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Artikel von Reto - Insgesamt 1 Beitrag

Untergrund-Blättle - Digital - 17.05.2017

Big Data und Smart Home.

In der Schweiz dürfen elektronische Geräte nur verkauft werden, wenn sie den geltenden Produktnormen genügen. Mindestanforderungen bezüglich Sicherheit und Privatsphäre gibt es jedoch keine. Gerade im Internet of Things werden diese Ansprüche daher häufig nur ungenügend berücksichtigt. Ein Beispiel dafür liefert die Power Station des Heimautomationssystem maxSMART.

17.05.2017

‧ Lesezeit6 min.

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