Im Kanton Wadt hat das Stimmvolk eine Gesetzesänderung angenommen, wonach Spitäler und Heime Sterbebegleitungen von Organisationen wie Exit zulassen müssen. Da der Bund zur Zeit keinen Handlungsbedarf sieht, können die Kantone eigene Bestimmungen anwenden.
Sterbehilfe ist in der Schweiz unter zwei Umständen zugelassen: Erstens Passive Sterbehilfe; da wird auf lebenserhaltende Medikamente oder Maschinen verzichtet; dh. der Mensch wäre ohne diese Maschinen nicht mehr lebensfähig.
Zweitens: Die Hilfe zum aktiven Sterben; d.h. in der Schweiz dürfen Ärzte Patienten, die unbedingt sterben möchten, das tödliche Präparat bereitstellen.
Alles andere ist verboten.
Da in vielen andern Ländern restriktivere Regeln gelten, ist die Schweiz für den Sterbetourismus bekannt.
Gibt es Grenzen des freien Willens?
Auf diese Frage meint der Arzt und Co Präsident der schweizerischen evangelischen Allianz, Wilf Gasser
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Führt das wachsende Sterbehilfeangebot zu mehr aktiver Sterbehilfe?
Im Kanton Wadt hat das Stimmvolk eine Gesetzesänderung angenommen, wonach Spitäler und Heime Sterbebegleitungen von Organisationen wie Exit zulassen müssen. Da der Bund zur Zeit keinen Handlungsbedarf sieht, können die Kantone eigene Bestimmungen anwenden. Sterbehilfe ist in der Schweiz unter zwei Umständen zugelassen: Erstens Passive Sterbehilfe; da wird auf lebenserhaltende Medikamente oder Maschinen verzichtet; dh.

Autor: Benedikt Bachmann
Radio: RaBe Datum: 28.08.2012
Länge: 04:32 min. Bitrate: 320 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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