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TTIP/TiSA: Wie die Staaten freiwillig ihre Macht abtreten

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Von guten Freund_innen und alten Bekannten TTIP/TiSA: Wie die Staaten freiwillig ihre Macht abtreten

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Wirtschaft

„Really Good Friends of Services“ – wirklich gute Freund_innen von Dienstleistungen –, so nennt sich eine Gruppe von rund 50 Ländern, die derzeit über ein Dienstleistungsabkommen verhandeln.

Freunde hier, Freunde dort. S-Politiker Martin Schulz hat am 9. November 2015 öffentlichkeitswirksam die Bürgerinitiative gegen TTIP
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Freunde hier, Freunde dort. S-Politiker Martin Schulz hat am 9. November 2015 öffentlichkeitswirksam die Bürgerinitiative gegen TTIP Foto: Jakob Huber - Stop TTIP (CC BY 2.0 cropped) (PD)

Datum 1. November 2016
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Das Abkommen trägt den Namen „Trade in Services Agreement“, kurz Tisa, und die Verhandlungsparteien treffen sich so, wie das wirklich gute Freunde gerne tun: unter sich und hinter verschlossenen Türen. Wenig dringt offiziell nach aussen von den Verhandlungen, an denen auch die Schweiz teilnimmt. Was die Öffentlichkeit erfährt, ist meistens über informelle Wege nach aussen gelangt.

Um die Verhandlungen rund um das Tisa-Abkommen zu verstehen, lohnt sich ein Blick zurück ins Jahr 1994. Das nach dem zweiten Weltkrieg abgeschlossene
Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), das hauptsächlich der Abschaffung von Handelshemmnissen in Form von Zollgebühren diente, wird durch die
heutige Welthandelsorganisation WTO ersetzt und in einen institutionelleren Rahmen überführt. Gleichzeitig mit der Gründung der WTO wird auch die Schaffung eines Dienstleistungsabkommens beschlossen: das Gats. Es soll den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regeln und hat vor allem eines zum Ziel: „schrittweise einen höheren Stand der Liberalisierung zu erreichen“ (Artikel XIX, Absatz 1).

Anders formuliert bedeutet dies, dass alle Dienstleistungen den Regeln des freien Wettbewerbs unterworfen werden, der durch keinerlei Vorschriften
behindert werden darf – also weder durch Umweltgesetze, Arbeitsrecht oder Reglementierung der Finanzgeschäfte beispielsweise. De facto sollten praktisch alle Bereiche des öffentlichen Lebens privatisiert werden, öffentliche Dienstleistungen soll es keine mehr geben.
Die WTO-Verhandlungsrunden – und mit ihnen die Umsetzung des Gats – sind
seit 2005 blockiert. Daraufhin schlossen
sich die Unternehmer_innenverbände
der USA, Europas, Australiens, Chinas, Brasiliens, Japans, Kanadas,
aber auch von Barbados und St. Lucia
und weiteren Ländern zusammen, um
Abhilfe zu schaffen. Sie drängten die
Regierungen ihrer Länder, ein Dienstleistungsabkommen
auf der Grundlage
des Gats, aber ausserhalb des WTO-Rahmens
abzuschliessen. Die wirklich
guten Freund_innen der Dienstleistungen
und mit ihnen die momentan laufenden
Tisa-Verhandlungen waren geboren.

Gats 2.0

Das Tisa beruht auf den gleichen Prinzipien
wie das Gats: Liberalisierung des Handels
und Privatisierung aller Dienstleistungen.
Dazu übernimmt es weitgehend
die im Gats vorgesehenen Instrumente: - Offer (Angebot) und Request (Forderung):
Die Staaten machen Angebote,
welche Dienstleistungsbereiche
sie liberalisieren und welche sie davon
ausnehmen wollen. Gleichzeitig
kann eine Regierung von einer anderen
die Öffnung eines Sektors fordern.

