Schiessen zur Einschüchterung politisch Widerständiger Gummigeschosse: Eine Waffe gegen kritische Bürger*innen

Politik

Der Einsatz von Gummigeschossen in der Schweiz ist auch im europäischen Vergleich unmässig und unverantwortlich.

Polizei im Ordnungsdienst bei 1. Mai-Krawallen in Zürich.
Mehr Artikel
Mehr Artikel

Polizei im Ordnungsdienst bei 1. Mai-Krawallen in Zürich. Foto: Mark Hull (CC BY-SA 2.0 cropped)

26. April 2019
6
0
12 min.
Drucken
Korrektur
Kaum irgendwo sonst wird so selbstverständlich auf das eigene Volk geschossen wie in der Schweiz. Wobei der Einsatz beileibe nicht undifferenziert ist: Nach links wird geschossen, nach rechts geschützt.

(augenauf Basel) - Am 24. November 2018 findet in Basel eine bewilligte Kundgebung von rechten Gruppierungen gegen den Migrationspakt der UNO statt, zu der die PNOS (Partei National Orientierter Schweizer) aufgerufen hatte.

Gegen den Aufmarsch der Rechtsextremen, an dem 50–100 Leute teilnehmen, formieren sich an unterschiedlichen Standorten in Basel zwei Gegendemos: eine offizielle Gegendemonstration, die von den meisten Parteien ausser der SVP getragen wird, und eine linke, unbewilligte Demo, an der mehrere hundert Personen teilnehmen.

Einsatz von Gummigeschoss führt zu Verletzten

An der nicht offiziellen Gegendemo werden die Demonstrant* innen von der Polizei mit Gummischrot beschossen. Gemäss Presseberichten ist dies eine Antwort darauf, dass die Protestierenden Bierflaschen und Baumaterial gegen die Polizei geworfen haben. Der Einsatz des Gummischrots verletzt mehrere Menschen, darunter einen Mann, der aufgrund der schweren Verletzung am Auge im Spital behandelt werden muss. Ob er sein Augenlicht behalten wird, ist ungeklärt. Weitere Auskünfte über die Schwere der Verletzung verweigert die Basler Regierung und verweist auf den Persönlichkeitsschutz.

Offenbar wurde ein Gummigeschoss aus kurzer Distanz auf ihn abgefeuert. Auch gegen weitere Personen greift die Polizei zu Gummigeschossen, jeweils ohne hörbare Vorwarnung. SP-Politiker* innen haben zwei Interpellationen im Parlament zu diesem Vorfall eingereicht, die unter anderem Auskunft über die Verhältnismässigkeit des Gummigeschosseinsatzes und zum Typus der gebrauchten Waffen verlangen. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation durch die Regierung im Dezember 2018 ist der Mitteleinsatz der Polizei noch Gegenstand von Untersuchungen.

Gummigeschosse wurden und werden in der Schweiz immer wieder an verschiedenen Anlässen eingesetzt. Wenn Kritik daran geäussert wird, betrifft sie zumeist die Frage der (Un-)Verhältnismässigkeit des Gummigeschosseinsatzes. Es wird kritisiert, dass die Polizei ohne Notwehr, ohne Vorwarnung und aus zu naher Distanz feuert. Dass die Polizei aber überhaupt Gummischrot einsetzen darf, erscheint in der öffentlichen Wahrnehmung selbstverständlich. Diese Toleranz für den Einsatz von derart martialischen Waffen gegen Demonstranten ist erstaunlich. Schiessverbot in weiten Teilen Europas

Ein Blick in die europäischen Nachbarländer zeigt, dass der Einsatz von Gummigeschossen alles andere als selbstverständlich ist. Nur die wenigsten Länder tolerieren wie die Schweiz, dass die Polizei ihre Bürger*innen mit solchen Waffen beschiessen darf.(1)

