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Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch | Untergrund-Blättle

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Protest am 15. Mai Schwangerschaftsabbruch seit 150 Jahren im Strafgesetzbuch

Politik

Am Samstag, den 15.5. führt das "Aktionsbündnis 15. Mai" von 16 - 19 Uhr am Platz der alten Synagoge eine Kundgebung mit Infoständen durch, um auf die herrschenden Missstände in Bezug auf die geltende Rechtslage und die Versorgung mit sicheren Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam zu machen.

Aktionstag gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Berlin vor der Volksbühne, Januar 2019.
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Aktionstag gegen die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Berlin vor der Volksbühne, Januar 2019. Foto: C.Suthorncommons.wikimedia.org (CC BY-SA 4.0 cropped) (CC BY-SA 4.0 cropped)

12. Mai 2021
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Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach § 218 StGB eine Straftat. Doch die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung.

150 Jahre Kriminalisierung haben ausserdem ein gesellschaftliches Tabu geschaffen. Deshalb fordern wir: Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!

Mit unserer Beteiligung am bundesweiten Aktionstag am 15. Mai wollen wir auf dieses Unrecht und die immer schlechter werdende medizinische Versorgung von ungewollt Schwangeren aufmerksam machen.

Nicht nur in Freiburg, sondern auch in über 30 anderen Städten finden am 15. Mai Aktionen statt. In den sozialen Netzwerken werden die Hashtags #wegmit218,#1505 und #150JahreWiderstand verwendet.

Kommt vorbei, informiert euch und lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen!

Das Aktionsbündnis ist eine lose Gruppe verschiedener Aktivist:innen, die sich zum Ziel gesetzt hat, an dem Tag und darüber hinaus mehr Bewusstsein für die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die damit einhergehenden Probleme zu schaffen.

pm

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