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Nein heisst Nein! Stand der Reform des Sexualstrafrechts

Das Sexualstrafrecht muss reformiert werden. Das zeigt zuletzt der Fall der Vergewaltigung von Gina Lisa Lohfink.

Trotz dass ihr "nein" und "hör auf" auf einem Video der Vergewaltigung deutlich zu hören ist, glaubt ihr das Gericht nicht. Ein Nein ist hierzulande noch nicht genug, um zu zeigen, dass man nicht einverstanden ist. Das Sexualstrafrecht schützt damit nicht die Betroffenen, sondern die Täter - und zwar vor Vorwürfen. Das muss sich ändern. Nach den Silvesterübergriffen in Köln hat der Justizminister Heiko Maas eine Reform des Sexualstrafrechts vorgelegt. Betroffene und Frauenverbände bezeichen diese Reform als unzureichend und lückenhaft. Der deutsche Juristinnenbund setzt sich für eine Änderung des Sexualstrafrechtes ein. Wir sprachen mit Dagmar Freudenberg von der Kommission Strafrecht beim Deutschen Juristinnen Bund. Sie erklärt zunächst, wie Vergewaltigung juristisch definiert wird.


Autor: Tagesaktuelle Redaktion

Radio: corax Datum: 15.06.2016

Länge: 08:04 min. Bitrate: 320 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)