In den skandinavischen Ländern (mit Ausnahme von Island) sowie in Österreich, Irland und Rumänien ist der Einsatz von Gummischrot überhaupt nicht vorgesehen. Und auch im Nachbarland Deutschland gehören Gummigeschosse nur in zwei Bundesländern – Sachsen und Hessen – zur Ausstattung der Polizei, während Bundespolizei und Bundeskriminalamt überhaupt keine Gummimunition nutzen. Dazu kommt, dass zumindest in Hessen der Einsatz dieser Waffe Spezialkräften vorbehalten ist. Ähnlich restriktive Regelungen wie in Hessen bestehen auch in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Lettland. Oder die Anwendung erfolgt wie in Estland, Litauen und den Niederlanden nur vereinzelt in besonderen Fällen oder, wie in Luxemburg, als allerletztes Zwangsmittel bzw., wie in Portugal, als Alternative zu letalen Waffen. Entsprechend sind Gummischroteinsätze in vielen Ländern unbekannt.

Entscheid über Einsatz bei Polizeikorps

Dass, wie in der Schweiz, die Polizeikorps der einzelnen Kantone und Gemeinden eigenständig entscheiden können, ob und in welchen Fällen sie mit Gummi schiessen, ist im europäischen Kontext einmalig. Vor allem das Schiessen in eine Menschenmenge, das in mehreren europäischen Staaten grundsätzlich verboten ist, gehört in der Schweiz zu einem «probaten» Mittel staatlicher Gewaltanwendung, sei es am 1. Mai, bei Fussballspielen oder antifaschistischen, linken Demonstrationen. Selbst im repressiven Ungarn unter Victor Orban ist der Einsatz von Gummimunition zur Zerstreuung einer Menschenmenge ausdrücklich verboten.

Flashballs in Frankreich

Lediglich Polen, Frankreich und die tschechische Republik fahren eine lockerere Praxis und binden den Einsatz von Gummimunition an vergleichsweise geringe Auflagen. In Frankreich setzt die Polizei (erst) seit ungefähr 15 Jahren Gummigeschosse ein. Es handelt sich um die sogenannten Flashballs. Die Flashballs sind Hartgummigeschosse und sie erfassen wie Weichgummigeschosse (und im Gegensatz etwa zu Tränengas) nicht flächendeckend eine grosse Menge, sondern immer nur einen einzelnen Menschen. Die Angst jedes Einzelnen, durch ein Gummigeschoss getroffen zu werden, soll dazu dienen, eine ganze Menge einzuschüchtern.

Für die Polizeibeamt* innen bedeutet es, dass sie, wenn sie «blind» in eine Menge von Protestierenden schiessen, einzelne Personen individuell verletzen. Sie nehmen damit in Kauf, dass die angeschossene Person ihr Augenlicht verliert, wenn sie ein Geschoss am Auge trifft, oder ins Koma fällt oder gar ihr Leben verliert. Dies geschah bei einer Protestaktion der «Gilets jaunes», gegen die am 12. Januar 2019 Flashballs eingesetzt wurden. Gegen den Einsatz von Flashballs kämpft in Frankreich ein Kollektiv mit politischen und rechtlichen Mitteln und sammelt Informationen zu allen Verletzten und Toten (https://faceauxarmesdelapolice.wordpress.com).

Gummigeschosse sind Schusswaffen

Vor allem in Deutschland, aber auch in Portugal ist das Bewusstsein dafür ausgeprägt, dass auch Gummigeschosse zu den Schusswaffen zählen und ihr Einsatz denselben strengen Bedingungen unterliegen sollte wie der Gebrauch anderer Schusswaffen. Sie sollten also etwa nur zur Verhinderung eines Verbrechens oder zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Dahinter steht der Gedanke, dass Gummigeschosse in der Hauptsache den Einsatz tödlicher Waffen vermeiden sollen. Ganz anders dagegen wird dies in der Schweiz gesehen. Hier wird der Umstand, dass Gummigeschosse normalerweise nicht tödlich wirken, als Freibrief dafür gesehen, die Waffe präventiv zur Einschüchterung oder gar als Sanktion zu nutzen. Dass die Polizei bei Demonstrationen, bei denen teilweise auch Kinder dabei sind, in die Menge oder auf Eingekesselte schiesst, gilt uns hier in der sogenannt friedlichen Schweiz als normal, auch wenn längst klar ist, dass Gummigeschosse alles andere als harmlos sind.

