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Wie sollte eine Reform des Mordparagrafen aussehen?

Letzte Woche trat zum ersten Mal eine Expertengruppe zusammen, deren Aufgabe es ist, den sogenannten Mordparagrafen zu reformieren.

Das ist schon lange notwendig, denn der stammt noch aus der Nazizeit. Die Reformkommission besteht aus Strafrechtswissenschaftlern und Strafrechtspraktikern und die kritisieren vor allem das Paragraf 211 nicht eine Tat, sondern einen Tätertypus beschreibt. Überhaupt ist der Mordparagraf der einzige, der in seiner Formulierung vollständig aus dem Strafgesetzbuch herausfällt. Dort finden sich nämlich noch Vokabeln wie "heimtückisch" oder "niedrige Beweggründe" wieder - also typisches Nazivokabular. Der so beschriebene Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Im Gesetz gibt es da keine mildernden Umstände, es gibt nur diese eine Strafe als einzig mögliche Strafe - was den Paragrafen und seine Auslegung recht starr machen. Das stellt Juristen immer wieder vor grosse Schwierigkeiten, denn nicht jeder Fall ist immer eindeutig auslegbar. Wir sprachen zum Thema mit Prof. Dr. Hans Lilie. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Medizinrecht an der Martin-Luther-Universität. Zuerst fragten wir, was der Unterschied zwischen Mord und Totschlag ist.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 18.11.2014

Länge: 08:35 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)