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Vorschlag einer Wahlrechtsänderung: Europäisches Parlament stimmt für SpitzenkandidatInnen und gegen EU-weite Listen

Das Europäische Parlament hat am heutigen Mittwoch über eine Veränderung des Europawahlrechts abgestimmt.

Ein Grund für die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung ist der anstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union 2019. Denn damit stellt sich die Frage, was mit den 73 britischen Sitzen passieren soll. Einen Teil dieser Sitze wollte der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments über sogenannte transnationale Listen vergeben, sprich europaweite Listen. Bislang wurden die Europaabgeordneten über Listen in den einzelnen Mitgliedstaaten oder gar in regionalen Wahlkreisen gewählt. (Update: Die transnationalen Listen wurden von einer Mehrheit im Parlament abgelehnt. Die Christdemokratinnen stimmten letzten Endes mehrheitlich dagegen.) Ausserdem zielte der Vorschlag darauf ab, das Prinzip von Spitzenkandidatinnen formal festzuschreiben, die für den Kommissionsvorsitz kandidieren. Auf dieses Prinzip hatten sich Parlament und Mitgliedstaaten bei der Europawahl von 2014 geeinigt. So wurde der Spitzenkandidat der Christdemokratinnen Jean-Claude Juncker damals zum Kommissionspräsidenten. (Update: Das Parlament stimmte letzten Endes für das Festhalten an den Spitzenkandidaten.) Früher konnten sich die Regierungen auf irgendeine Persönlichkeit für den Kommissionsvorsitz einigen. Spitzenkandidaten würden also die europäischen Institutionen also ein kleines Stück weiter in Richtung parlamentarische Demokratie führen, wo die Regierung massgeblich von der direkt gewählten Parlamentskammer abhängt. Für die vorgeschlagene Wahlrechtsänderung war eine Mehrheit im Europäischen Parlament erwartet worden. Doch das Parlament kann sie nicht alleine durchsetzen, sondern es ist dabei massgeblich auf die Zustimmung der Regierungen der Mitgliedstaaten angewiesen. Und zwar aller Mitgliedstaaten, denn es braucht eine Änderung der Europäischen Verträge, die von den Regierungen einstimmig beschlossen werden muss. Im Rat, sprich bei den Vertreterinnen der Mitgliedstaaten, gibt es jedoch Widerstände, insbesondere gegen den Vorschlag der transnationalen Listen. Vor allem osteuropäische Länder sollen sich dagegen stemmen.

Bei den gestrigen Pressekonferenzen im Europäischen Parlament äusserten sich drei der acht Fraktionen zur vorgeschlagenen Wahlrechtsänderung. Im Morgenradio (also noch vor der Abstimmung) fasste Matthieu ihre Stellungnahmen zusammen.

Autor: Matthieu

Radio: RDL Datum: 07.02.2018

Länge: 05:07 min. Bitrate: 128 kbit/s

Auflösung: Stereo (44100 kHz)