Ist die Marktöffnung in einem Bereich vollzogen, kann sie nicht mehr rückgängig
gemacht werden. Dafür sorgt
die „Standstill“-Klausel (Stillhalteklausel):
Alles, was zu Vertragsabschluss
privatisiert ist, muss es auch in Zukunft
blieben. Es muss entweder weiter liberalisiert
oder der Status Quo eingehalten
werden. In die gleiche Richtung zielt
auch die „Ratchet“-Klausel (Sperrklinkenklausel):
Jeder weitere, das heisst
nach Vertragsabschluss erfolgte Privatisierungsschritt
wird automatisch
Teil des Vertrags und kann so ebenfalls
nicht mehr rückgängig gemacht werden.
- Daneben gilt das Prinzip der Inländer_
innenbehandlung: Jeder Staat ist verpflichtet,
ausländische und inländische
sowie private und öffentliche Dienstleistungserbringer_
innen gleich zu behandeln.

Subventionen können also beispielsweise
nicht mehr nur an einen Teil der
Leistungserbringer_innen gezahlt oder
an einen Leistungskatalog geknüpft werden.
Jedes neu zugezogene Unternehmen
muss automatisch die gleichen Subventionen
erhalten wie die schon bestehenden.
In einem Punkt geht das Tisa sogar
über das Gats hinaus: Dieses sah noch
vor, dass bestimmte Bereiche wie die
Bildung, das Gesundheitssystem oder
Kultureinrichtungen vom Prinzip der
Inländer_innenbehandlung ausgeschlossen
sein können.

Im Tisa-Abkommen
gilt das Prinzip für alle Sektoren, es sei
denn, die Regierung setzt einen Bereich
auf eine sogenannte Negativliste. Diese
wird aber ebenfalls regelmässig neu verhandelt
– mit dem Ziel, die Liste laufend
zu verkürzen. So steigt der Druck auf
die Regierungen, weiter zu privatisieren
– wobei keine spätere Regierung jemals
wieder etwas daran ändern können soll...

Doch damit noch nicht genug...

Aufgrund solch einschneidender Veränderungen
überrascht es, dass der Widerstand
gegen das Tisa-Abkommen nicht
grösser ist. Im Falle eines anderen multilateralen
Abkommens, über das zurzeit
ebenfalls verhandelt wird, waren die Proteste
in den letzten zwei Jahren lautstarker:
Die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (Transatlantic
Trade and Investment Partnership, TTIP) ist weitgehend ein Freihandelsabkommen
nach ziemlich klassischem
Schnittmuster – deren Auswirkungen
schon von der Anti-Globalisierungsbewegung
angeprangert wurden.

Wie das
Tisa, so stellt auch das TTIP schon die
zweite Variante eines inhaltlich weitgehend
gleichlautenden Abkommens dar:
Nachdem das von der OECD initiierte
Multilaterale Investitionsabkommen
(MAI), mit dem Unternehmen der gleiche
Rechtsstatus wie Nationalstaaten
verschafft werden sollte, 1998 scheiterte,
verhandeln die USA und die Europäische
Union nun seit 2013 über das TTIP.

Dieses zielt darauf ab, eine transatlantische
Freihandelszone (Transatlantic Free
Trade Area, Tafta)[1] zu schaffen, in der keine
Zölle mehr erhoben und alle Standards
in „nicht handelspolitischen“ Bereichen
vereinheitlicht werden sollen. Das bedeutet,
dass alle beteiligten Staaten ihre
Gesetze und Vorschriften bis hinunter auf
Gemeindeebene dem Abkommen anpassen
müssen und dies in allen Bereichen,
die vom neuen Regelwerk betroffen sind.
Halten sich die Staaten oder Teile davon
nicht an die Regeln des TTIP, können sie
mit Handelssanktionen belegt oder zur
Zahlung einer Busse verurteilt werden.

Welche Sektoren Gegenstand der Verhandlungen
sind und welche Standards
im Abkommen vorgesehen sein werden,
ist nur schwer in Erfahrung zu bringen –
auch das TTIP wird unter Ausschluss der
Öffentlichkeit verhandelt. Grundsätzlich
wollen beide Verhandlungsparteien möglichst
viele Handelshindernisse für ihre
eigenen Unternehmen aus der Welt schaffen
– die Verhandlungen orientieren sich
also nicht an den strengeren Vorschriften,
sondern eher daran, welche Standards in einer Art Kuhhandel nach unten gedrückt
werden können. Als Resultat werden
auf beiden Seiten des Atlantiks schliesslich
in zahlreichen Bereichen weniger
strenge Vorschriften gelten als bisher.

