Dabei geht es um Personen, die keine Straftat begangen haben, aber im Verdacht stehen, dies zu tun - wie sogenannte Gefährder. In Bayern können sie in Zukunft sogleich bis zu drei Monate präventiv in Gewahrsam genommen werden. Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Wochen, die nun völlig aufgehoben ist. Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. Theoretisch können Betroffene so jahrelang im Gefängnis sitzen, ohne ein Urteil. Auch elektronische Fussfesseln für Gefährder sind Teil des Gesetzes.
Wir sprachen dazu mit dem Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter über die im August kommende Regelung.
Bayern führt die "Unendlichkeitshaft" ein
Der Freistaat Bayern weitet die Rechte der Polizei gewaltig aus. Am Mittwoch beschloss das Parlament eines der schärfsten Gesetze zur Überwachung von gefährlichen Personen.

Autor: Tagesaktuelle Redaktion
Radio: corax Datum: 24.07.2017
Länge: 12:30 min. Bitrate: 128 kbit/s
Auflösung: Stereo (44100 kHz)
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