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Alberto Acosta / Enrique Viale: Die Rechte der Natur

Alberto Acosta / Enrique Viale: Die Rechte der Natur Buchvorstellung mit Grupo Sal und Wasserveranstaltungen in Berlin

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Sachliteratur

Seit einigen Jahren wird nicht nur in der Welt des Rechts, sondern auch in vielen gesellschaftlichen Zusammenhängen über die Rechte der Natur diskutiert. Ein Thema, das sich vielleicht nicht sogleich erschliesst, das aber wie ich finde Aufmerksamkeit verdient.

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Datum 28. Oktober 2026
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Im Sommer 2026 haben Alberto Acosta und Enrique Viale im Unrast Verlag das Buch „Die Rechte der Natur – Fundament einer anderen Gesellschaft“ veröffentlicht. Der Ökonom Alberto Acosta war 2007 Energie- und Bergbauminister Ecuadors in der Regierung von Rafael Correa. Als Präsident der Verfassunggebenden Versammlung war er mitverantwortlich dafür, dass 2008 die Rechte der Natur in der ecuadorianischen Verfassung verankert wurden. Enrique Viale ist Rechtsanwalt in Argentinien und dort Mitgründer der Vereinigung von Umweltanwält*innen.

Im November 2026 stellen sie ihr Buch in Berlin und München vor (siehe unten).

Fragen an Alberto Acosta

Zunächst mag die Vorstellung, dass die Natur eigene, juristisch verankerte Rechte hat, etwas befremdlich erscheinen. Lange Zeit war ich sehr skeptisch gegenüber diesen Versuchen, das bürgerliche Recht auf nichtmenschliche Entitäten anzuwenden, die ja gar nicht in der Lage sind, für sich selbst zu sprechen und ihre Rechte vor Gericht selbst zu vertreten. Öffnet das nicht Tür und Tor für irgendwelche selbsternannten Vertreter*innen, die unter dem Vorwand, für die Natur zu sprechen, ihre eigene Agenda verfolgen? Wie könnte sich „die Natur“, bzw. die jeweils vor Gericht vertretene Naturperson gegen solche Übergriffigkeit zur Wehr setzen?

Über meine Zweifel habe ich mit Alberto Acosta gesprochen, das Interview erschien im März 2023 bei Telepolis. Überzeugt haben mich vor allem die Argumente, dass ja auch juristische Personen wie GmbH oder Aktiengesellschaft bürgerliche Rechte haben – eigentlich absurd, oder? – und vor allem, dass indigene Gemeinschaften, deren Lebensgrundlagen durch imperialistischen Raubbau an der Natur zerstört werden, auch das juristische Mittel der Rechte der Natur nutzen, um sich gegen Akteure des Raubtierkapitalismus zur Wehr zu setzen.
Alberto Acosta betont, wir müssten akzeptieren, „dass es in der Natur keine überlegene Spezies gibt. Der Mensch ist Natur, wir stehen nicht ausserhalb von ihr. Und sie, die Natur, ist es, die uns das Recht auf unsere Existenz gibt“. Daher sei es „an der Zeit, uns von den gedanklichen Fesseln des Fortschritts und der sogenannten Entwicklung zu befreien, die zu einem globalen sozioökologischen Debakel mit unvorhersehbaren Folgen führen“.

Als eine, die durch ihre privilegierte Lebensweise zwar unbeabsichtigt, aber doch faktisch Nutzniesserin dieses Debakels ist, habe ich mich entschieden, diese Kämpfe zumindest argumentativ und mit meinen bescheidenen publizistischen Mitteln zu unterstützen.

Rechte der Natur im Pluriversum-Buch

Das Interview entstand im Zusammenhang mit der Übersetzung des Pluriversum-Buchs, das mir ein grosses Anliegen war, weil ich die vielen wertvollen Impulse darin auch im deutschsprachigen Raum verbreitet wissen wollte. Es geht darin aus vielfältigen, sich teils auch widersprechenden Perspektiven, um Alternativen zu den herrschenden Narrativen von Fortschritt und Entwicklung. Statt solchem ideologischen Universalismus treten die etwa 120 Autor*innen dieses „Lexikon des Guten Lebens für Alle“ für vielfältige Weltsichten ein, und für eine „Welt, in der viele Welten Platz haben“ – ganz im Sinne zapatistischer Weltsichten (dazu habe ich im September 2023 einen Artikel sowie ein Nachwort für die deutschsprachige Ausgabe des Pluriversum-Buchs verfasst).

Im Pluriversum-Buch gibt es zwei Beiträge zu den Rechten der Natur.