Wie die Staaten freiwillig ihre Macht abtreten

Wichtiger Bestandteil des TTIP sind auch
die „Investor_innenrechte“. Unternehmen
können gegen Staaten klagen, wenn
sie der Ansicht sind, ihre Investitionsrechte
würden verletzt. Dies insbesondere
im Falle einer „indirekten EnteigEnteignung“,
das heisst, wenn neue Regelungen
eines Staates den Wert einer Investition
sinken lassen. Tritt das TTIP in Kraft,
müssten die Staaten die Unternehmen
für diese „Enteignungen“ entschädigen.

In solchen Konflikten sollten laut TTIP
„unabhängige“ Schiedsgerichte entscheiden,
die unter der Aufsicht der Weltbank
und der UNO tagen und ausserhalb der
staatlichen Rechtssysteme funktionieren.
Dies würde die Macht der Unternehmen
enorm steigern – könnten sie doch mit dem einzigen Argument, ein Staat hätte
Vorschriften erlassen, die ihre Gewinne
schmälern, Staaten vor ein Gericht bringen,
das sich jeglicher staatlicher Kontrolle
entzieht, dessen Entscheide aufgrund
des TTIP aber dennoch bindend wären.

Unter dem seit 2013 beständig gestiegenen
Druck von NGOs und der Zivilgesellschaft
krebste die EU-Kommission
schliesslich zurück und gab im September
2015 bekannt, ein festes TTIP-Schiedsgericht
mit professionellen Richtern
und einer Berufungsinstanz schaffen
zu wollen. Dieses Einlenken zeigt, dass
sich die Verhandlungsparteien bewusst sind, dass das Abkommen
nach wie vor scheitern
kann. Dennoch ändert der
neue Vorschlag nichts am
grundlegenden Problem:
Klage einreichen können
nur die Unternehmen,
nicht aber die Staaten.
Die Schweiz ist als
Nicht-EU-Mitglied nicht
Vertragspartei des TTIP.

Dennoch würde das Abkommen
die Schweiz
tangieren, die in vielen
Bereichen schon jetzt das
EU-Recht übernimmt.
Das TTIP und das Tisa
zusammengenommen, würden beinahe alle Bereiche unseres
Lebens einem noch weiter gehenden
Diktat des freien Markts unterwerfen als
bisher. Es bleibt zu hoffen, dass sich der
Widerstand endlich auch in der Schweiz
stärker regt. Dabei muss es nicht in erster
Linie um den Erhalt nationalstaatlicher
Souveränität gehen – ein Argument,
das gerade unter Anarchist*innen
nicht gefällt. Sondern vielleicht darum,
dass lokale Selbstbestimmung einfacher
erkämpft werden kann, wenn die
Gegnerin ein Staat und nicht ein Unternehmen
oder in einem multilateralen
Abkommen festgelegte Regeln sind.

M. / di schwarzi chatz 43

Fussnote:

[1] Unter dem Namen Tafta (Trans-Atlantic Free Trade Agreement) wurde in den 1990er-Jahren auch schon ein dem TTIP äusserst ähnliches Abkommen diskutiert, das ebenfalls nicht zustande kam.



Auswirkungen auf das Arbeitsrecht

Sowohl das Tisa als auch das TTIP zielen darauf ab, möglichst gute Bedingungen für die Unternehmen und den „freien Markt“ zu schaffen – was natürlich nicht geht, ohne dass sich die Bedingungen für die Arbeitnehmenden verschlechtern. Teil der Tisa-Verhandlungen ist die Einschränkung der staatlichen Regulierungsbehörden und die Anfechtbarkeit der von ihnen angeordneten Massnahmen, was direkte Auswirkungen auf das Arbeitsrecht hätte. Auch durch das TTIP gerieten die Arbeitnehmer_innenrechte und Sozialstandards stark unter Druck: In den USA verfügen Arbeitende und Gewerkschaften über deutlich weniger Rechte. Das TTIP bietet den Unternehmen und Staaten eine perfekte Gelegenheit, auch in Europa die Standards zu senken und Arbeitnehmer_innen und Gewerkschaften zu schwächen.