Die Gruenen hatten beantragt, weibliche Genitalverstümmelung unter dem Straftatbestand der schweren Körperverletzung ausdrücklich ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Bislang fällt die Praxis in Deutschland lediglich unter gefährliche Körperverletzung. Andere europäische Länder wie Grossbritannien, Italien und Schweden haben weibliche Genitalverstümmelung bereits explizit verboten. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat die Forderung nach der Aufnahme weiblicher Genitalverstümmelung ins Strafgesetz bekräftigt. Ich freue mich, jetzt darueber mit Franziska Gruber sprechen zu können. Sie ist Referentin zur Genitalverstümmelung bei Terre des femme.
TERRE DES FEMMES fordert die Aufnahme weiblicher Genitalverstümmelung ins Strafgesetz
Gestern hat der Bundestag über einen Gesetzesvorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beraten.

Autor: tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 10.02.2012
Länge: 10:58 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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