Der südafrikanische Umweltanwalt Cormac Cullinan stellt in „Rechte der Natur“ (Seite 259ff) das Konzept vor und erläutert „Die Rechte der Natur werden, wie die Menschenrechte, als grundlegende, unveräusserliche Rechte aufgefasst, die sich aus der blossen Existenz der Inhaber*innen der Rechte ergeben. Das bedeutet, dass jedes Wesen oder jede Erscheinungsform von Natur, einschliesslich des Menschen, zumindest das Recht haben muss, zu existieren, einen physischen Ort einzunehmen und mit anderen Wesen in einer Weise zu interagieren, die es ihr*ihm ermöglicht, ihre*seine einzigartige Rolle in ökologischen und evolutionären Prozessen zu erfüllen.“

Der Richter am Verfassungsgericht Ecuadors, Ramiro Ávila-Santamaría, schildert in „Tribunal für die Rechte der Natur“ (Seite 283ff) Erfahrungen mit diesem „Raum, in dem Forderungen gehört werden und in dem Besinnung möglich ist“. Nach dem ersten Tribunal im Januar 2014 in Ecuador folgten weitere, auch in den USA, Australien, Peru und Frankreich. Ávila-Santamaría betont: „Das wilde Recht, dessen Trägerin und Gesetzgeberin die Natur selbst und die menschlichen Wesen als Teil von ihr sind, verlangt, dass die Menschen von ihrem Sockel herabsteigen, um ihren Platz auf dem Planeten zu finden, sich von allem Künstlichen und Überflüssigen im Leben zu befreien, eine neue Akzeptanz der eigenen Animalität (Tiernatur) zu finden und schliesslich zu lernen, wieder in Harmonie mit dem Rest der Natur zu leben.“
Das Tribunal führt weiterhin internationale, regionale und lokale Verhandlungen durch. Alberto Acosta und Enrique Viale waren beide als Richter am Tribunal tätig.

Rechte der Natur: Eine breite Bewegung

„Seit 2008 sind die Rechte der Natur und die Rechtsprechung der Erde zu einem immer wichtigeren Aspekt im Diskurs der sozialen Bewegungen, der Aktivist*innen für Umwelt und soziale Gerechtigkeit und der indigenen Völker auf der ganzen Welt geworden.“ (Cormac Cullinan, Seite 261).
In ihrem Artikel „Wie früher alle Wege nach Rom führten, so heute… Alle Wege führen zu… den Rechten der Natur“ (Mai 2025) zeigen Alberto Acosta und Enrique Viale an Beispielen, wie die Bewegung weltweit bereits Erfolge erzielen konnte. Es gibt sogar ein erstes Beispiel aus Deutschland: Das Landgericht Erfurt hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal 2024 in zwei Urteilen die Rechte der Natur bejaht.

Der Jurist Andreas Gutmann von der Universität Kassel, der sich seit Jahren mit dieser Thematik auseinandersetzt, betont im Beitrag „Fruchtbare Irritationen“ im Verfassungsblog (2024), dass hier nicht nur zum ersten Mal in Deutschland die Rechte der Natur von einem Gericht anerkannt wurden, sondern dass es auch international das erste Mal sei, dass eine „Konzeption von solchen Rechten als schutzverstärkend in zivilrechtlichen Verfahren“ gilt. Nicht alle Jurist*innen sehen das so positiv, und so gibt es beispielsweise im Verfassungsblog kontroverse Diskussionen um dieses Thema.
Das Netzwerk Rechte der Natur verzeichnet auf einer Karte derzeit 25 Einträge für Europa. Am 13. Oktober 2026 startete eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Rights for Nature“. Sie „fordert die Europäische Kommission auf, Ökosysteme als Rechtsperson anzuerkennen und allen Bürger*innen Europas die Möglichkeit zu geben, die Rechte dieser Ökosysteme zu vertreten“ schreibt Netzwerkgründerin Christine Ax in einer Presseerklärung zum Start der EBI, und: „Die Europäische Bürgerinitiative hat zwölf Monate Zeit, eine Million Unterschriften zu sammeln. Dabei ist es wichtig, in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten Mindestschwellen zu erreichen.“ Hier kann die EBI unterschrieben werden: https://eci.ec.europa.eu/067/public/

Soll die Spree eigene Rechte haben?

Die Spree ist wohl Berlins bekanntester Fluss. Sie „befindet sich aktuell nicht in dem sehr guten oder mindestens guten Zustand, in dem sich ein gesundes Ökosystem befinden sollte, und der nach Massgabe des geltenden Rechts, insbesondere der Richtlinie 2000/60/EG vorgegeben ist“, stellt die Präambel zu einem Gesetzentwurf „Rechte der Spree“ fest. Und weiter: „Sie wurde begradigt, verbaut, verschmutzt und übernutzt. Viele Ökosystemfunktionen sind beeinträchtigt. Früher häufig vorkommende Arten wurden dezimiert oder sind lokal nicht mehr nachweisbar. Die Spree wurde und wird daran gehindert, ihrer Natur gemäss zu bestehen und sich zu entwickeln.“

Das soll jetzt anders werden. Verfasst wurde der Gesetzentwurf von der NGO Green Legal Impact, die sich auf rechtlicher Ebene einsetzt für „eine Weltgemeinschaft, die die natürlichen Lebensgrundlagen schützt und den Folgen von Umweltzerstörung und Klimakrise solidarisch begegnet“. Sie möchte – gemeinsam mit dem Netzwerk Rechte der Natur und anderen – erreichen, dass die Spree eigene Rechte bekommt.