Verheerende Gummigeschosseinsätze in den letzten Jahren

Am 17. Mai 2008 wurde an einer «Reclaim the Streets»-Veranstaltung in Bern eine junge Frau von einem Gummigeschoss knapp unterhalb des Auges verletzt. Hier war der Grund des Gummigeschosseinsatzes, «die Verkehrswege wieder freizugeben» (siehe augenauf-Bulletin Nr. 57). Am 12. Juni 2010 fand in Freiburg eine Demonstration gegen Polizeigewalt statt, bei der es zu massivem Einsatz von Gummigeschossen ohne Vorwarnung und vielen Verletzungen kam (siehe augenauf-Bulletin Nr. 65, 67, 73). Am 4. Juni 2011 wurden Teilnehmer*innen einer Antirepressionsdemonstration in Bern von der Polizei eingekesselt und anschliessend im Kessel massiv mit Gummischrot beschossen.

Im Mai 2013 kesselte die Zürcher Stadtpolizei einen FCZ-Fanmarsch ein und beschoss ihn mit Gummimunition, wobei eine Frau am Auge verletzt wurde. An der Tanzdemo «Standortfucktor» im September 2013 in Winterthur wurde eine junge Frau durch Gummischrot am Auge verletzt und verlor fast vollständig ihre Sehkraft. Im März 2016 schoss die Polizei in Basel in eine Gruppe von Demonstrierenden, die gegen die Verhaftung von Asylsuchenden protestiert hatten, und verletzte eine Frau im Gesicht. Am 10. April 2016 wurde in Basel einem Unbeteiligten bei einem Polizeiaufgebot an einem FCB-Spiel mit Gummischrot das Auge weggeschossen.

Schiessen zur Einschüchterung politisch Widerständiger

In der Schweiz ist der Einsatz von Gummimunition kantonal in Polizeigesetzen und Verordnungen der Kantonspolizei sowie im Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition geregelt.

In Basel-Stadt kommen zwei unterschiedliche Schusswaffensysteme zum Einsatz: zum einen ein Mehrzweckwerfer, dessen Geschoss aus 35 an den Kanten abgerundeten prismaförmigen Kugeln besteht. Die Mindestdistanz für den Einsatz des Mehrzweckwerfers beträgt 20 Meter, diese kann aber bei Notwehr und Notwehrhilfe unterschritten werden. Beim anderen System handelt es sich um einen Werfer, der einzelne kugelförmige Geschosse abfeuert und der nur einer Sondereinheit zur Verfügung steht. Die Mindestdistanz für den Einsatz beträgt – ausser bei Notwehr und Notwehrhilfe – 5 Meter.(2)

In Basel-Stadt kommen Gummigeschosse also einerseits als Streumunition, andererseits gezielt mit einzelnen Kugeln zum Einsatz und sie gelten als übliches Zwangsmittel der Polizei. So erläutert der Basler Regierungsrat Baschi Dürr den Einsatz von Gummimunition gegen die Anti-PNOS-Demonstrant*innen in Basel in seiner mündlichen Antwort vom 5. Dezember 2018 wie folgt: «Wenn ein Auftrag mit Zwang durchgesetzt werden muss, ist die Polizei auf bestimmte Einsatzmittel angewiesen. Zu diesen zählen unter anderem Gummigeschosse.»(2)

Gummigeschosse werden demnach anders als in vielen europäischen Ländern nicht zu Verteidigung und Notwehr eingesetzt, sondern als Mittel zur Durchsetzung eines Befehls, das heisst mit anderen Worten: zur Einschüchterung. Dabei sind die politischen Gegner*innen seit den 1970er-Jahren vor allem Linke und Junge. Gummischrot wurde in der Schweiz erstmals während der Proteste gegen den Bau des AKW Kaiseraugst eingesetzt. In den 1980er-Jahren richteten sich Gummigeschosse gegen Proteste der Jugendbewegungen (siehe zur Entwicklung der Repressionswaffen augenauf-Bulletin Nr. 80). Polizeischutz für Rechtsradikale, kein Schutz für asylsuchende Geflüchtete

