einschlägig ist hier auch Auernheimers Schrift von 2025 „Zweierlei Antisemitismus“ (siehe dazu den Podcast mit dem Autor bei 99zu1).
Diesem Kritikverbot, das die israelische Politik und die zionistische Nationalideologie regelrecht zu einem Schutzgut des deutschen Staates erklärt, tritt Auernheimer entgegen. Er verweist auf eine „Doppelstrategie“, die überhaupt in den westlichen Ländern anzutreffen sei: nämlich die Verwendung „eines medialen Filters und des Antisemitismusvorwurfs“ (S. 71).

Zum ersten Punkt ist das Buch Fabian Goldmanns über den „Staatsräsonfunk“ aufschlussreich, dass Renate Dillmann auf den NachDenkSeiten vorgestellt hat. Dillmanns Resümee zur deutschen Situation ist eindeutig: „Sämtliche journalistischen Prinzipien wie ‚erst die Information, dann die Meinung', ‚Verpflichtung zur Überprüfung von Quellen' und – für die Öffentlich-Rechtlichen – die ‚Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Ausgewogenheit' wurden so massiv verletzt, dass von Zufall keine Rede sein kann“. Zu dem zweiten Punkt hat Auernheimer, wie gesagt, bereits seine eigene Studie vorgelegt. Sie verweist darauf, dass mit dem neuen Begriff des „israelbezogenen Antisemitismus“ richtiggehend die Grundlagen antirassistischer Aufklärung und Bildung zerstört werden; fundamentale Erkenntnisse würden – quasi durch einen obrigkeitsstaatlichen Beschluss – ausser Kraft gesetzt; der kritischen Analyse die Beachtung politischer Freund- und Feindbilder vorgeschrieben.

In seiner Analyse von 2025 hatte Auernheimer festgehalten: „Wir müssen zwischen Antisemitismus und Antizionismus unterscheiden. Unter Antisemitismus ist die Diskriminierung der Juden als Juden zu verstehen, oft gefolgt von ihrer Entrechtung und Ausgrenzung. Der Antizionismus wendet sich gegen israelische Macht- und Gebietsansprüche auf Kosten der palästinensischen Bevölkerung.“ (S. 134) Wichtig sei auch, dass man den Antisemitismus nicht bekämpfen könne, „ohne faschistoides oder faschistisches Gedankengut zu bekämpfen“ (S. 126). In seiner neuen Studie geht Auernheimer noch einmal auf die Rede vom „importierten“ oder „islamischen Antisemitismus“ ein und präzisiert seine Bedenken.

Er bestreitet nicht, dass es „fanatisierte Araber oder Muslime“ gibt, die den Übergang zum offenen Antisemitismus machen und sich „zu mörderischen Anschlägen“ berechtigt fühlen (S. 87f). Er erinnert aber daran, dass dies genau ein Derivat der im Westen verbindlich gemachten (und von der jüdischen Diaspora weit gehend geteilten) Identifizierung des Staates Israel mit „den Juden“ ist. In der BRD wird eine solche Identität ja regelrecht mit repressiven Massnahmen und dem Einsatz des Verfassungsschutzes gegen dissidente Juden durchgesetzt, die sich vom politischen Kurs „ihres“ Staates distanzieren. So erlebt man gegenwärtig die Absurdität, dass in Deutschland zionismuskritische Juden und Jüdinnen (die sich z.B. in einer „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ zusammengeschlossen haben) als Importeure und Antreiber des Antisemitismus gebrandmarkt werden.
Auernheimer thematisiert die spezielle deutsche Befindlichkeit, die sich mit einem neuen Philosemitismus schmückt und in der jetzt selbstverständlich gewordenen Treue zu Israel eine „erlösende Vorstellung“ (S. 76) gefunden hat, die sie nicht aus der Hand geben will. Er dokumentiert auch die Treuebekenntnisse der Bundeskanzler Scholz oder Merz, die richtiggehend mit Fake News über die völkerrechtliche Korrektheit des zionistischen Staates daherkommen oder, im direkten Widerspruch dazu, die „Drecksarbeit“ der IDF hochleben lassen.

