Der Countdown läuft Der Argentinien-Krimi

Wirtschaft

„Es sind noch 23 Tage bis zu dem Zeitpunkt, an dem Argentinien die Zahlungen auf Schuldtitel einstellen könnte/müsste, die nach US- und europäischem Recht ausgegeben wurden.“ (El País, 11.7.)

Obelisk in Buenos Aires, Argentinien.
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Obelisk in Buenos Aires, Argentinien. Foto: GameOfLight (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

19. Juli 2014
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Das ist die Frist, innerhalb Argentinien seine Schuld bei dem 1% der Gläubiger bezahlen müsste, die vor dem US-Gericht Recht auf die volle Auszahlung der Nominale plus Zinsen der von ihnen gehaltenen argentinischen Schuldtitel erhalten haben. Diese Gläubiger sind dadurch zu Erstgläubigern geworden, ihre Forderungen geniessen damit Priorität gegenüber allen anderen. Die ihnen geschuldete Summe beträgt 1,3 Milliarden Dollar. Solange Argentinien diese 1,3 Milliarden nicht bezahlt, können diese Gläubiger alle Vermögenswerte Argentiniens pfänden. Das lässt sich international nicht so leicht durchsetzen, wie die bisherigen Versuche zeigen, dem argentinischen Staat gehörende Flugzeuge oder Schiffe zu beschlagnahmen.

Die bisherigen Vergleiche der argentinischen Regierung mit denjenigen 93 % der Gläubiger, die der Umschuldung zugestimmt haben, haben jedoch als Auszahlungsort die USA, wodurch auch die letzte Tranche der Schuldentilgung, die Argentinien überwiesen hat, vom Gericht beschlagnahmt worden ist. Argentinien kann also seine Schuld bei diesen 93% der Gläubiger nicht abzahlen, solange die 1% bei den Geierfonds – im weiteren der Einfachheit halber GF – nicht bezahlt sind.

Auch das herablassend-grosszügige Angebot, das die GF Argentinien gemacht haben – die argentinische Regierung könnte einen Teil dieser Schuld in Staatsanleihen bezahlen – ändert am prinzipiellen Hammer dieser Schuldforderung nichts: Würde Argentinien diese 1,3 Milliarden auszahlen, so würden weitere 15 Milliarden von den restlichen 6% der Gläubiger eingeklagt werden, die den seinerzeitigen Vergleichen nicht zugestimmt haben und ebenfalls die volle Auszahlung der Schuld fordern. Und damit wären auch die Umschuldungen mit den restlichen 93 % der Gläubiger hinfällig und die ihnen gegenüber inzwischen auf 120 Milliarden angewachsene Schuld Argentiniens wäre wieder gültig.

Mit der Auszahlung der 1,3 Milliarden würde Argentinien also eine Schuld von 136,3 Milliarden Dollar anerkennen.

Wenn Argentinien nicht zahlt und dadurch wiederum bankrott ist, würde das die – sehr eingeschränkte, aber doch gegebene – Konvertibilität des Peso beenden. Alles ausländische Kapital, sofern flüssig, würde Argentinien sofort verlassen. Die Reserven der argentinischen Nationalbank sind viel zu gering, um durch Interventionskäufe einen solchen Vertrauensverlust aufzufangen. Damit wäre der ganze Aussenhandel dieses – nach rund 20 Jahren IWF-Partnerschaft ziemlich desindustrialisierten – Landes gefährdet: Argentinien könnte nur mehr auf Tauschbasis importieren. Vor allem die Energieversorgung wäre gefährdet.

In ein paar Tagen wird in Brasilien über die Aufnahme Argentinien in die BRICS, die Errichtung einer Entwicklungsbank und eines Währungsfonds entschieden.

An der Behandlung Argentiniens wird weltweit viel Kritik laut, die sich beinahe ausnahmslos auf das Prinzip der Souveränität beruft und im Urteil des amerikanischen Gerichts eine Verletzung desselben erkennt. Das Ideal der Gemeinschaft gleichberechtigter Nationen wird gegen die Wirklichkeit der imperialistischen Weltordnung gekehrt. Interessanterweise gab es seinerzeit keine Kritik von Menschen- und Völkerrechts-Anhängern, als Argentinien die Dollarparität mit dem IWF vereinbarte und Staatsanleihen mit Gerichtsstand USA auf den Weltbörsen ausgab. Das liegt zum einen an der geänderten Weltlage, aber zum anderen eben daran, dass in einem solchen Schritt niemand die Verletzung des Souveränitätsprinzips erkannte, die ihm innewohnte.

Ein Beispiel für diese Art von untertäniger Kritik, die sich sehr anklägerisch und rechtsbewusst gibt, liefert die argentinische Menschenrechts-Ikone Adolfo Pérez Esquivel:

„Es ist notwendig, das Gesetz anzuwenden, aber immer auf der Grundlage der Unterscheidung zwischen »rechtlich« und »rechtmässig«, zwischen Gesetz und Gerechtigkeit, und anzuerkennen, dass dem Recht“ (welchem?) „zufolge die Binnenschuld gegenüber dem Volk Priorität hat: der Kampf gegen den Hunger, die Armut und die Ausgrenzung grosser Sektoren der Bevölkerung.“ (El País, 11.7.)

Nun ja. Dafür hat er ja auch den Nobelpreis bekommen: für seine Fähigkeit, luftige und durch nichts gedeckte Rechtstitel aus dem Ärmel zu ziehen und unters Volk zu schleudern – und damit den Glauben an die prinzipielle Güte der Weltordnung in „grossen Sektoren der Bevölkerung“ aufrecht zu erhalten.

Amelie Lanier