So heisst es im ersten Absatz von Paragraf 1 des Spree-Gesetzes: „Mit diesem Gesetz wird die Rechtsfähigkeit der Spree anerkannt. Die Spree ist ökologische Person und zu behandeln als eine juristische Person. Sie ist ein Rechtssubjekt, das sich auf seine Rechte berufen, diese vor Gericht und in sonstiger Weise verteidigen und sich für seine Rechte einsetzen kann.“ In der Gesetzesbegründung wird dazu unter anderem ausgeführt: „Mit dem Begriff der ökologischen Person, soll darauf hingewiesen werden, dass in Abgrenzung zu anderen juristischen Personen die Funktion der Person Spree nicht die Beteiligung am Wirtschaftsleben oder die Vereinigung von Menschen zu einem bestimmten Zweck ist. Vielmehr schliesst das Ökosystem Spree neben Menschen auch die nichtmenschlichen Bewohner*innen und Anwohner*innen der Spree, sowie unbelebte Elemente wie das Flussbett oder das fliessende Wasser mit ein.“

Im juristischen Portal LTO (Legal Tribune Online) erschien zur Veröffentlichung des Gesetzentwurfs vor einem Jahr ein Beitrag, der dieses in der Welt des Rechts noch relativ neue und ungewöhnliche Anliegen würdigt und sich sehr ernsthaft mit offenen Fragen und Leerstellen auseinandersetzt. Die Autor*innen stellen fest: „Sollte der aktuelle oder der in einem Jahr neu gewählte Berliner Senat das Vorhaben ernst nehmen, würde die juristische Gutachterei wohl erst richtig beginnen.“

Berlin ist Blue Community

Nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September 2026 ist nun die Senatsbildung im Gange. Ob der neue Senat dieses Anliegen ernst nehmen wird?
Immerhin schmückt sich Berlin mit dem Titel Blue Community. Dieser geht zurück auf einen Beschluss des Abgeordnetenhauses 2018. Die kanadische Wasserrechtsaktivistin Maude Barlow – die ebenso wie Alberto Acosta und Enrique Viale auch Richterin am Tribunal für die Rechte der Natur war – überreichte der damaligen Umweltsenatorin Regine Günther die Anerkennungsurkunde. In der Berliner Umweltzeitung Der Rabe Ralf hatte ich damals darüber berichtet: „Als Blue Community verpflichtet sich das Land Berlin zur Anerkennung von Wasser und sanitärer Grundversorgung als Menschenrecht, zum Erhalt des Wassers als öffentlichem Gut und zum Schutz der Qualität des städtischen Trinkwassers sowie der Berliner Flüsse und Seen. Das Trinken von Leitungswasser anstelle von Wasser aus (Plastik-)Flaschen soll gefördert werden, und das Land möchte internationale Partnerschaften mit diesen Zielen pflegen.“

Der Berliner Wassertisch, der mit seinem erfolgreichen Volksentscheid gegen die Wasserprivatisierung die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe bewirken konnte, gründete 2013 mit anderen Initiativen und Organisationen den Berliner Wasserrat. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, dass die Wasserbetriebe nun auch demokratisiert werden. Mit einer Wanderausstellung informiert der Wassertisch – in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt und der Initiative Blue Community – über die Anliegen der Blue Community.

Veranstaltungen „Die Natur hat Rechte“, Berlin und München

Montag, 2. November 2026, 18.30h

Die Natur hat Rechte! Was, wenn wir das ernst nehmen?

Ein Gespräch mit Alberto Acosta und Enrique Viale, musikalisch begleitet vom Grupo Sal Duo
Ort: Spore Haus, in der Hermannstrasse 86, 12051 Berlin-Neukölln
Mittwoch, 4. November 2026, 19:00h
Die Natur hat Rechte

Lesung, Konzert, Gespräch, mit Alberto Acosta, Enrique Viale und Grupo Sal
Ort: Amerika Haus, Karolinenplatz 3, München

Wasser-Veranstaltungen Berlin

Donnerstag, 5. November 2026, 19:00h
Der Berliner Wasserrat lädt ein:

Red Bull, Tesla, Kohle-Erbe, Zukunftsindustrien – Der Kampf um das Wasser
Ort: Haus der Demokratie und Menschenrechte, Robert-Havemann-Saal, Greifswalder Strasse 4, 10405 Berlin
Donnerstag, 12. November 2026, 19:00h
in Spree_unsere Geliebte in spe
eine klangvoll fliessende Manifestation wilder WasserLiebe
Ort: Bootshaus Spreefeld, Wilhelmine-Gemberg-Weg 14, 10179 Berlin

Pluriversum

Ein Lexikon des Guten Lebens für Alle: https://pluriversum.elisabeth-voss.de
Alberto Acosta / Enrique Viale: Die Rechte der Natur. Unrast-Verlag Münster 2026. 204 Seiten. ca. 24.00 SFr. ISBN: 978-3-89771-669-8.

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