Artikel von Martin - Insgesamt 1 Beitrag
Untergrund-Blättle - Digital - 27.02.2014
Wer gewerbsmässig IP-Adressen von mutmasslichen Urheberrechtsverletzern im Internet sammelt, um diese an Rechteinhaber zu verkaufen, verstösst gegen das Datenschutzgesetz in der Schweiz – so entschied das Bundesgericht in seinem Logistep-Urteil von 2010. Massenabmahnungen gegen Filesharing durch die amerikanische Unterhaltungsindustrie sind in der Schweiz seither faktisch nicht mehr möglich.
27.02.2014
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