Sicherheitsdirektion hält an Überwälzung von Polizeieinsatzkosten fest Rümlang: Kantonspolizei möchte Einsatzkosten auf Aktivist:innen abwälzen

Politik

Am 8. April 2023 wurde in Rümlang von Aktivist:innen ein Waldstück besetzt - mit dem Ziel, die Rodung von 11 Hektaren Mischwald zu verhindern.

Waldbesetzung in Rümlang, April 2023.
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Waldbesetzung in Rümlang, April 2023. Foto: zVg

9. Mai 2024
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Im Nachgang zu dieser Aktion gibt es nun auf verschiedene Ebenen Repression unterschiedlichen Auswirkungen für die Aktivist:innen und das Protestrecht in der Schweiz.

Die Sicherheitsdirektion des Kanton Zürichs hat am 06.05.24 in der Sache der Kostenüberwälzung im Kontext der Waldbesetzung in Rümlang geantwortet. Der Rekurs gegen die Kostenüberwälzung wurde von der Sicherheitsdirektion abgelehnt - die Angeklagten ziehen die Beschwerde weiter.

Die Kantonspolizei möchte die Einsatzkosten auf die Aktivist*innen abwälzen, nach einer Rückweisung von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich wehren sie sich weiter Juristisch dagegen. Der Rekurs gegen die Kostenüberwälzung wurde von der Sicherheitsdirektion abgelehnt - die Angeklagten ziehen die Beschwerde weiter.

Vor über einem Jahr wurde das friedliche Protestcamp, gegen die Rodung des Rümlanger Waldes für eine Bauschuttdeponie, von der Kantonspolizei Zürich geräumt. Daraufhin versucht diese, die Einsatzkosten, welche bei der Räumung entstanden sind, auf die geräumten Aktivist*innen abzuwälzen. (Diverse Medien berichteten1) Die Aktivist*innen entschieden sich, gegen diese Kostenüberwälzung Einsprache zu erheben - diese wurde von der Kantonspolizei zurückgewiesen und die Betroffenen reichten Rekurs bei der Sicherheitsdirektion ein.

Die Sicherheitsdirektion verteidigt in ihrer Antwort auf den Rekurs die Kostenüberwälzung der Kantonspolizei bezüglich des Polizeieinsatzes. Dabei wird dem Chilling Effekt widersprochen und argumentiert, dass die Demonstrations- und Meinungsfreiheit nicht durch die Kostenüberwälzung auf die Aktivist*innen beeinträchtigt wird. Der Chilling Effekt beschreibt die abschreckende Wirkung gegen Aktivist*innen und Organisationen auf Grund von staatlicher Repression. Doch gerade die Kostenüberwälzung, wie zum Beispiel bei der Rümlanger Waldbesetzung, spielt beim Chilling Effekt eine entscheidende Rolle. Jene wird willkürlich auf Protestierende und Organisator*innen übertragen und Auswirkungen sowie Konsequenzen sind nur sehr schlecht vorhersehbar.

Diese abschreckende Wirkung, welche die Überwälzung der Kosten verursacht, wird auch von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International als extrem problematisch eingestuft. Gleichzeitig ist dies aber nur das neuste Symptom einer europaweiten Politik, welche auf mehr Repression gegen Aktivist*innen setzt, um deren Protest zum Verstummen zu bringen. Die Kantonspolizei versucht nun mit dem Fall Rümlang, ein schweizweites Leiturteil für weitere Kostenüberwälzungen zu schaffen. Dieses wird gravierende Auswirkungen und Einschränkungen für die Ausübung von demokratischen Grundrechten haben, dabei sind das Ausüben von Meinungsfreiheit und das Grundrecht auf Protest zentral für eine funktionierende Demokratie.

Die Kostenüberwälzung soll in diesem Pilotfall auf Personen angewandt werden, für die nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt. Bis heute liegen weder strafrechtliche noch sonstige Urteile gegen die Aktivist*innen in Bezug auf die Besetzung des Rümlanger Waldes vor. Die Kantonspolizei betreibt hier also eine bewusste Einschüchterungstaktik und umgeht rechtsstaatliche Prinzipien.

Die Sicherheitsdirektion hat diesen Rekurs gegen die Kostenüberwälzung nun abgelehnt. Die Aktivist*innen akzeptieren diesen Rekurs nicht und sind entschlossen, falls nötig, den Rechtsweg bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bestreiten, da es sich um eine ungerechtfertigte Einschüchterung und Einschränkung des Grundrechts auf Protest handelt.

pm