Unhaltbare Risiken für Bauern in Indien Syngenta-Pestizid

Wirtschaft

Ein neuer Bericht belegt, dass Paraquat in Indien mangels Schutzkleidung zumeist unter Hochrisiko-Bedingungen angewendet wird.

Der Hauptsitz des Syngenta-Konzerns in Basel, gegenüber dem Badischer Bahnhof.
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Der Hauptsitz des Syngenta-Konzerns in Basel, gegenüber dem Badischer Bahnhof. Foto: Amada44 (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

27. April 2015
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Bäuerinnen und Arbeiter leiden deshalb unter den zahlreichen gesundheitsschädigenden Auswirkungen des weit verbreiteten Syngenta-Produkts. Die Herausgeber der Studie fordern die 154 Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens deshalb auf, Paraquat Anfang Mai in dieses Übereinkommen aufzunehmen. Dies würde Entwicklungsländer bei der eigenständigen Entscheidung über die Einfuhr dieses Pestizids unterstützen.

Der heute vom globalen Gewerkschaftsverband IUF, dem internationalen Pestizid-Aktionsnetzwerk (PAN) und der Erklärung von Bern (EvB) publizierte Bericht über «Conditions of Paraquat Use in India» zeigt die skandalöse Realität beim Einsatz von Paraquat in Indien. Der Schweizer Agrokonzern Syngenta ist Marktführer dieses hochgiftigen Herbizids, das in der Schweiz und der Europäischen Union sowie in einigen Ländern Afrikas und Asiens seit geraumer Zeit verboten ist. Trotzdem gehört es immer noch zu den weltweit am häufigsten eingesetzten Unkrautvernichtungsmitteln. Dies vor allem in Entwicklungsländern, wo die Verwendung zur Vergiftung von zahllosen Arbeitern und Bäuerinnen führt.

In Indien wird Paraquat in Plastiksäcke abgefüllt. Viele Nutzer können das Etikett nicht lesen, sie mischen das flüssige Produkt unerlaubterweise mit anderen Zutaten und tragen es mit oft undichten Rückenspritzen auf Feldern aus – meist ohne Schutzausrüstung. Diese Praktiken erhöhen das Gesundheitsrisiko auf unhaltbare Weise. Die Folgen sind Kopfschmerzen, Erbrechen, Atemnot, Muskel- oder Bauchschmerzen. Paraquat wird im untersuchten Gebiet für 25 Kulturen verwendet, obwohl die staatliche Registrierungsstelle seinen Einsatz nur für neun Nutzpflanzen zugelassen hat. Auch Syngenta empfiehlt die Verwendung von Paraquat bei Kulturen, für die das Produkt nicht zugelassen ist, und verstösst damit gegen das indische Pestizidgesetz. Die Vermarktung und Verwendung von Paraquat in Indien steht zudem in klarem Widerspruch zum internationalen Verhaltenskodex für Pestizid-Management.

In drei Wochen entscheiden in Genf die Delegierten der 154 Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens darüber, ob die am häufigsten verkaufte Paraquat-Formulierung in dieses Vertragswerk aufgenommen wird. Die Resultate der Indien-Studie unterstreichen die Dringlichkeit dieses Schritts, der Entwicklungsländern helfen wird, eine selbstständige Entscheidung über die Einfuhr von Paraquat zu treffen. Ebenso illustriert sie, wie Syngenta seine Sorgfaltspflichten bezüglich Menschenrechte sträflich missachtet. Um solche Missstände künftig zu verhindern, wurde diese Woche die Konzernverantwortungsinitiative lanciert.

EvB