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Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zur Folter beim G8 in Genua | Untergrund-Blättle

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Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs zur Folter beim G8 in Genua

Am 7. April urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg Italien: Die Gewaltexzesse der Polizei in der Diaz-Schule während des G8-Gipfels in Genua war Folter.

Geklagt hatte der heute 75-jährige Arnaldo Cestaro, der damals an den Gipfelprotesten teilgenommen hatte und in der Schule schwer misshandelt wurde. Ihm muss der italienische Staat nun 45.000€ Schadensersatz zahlen. Ausserdem soll Italien ein eigenes Gesetz gegen Folter einführen - dies wurde postwendend auf den Weg gebracht. Welche Bedeutung hat ein solches Gesetz? Wie wird das Urteil in Italien diskutiert? Und wie lief die Polizeigewalt 2001 in der Diaz-Schule ab? Ein kleiner Überblick - mit Ausblick auf die Situation in der BRD, wo es ebenfalls keinen eigenen Straftatbestand der Folter gibt.

Autor: Johanna

Radio: RDL Datum: 10.04.2015

Länge: 18:00 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)

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