Versprochen, gebrochen. Auch wenn die Regierungschefs formaljuristisch durchaus das Recht hatten, eine Kandidatin für das Amt der Kommissionspräsidentin nach Gutdünken zu ernennen, ist es unklug, sich angesichts der weit verbreiteten EU-Skepsis und der grassierenden Politikverdrossenheit ohne Not über das einmal gegebene Wort hinwegzusetzen.
Keine Stunde der Demokratie
Das Spitzenkandidatenprinzip bei der EU-Wahl mag nicht gerade das Ei des Columbus gewesen sein, aber man hatte es den Wähler*innen versprochen - nicht zuletzt in der Hoffnung auf eine höhere Wahlbeteiligung.
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