Nach rekordverdächtigen viereinhalb Jahren, in denen das Urteil nicht rechtskräftig werden konnte, hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung zugelassen. Wenn man negative Urteile zum "Verfassungsschutz" nicht verhindern kann, so wird ihre Rechtswirksamkeit halt hinausgeschoben. Ein gutes Beispiel dafür, dass die Kontrolle der Dienste einfach nicht möglich ist.
Bundesregierung verteidigt Recht auf Schnüffelei
Der Bremer Anwalt und Vizepräsident der Internationaln Liga für Menschenrechte, Rolf Gössner hat gerichtlich feststellen lassen, dass seine 4 Jahrzehnte andauernde Überwachung durch den sogenannten "Verfassungsschutz" unrechtmässig war.

Autor: Jan Keetman
Radio: RDL Datum: 10.11.2015
Länge: 05:04 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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