Dass die Polizei die Aufmärsche rechtsradikaler Gruppierungen gegenüber linken Gegendemonstrationen schützt, ist – auch ohne Einsatz von Gummigeschossen – keine Besonderheit der Schweiz. Eine Aktivistin in Dänemark berichtet augenauf Basel von einer Beobachtung, die auch für die Schweiz zutrifft. Wenn in Dänemark rechtsradikale Gruppierungen wie Stram Kurs oder Soldiers of Odin auf die Strasse gehen, werden sie von einer schwer bewaffneten Polizei geschützt. Dadurch wirken Faschist*innen als verletzbare Personen und als harmlose Bürger*innen, deren Recht auf Meinungsfreiheit gegenüber Linken verteidigt werden muss. Wenn dagegen geflüchtete Eltern und Kinder des Abschiebezentrums Sjælsmark gegen die Bedingungen ihrer Haft protestieren, zeigt sich keine Polizei, um sie gegen Angriffe von Faschist*innen zu schützen, obwohl diese Gefahr real und gross ist.

Linke Politiker*innen haben in Basel nach den Ereignissen vom letzten November eine Motion eingereicht, in der sie fordern, dass Gummigeschosse nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn es keine risikoärmeren Einsatzmittel zur Abwehr von Gefahren gibt. Das ist eine wichtige Forderung.

Für augenauf Basel ist es aber ebenso wichtig, zu erkennen, dass Gummigeschosse im Verständnis von Regierung und Polizei nicht zur Abwehr von Gefahren, sondern zur Einschüchterung politischen Widerstands eingesetzt werden. Dies beweist die mehr als vierzigjährige Geschichte ihrer Verwendung. Und da gilt offenbar die Losung: Die Waffe soll verletzen, denn dieses Risiko ist Teil der Abschreckung. Gummigeschosse sind also ein wichtiges Mittel der staatlichen Repression gegen linken Widerstand und sie müssen als solche erkannt und kritisiert werden.

GUMMIGESCHOSSE: LIEBESGRÜSSE AUS THUN

Einen zweifelhaften Bekanntheitsgrad erreichte in den letzten Wochen und Monaten der Polizeimehrzweckwerfer GL06 der Thuner B&T AG unter dem Namen LBD 40 in Frankreich. Die Aufrüstung der französischen Polizei hat auch hierzulande Folgen.

(augenauf Bern) - Dutzende zum Teil Schwerverletzte, ausgeschossene Augen, schwere Kopfverletzungen und eine Demo der «Gilets jaunes» vor der UNO in Genf gegen den Einsatz von Gummigeschossen in Frankreich: Der Polizeimehrzweckwerfer GL06 bzw. LBD 40 sorgte in den letzten Monaten für Negativschlagzeilen in halb Europa. Die immer nervöser werdende Herstellerfirma B&T AG aus Thun publizierte daraufhin eine Erklärung auf ihrer Website, in der sie festhielt, «dass die in Frankreich eingesetzte Munition weder durch die B&T AG konzipiert, gefertigt oder geliefert wurde. Daher können wir das Gefährdungspotenzial der in Frankreich eingesetzten Munition nicht beurteilen. [...] Die B&T AG weiss, dass der LBD 40 bzw. GL06 in der Kombination mit der von uns gefertigten Patrone SIR eine gute Präzision und ein geringes Verletzungsrisiko aufweist. Die SIR-Patrone wird in Frankreich aber nicht eingesetzt. Das Gefährdungspotenzial unserer SIR-Patrone wurde durch die Schweizer Polizei beurteilt und als Einsatzmittel freigegeben. Bei sachgemässem Einsatz des Systems (GL06/SIR) kann von einem geringen Verletzungsrisiko ausgegangen werden.»

