Which side are you on? Bern: Klimacamp durch Polizei geräumt

Politik

Heute mitten in der Nacht hat die institutionelle Politik getan, was sie schon seit Jahrzehnten tut: Wieder einmal behandelt sie die Klimabewegung und nicht die Klimakrise als das Problem!

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Foto: Klimacamp auf dem Bundesplatz in Bern.

23. September 2020
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Heute Nacht wurde die Polizei zum Werkzeug politischer Ignoranz gemacht, die all jene Menschen räumen musste, die für das Recht auf eine lebenswerte Zukunft einstehen. Wir danken an dieser Stelle unseren mutigen Aktivist*innen, die hierfür sechs Stunden singend und Parolen aufsagend im Regen ausharrten!

Doch nach Jahrzehnten des Abwiegelns, des Aufschubs und der leeren Versprechen bleibt uns nicht mehr viel Zeit, um uns den Herausforderungen der Klimakrise zu stellen. Dass das Parlament nun noch immer die Augen verschliessen und die Zerstörung unser aller Lebensgrundlage weiter dulden oder gar fördern will, ist nicht hinnehmbar!

Wie kann es erlaubt sein, Investitionen in Öl, Gas und Kohle zu tätigen, während der Protest dagegen erstickt wird?! Die Dringlichkeit politischer Massnahmen gegen die Klimakrise bleibt unvermindert und damit auch unser Engagement. Denn Aufgeben ist ein Luxus, den wir uns nicht leisten können!

Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürreperioden: In den letzten Wochen wurde uns der wissenschaftliche Konsens deutlich vor Augen geführt. Die Klimakrise ist schlimm, führt zu Leid und Tod bei Mensch und Umwelt und in vielen Teilen der Welt leiden Menschen jetzt schon unter den Folgen. Mögliche Klimakippunkte würden die Erhitzung des Klimas unumkehrbar machen.

Die Schweiz hat durch den Finanzplatz und multinationale Konzerne eine historische Verantwortung, die Emissionen drastisch zu senken und eine ambitionierte und gerechte Klimapolitik durchzusetzen.

«Während der letzten 48 Stunden hat die Klimabewegung gezeigt, wie ein demokratisches und ökologisches Zusammenleben aussehen kann. Der Gemeinderat und die Polizei haben das nun sabotiert», sagt Meret Schefer.

Rechtliche Kurzinfos

Deine Rechte
  • Recht auf Aussageverweigerung: Verweigere deine Aussage konsequent!
  • Verweigere Unterschriften!
  • Verweigere dich erkennungsdienstlichen Massnahmen!
  • Lass dich nicht verunsichern! Die meisten Drohungen sind Bluffs, um dich zu einer Aussage oder Unterschrift zu drängen.
  • Achte darauf, dass du nichts dabei hast, was Rückschlüsse auf dich und andere zulässt (Handy, Quittungen, Fotos, Notizen, Mitgliederausweise, …)
  • Sprich nicht mit Polizist*innen. Ihre Aufgabe ist es, möglichst viele Infor-mationen über Aktionen, Aktivist*innen etc herauszufinden.
Personenkontrolle
  • Du musst keinen Ausweis dabei haben. Kannst du dich aber nicht ausweisen, hat die Polizei das Recht, dich auf den Posten mitzunehmen, um deine Identität abzuklären (dies kann die Ingewahrsamnahme verlängern). Wir empfehlen darum, einen Ausweis dabei zu haben.
  • Bei einer Kontrolle musst du Folgendes angeben: Was auf deiner ID steht (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Heimatort) und deine Adresse. Alles andere musst du nicht angeben, auch wenn du danach gefragt wirst. Verweigere konsequent die Aussage.
  • Minderjährige müssen zusätzlich die Kontaktdaten (Name und Adresse genügen) eines Elternteils angeben. Gibst du keine Telefonnummer an, wirst du aber möglicherweise länger festgehalten. Deine Eltern sollten wissen, dass sie keine Aussage machen müssen.
  • Die Polizei kann dich nach Sachen in oder an der Kleidung, an der Körperoberfläche oder in einsehbaren Körperöffungen durchsuchen (Filzen). Eine Entkleidung ist in der Öffentlichkeit nicht zulässig.
  • Falls du gegen unsere Empfehlung ein elektronisches Gerät dabei haben solltest: Be stehe darauf, dass die Polizei dieses versiegelt. So darf es nur mit richterlichem Beschluss durchgesehen werden.
Vorläufige Festnahme
  • Frage nach dem Tatbestand, wenn man dich mitnehmen will. Einfache Übertretungen rechtfertigen keine Festnahme (ausser zur Abklärung der Identität).
  • Frage die Polizeiperson nach ihrem Namen. Sie wird sich dadurch zurückhaltender verhalten, weil sie weiss, dass du sie bei Übergriffen anklagen könntest.
Auf dem Posten
  • Meistens wirst du nach spätestens 6 Stunden wieder freigelassen. Die Polizei kann dich für 24h festhalten, danach wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, welche weitere 24h anordnen kann. Länger kannst du nur in Gewahrsam bleiben, wenn U-Haft beantragt wurde.
  • Gegenstände und Kleider können dir abgenommen werden. Wenn dir eine korrekte Quit-tung deiner abgenommenen Gegenstände (Effektenliste) vorgelegt wird, kannst du diese unterschreiben. So ist die Chance grösser, dass du alles wieder zurückbe-kommst.
  • Die Polizei kann verschiedene EDM («Erkennungsdienstliche Massnahmen») durchführen:
Fotos, Fingerabdrücke, Handabdrücke, Tattoos oder andere Körpermerkmale aufnehmen: Wir empfehlen dir, diese Massnahmen zu verweigern, da im Weigerungs fall die An-ordnung der Staatsanwaltschaft benötigt wird (welche nicht immer erteilt wird). Weigerst du dich nicht, darf die Polizei die Massnahmen direkt durchführen.