Auernheimer gibt die entscheidenden Hinweise, dass dies auf dem deutschen Patriotismus gründet, der schon immer parteiisch mit Völkerrechtsbrüchen umgegangen ist, wenn sie der eigenen, westlichen, regelbasierten Weltordnung dienen. Dies kennt die Welt ja seit dem Vietnamkrieg oder der „Befriedung“ des US-Hinterhofs in Mittel- oder Südamerika. Und wie gesagt, seit der neuen Präsidentschaft Trumps, ist das auch offen ausgesprochenes Prinzip der US-Vorherrschaft über den Globus, und Netanjahu schliesst sich dem gerne an. „Beide Mächte können die Regeln ungestraft brechen.“ (S. 100)

Und beide, kann man ergänzen, haben keine Hemmungen bis zum Äussersten zu gehen und sich auch dazu zu bekennen. Im eingangs erwähnten Irankrieg, dessen Eskalation nach Abfassung des Buches stattfand, hat Trump ja damit geprahlt, dass er notfalls eine ganze Zivilisation auslöschen werde. Solche Ansagen und die entsprechenden Taten werden von den Leitmedien ja auch nicht einfach verschwiegen. Was die Leser oder Zuschauer aber geliefert bekommen, sind einzelne Gräuel, Bildsplitter, unfassbare Gewaltausbrüche, diverse Einblicke in Elendslagen (inklusive Spendenaufrufe der Welthungerhilfe)...

Auernheimer will hier mit seinem Bändchen als Korrektiv wirken und die Systematik der Zerstörung darstellen: Sie betrifft in Gaza ja nicht nur Wohnungen und Wohnumfeld, sondern Verwaltung und Infrastruktur (Wasser und Energie), Gesundheits- und Bildungssystem, Kultur(einrichtungen), die Reste von Natur und intakter Umwelt. Damit begründet Auernheimer seinen Vorwurf Völkermord.

Gegen Illusionen, die hier im Vertrauen auf eine stärkere europäische oder deutsche Einflussnahme entstehen könnten, bringt die Analyse die entscheidenden imperialen Triebkräfte zur Sprache (auch wenn dies in den beiden Schlusskapiteln nur in Kurzform geschieht). Lösungsmöglichkeiten des Jahrhundertkonflikts, etwa Hoffnungen auf einen binationalen Staat, werden daher eher skeptisch beurteilt (jedoch mit einer gewissen Aufmerksamkeit registriert). Worauf Auernheimer aber setzt, ist eine Reform, eine Stärkung oder eine grundlegende Erneuerung der UNO – deren Chancen er natürlich als eher gering einschätzt.

So weit ist der Analyse Realismus zu bescheinigen. Was weiterer Diskussion bedürfte, ist aber die im Grunde aufrechterhaltene Wertschätzung eines Völkerrechts, das von einer Institution verwaltet wird, die schon in ihrem Namen eine Lüge präsentiert: Aus vereinten Nationen bestehen die „Vereinten Nationen“ nicht, sondern aus versammelten Machthabern, die auch nicht mit ihrem Recht, das sie verlogen als das ihrer Völker bezeichnen, einen Zustand der Gewaltlosigkeit herbeiführen wollen, sondern sich mit Ihresgleichen darüber verständigen, wann sie Krieg untereinander führen wollen und wann sie es lieber bleiben lassen. Und alle ihre Rechtskategorien (wie Völkermord oder Genozid oder Verbrechen gegen Mensch und Tier – neuerdings wird ja über einen „Ökozid“ diskutiert) ordnen sich in diesen beschönigenden legitimatorischen Kontext ein.

Bei Auernheimer wird zudem explizit ausgesprochen, dass der UN-Teilungsbeschluss für Palästina bereits die weitere Fehlentwicklung enthielt – dass also die hochgeschätzte „UNO schon zu Beginn ihres Wirkens eines ihrer Grundprinzipien, das nationale Selbstbestimmungsrecht (verletzte)“ (S. 20). Also von Anfang an erweist sich diese grossartige Völkergemeinschaft als Instrument, das imperialistischen Kalkulationen zur Verfügung steht. Auf dieses windige Unternehmen sollte man daher keine Hoffnung setzen...
Georg Auernheimer: Der Genozid in Palästina. Verlag Hintergrund 2026. 112 Seiten. ca. 18.00 SFr. ISBN: 978-3-910568-33-4.

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