Ein «geringes Verletzungsrisiko» durch das B&T-Gummigeschoss «SIR 40×46 mm»? Dies wird in einem derbund.ch-Artikel vom 31.1.2019 angezweifelt: «Im Produktbeschrieb gibt B&T an, die Geschosse seien durch ein Gutachten der Universität Bern als ‹sicher auf Nahdistanz› eingestuft worden. Das Gutachten aus dem Jahr 2008 wurde nie veröffentlicht, liegt aber dem ‹Bund› vor. Darin wird das ‹Verletzungspotenzial› der Patrone beurteilt. Dieses ist beachtlich: Zwar könnten offene Wunden und gebrochene Finger ausgeschlossen werden. Auf bis zu 30 Meter Distanz könne man aber Leberrisse, Brustbeinbrüche und Frakturen des Gesichtsschädels nicht ausschliessen. Noch auf 60 Meter Entfernung könnten Rippenbrüche und irreversible Augenschäden auftreten.»

Unterschiedliche Verwendung

In der Schweiz wird der ursprünglich für die französische Polizei konzipierte GL06-Mehrzweckwerfer mindestens von den Polizeikorps Waadt, Bern, Baselland sowie der Transportpolizei benutzt. Gemäss einem RTS-Bericht vom 10.2.2019 wird in der Romandie – zumindest im Kanton Waadt – der GL06-Mehrzweckwerfer nicht gegen Demonstranten eingesetzt. Die Polizei Baselland nutzt ihn laut «Basellandschaftlicher Zeitung» vom 18.2.2019 bereits seit 15 Jahren. Laut dem Baselbieter Polizeisprecher Adrian Gaugler seien sowohl «Werfer als auch Geschoss [...] durch das Kompetenzzentrum für Informatik und Polizeitechnik (PTI) geprüft worden. Daraufhin habe sich die Schweizer Polizeikommandanten-Konferenz für den Einsatz ausgesprochen».

Die Kantonspolizei Bern testet den Werfer erst seit Kurzem, als «Pilotprojekt». Auf eine diesbezügliche Interpellation von AL/SP antwortete der Berner Regierungsrat: «Ausschlaggebend für den Einsatz im Rahmen eines Pilotbetriebes waren die Erkenntnisse aus den Demonstrationen im Raum Reithalle nach der Räumung der besetzten Gebäude an der Effingerstrasse in der Stadt Bern im Frühjahr 2017.» Eine interessante Argumentation, berichten doch Aktivist*innen, dass ihnen die neuen Gummigeschosse bereits an diesen Demos das erste Mal begegneten.

Grossauftrag für Thuner Waffenschmiede B&T

Laut Wikipedia bestellte Frankreich zwischen 2002 und 2005 bei der B&T AG 1270 Werfer im Wert von 1,18 Mio. Euro. Traurige Bilanz: 1 Toter und 23 ausgeschossene Augen zwischen 2004 und 2013. Der GL06 alias LBD 40 wird in diesen unruhigen gelbwestigen Zeiten in Frankreich fleissig benutzt. Gemäss der Regierung soll es zwischen dem 17. November 2018 und Ende Januar 2019 9228 Schüsse aus den Mehrzweckwerfern gegeben haben.

Kurz vor Weihnachten bat die französische Regierung um eine Offerte für 1280 neue Werfer – geschätztes Auftragsvolumen laut «Libération» vom 26.12.2018 2 Mio. Euro. Da in der Ausschreibung explizit von LBD 40 die Rede ist, kann mensch wohl davon ausgehen, dass die Offertenanfrage an die B&T AG ging. Laut «Libération» beinhaltet die Offertenanfrage auch 270 vierschüssige Werfer und 180 sechsschüssige Werfer – alle mit dem gleichen Kaliber wie der LBD 40. Die Direction générale de la police nationale beteuert zwar, die mehrschüssigen Werfer seien ausschliesslich für Tränengas-, Nebel- und Knallschockgranaten («assourdissantes») gedacht, aber potenziell können alle auch für Gummigeschosse eingesetzt werden.

Und wann werden diese mehrschüssigen Liebesgrüsse aus Thun in Bern und anderswo «getestet»?

augenauf Basel

Fussnoten:

1) Deutscher Bundestag 2017: Einsatz von Gummimunition in Deutschland und Europa

2) http://www.grosserrat.bs.ch/media/files/ratsprotokolle/vollprotokoll_2018-12-05.pdf?t=154946814120190206164901