Über die Abnahme einer DNA-Probe hat jedoch die Polizei die selbständige Befug-nis. Sie kann dies unter Zwang durchsetzen. Für die Auswertung der Probe (zur Erstellung eines DNA-Profils) ist jedoch wiederum die Anordnung der Staatsan-taltschaft notwendig, gegen welche Einsprache möglich ist.

Eine Entkleidung ist nur zulässig, wenn dies zu deinem Schutz oder zum Schutz anderer Personen erforderlich erscheint oder der begründete Verdacht besteht, dass du sicherzustellende Gegenstände auf dir trägst. Bei einer Körperdurch-suchung kannst du darauf bestehen, vom gleichen Geschlecht durchsucht zu werden (Sei dir bewusst, dass bei der Polizei eine binäre Vorstellung von Geschlecht herrscht).

Einvernahme bei der Polizei
  • Die Polizei muss dich vor der ersten Einvernahme auf deine Rechte hinweisen (Recht auf Aussageverweigerung, Recht auf eine*n Anwält*in, ggf. Recht auf eine*n Dolmetscher*in).
  • Du bist zu keinerlei Aussage verpflichtet! Verweigere deine Aussage konsequent. (Bsp.: „Ich verweigere meine Aussage“, „Dazu sage ich nichts“, ...). Aussagen sind nie zu deinem Vorteil, auch wenn die Polizei dir das glauben machen will.
  • Du hast das Recht auf eine Anwält*in der ersten Stunde. Wenn du selber niemanden kennst, muss dir die Polizei ermöglichen, mit der Pikettanwält*in Kontakt aufzunehmen. Wir empfehlen dir aber grundsätzlich, die AntiRep-Nummer anzurufen, da dann das Legal Team koordiniert mit solidarischen An-wält*innen arbeiten kann.
  • Unterschreibe nichts! (Ausser die Quittung deiner Effektenliste, wenn du willst.)
  • Grundsätzlich gilt: Lass dich nicht verunsichern! Die meisten Drohungen sind Bluffs, um dich zu einer Aussage oder Unterschrift zu drängen.

Legal und Care Team

Wir werden die ganze Woche am Rise up for Change präsent sein und bieten folgende

Unterstützung an:
  • Rechtliche Beratung vor der Aktion (am Legal-Stand oder per E-Mail an climatestrike-legal@immerda.ch)
  • Unterstützung während der Aktion (Antirep-Nummer: 077 949 40 47)
  • Erste rechtliche Unterstützung nach der Aktion
  • Rechtliche Unterstützung bei allfälligen rechtlichen Folgen in Zusammenarbeit mit solidarischen Anwält*innen (per E-Mail)
  • Brauchst du mentale Unterstützung? Das Care-Team ist für dich da! Es gibt eine Telefonnummer und einen Safe-Space (Reitschule).

AntiRep

Melde dich beim AntiRep-Telefon:
  • wenn du festgenommen wurdest (Bestehe auf dem Polizeiposten darauf, einen Anruf machen zu dürfen und informiere uns)
  • wenn du beobachtest, wie andere Menschen kontrolliert oder festgenommen werden
  • wenn du Opfer oder Zeug*in von behördlichen Übergriffen wirst
Wenn dich die Polizei entlässt:
  • melde dich entweder telefonisch beim AntiRep oder
  • komme beim Legal-Stand bei der Reitschule vorbei.
  • Wir empfehlen dir, ein Gedächtnisprotokoll des Geschehenen zu verfassen. Diese Informationen werden vielleicht nützlich sein, in den nächsten Wochen.
AntiRep: 077 949 40 47
Care: 076 717 79 19

RiseUpForChange