Nun spekuliert mal schön! Rentenpaket: Die Reform - der grosse Sprung nach vorn

Politik

Zur Entlastung des Haushalts und der Beitragszahler tut das Rentenpaket II alles Marktwirtschaftlich-Mögliche – geht sogar bis an die Grenzen des Unmöglichen.

23. Mai 2024
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Am 5. März 2024 traten Finanzminister Christian Lindner und Arbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam vor die Presse, um, so die Tagesschau, die lang erwartete Rentenreform vorzustellen. In den Medien wurde – wenn sie nicht gerade das hohe Lied der marktwirtschaftlichen Vernunft anstimmten – darüber spekuliert, was da eigentlich auf den Weg gebracht wird und wohin es führen soll. Kritische Stimmen fragten sich z.B., ob der liberale Finanzminister mit dem Generationenkapital nicht einfach den ersten Schritt hin zu seinem Lieblingsprojekt einer richtigen Aktienrente tue. Und auch der DGB meldete lauter skeptische Fragen an.

Doch inzwischen ist dies alles Schnee von gestern. Zwar wendet sich Lindner und die FDP nicht gegen das so ausgehandelte Rentenkonzept, sondern gegen die Rente mit 63. Aufgestossen ist dem Finanzminister, dass Mitglieder seiner Koalition sich nicht an seine Haushaltsvorgaben gehalten haben, obgleich diese mit dem Kanzler und Vizekanzler abgestimmt war: „Aufgrund hoher Anmeldungen für den Haushalt 2025 müssen aktuelle Vorhaben neu in den Gesamtkontext eingeordnet werden.“ (www.ruhr24 14.5.2024) So der Minister, der damit das Rentenpaket zum Verhandlungsgegenstand in der Koalition macht.

Warum die Reform notwendig ist und was sie soll, kann man dem Referentenentwurf entnehmen, mit dem der Gesetzgeber die Bürger über alle Notwendigkeiten aufklärt (Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung – Referentenentwurf; daraus, so weit nicht anders angegeben, die folgenden Zitate). Dieser Entwurf soll noch in diesem Monat im Kabinett verabschiedet werden.

Die Sache: „Problem und Ziel“

„Die gesetzliche Rentenversicherung ist insbesondere aufgrund des hohen Beschäftigungsstands derzeit finanziell stabil aufgestellt. Der Beitragssatz liegt seit dem Jahr 2018 bei 18,6 Prozent und wird voraussichtlich bis zum Jahr 2027 unverändert bleiben. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) liegt ebenfalls stabil bei 48 Prozent. Die bis zum Jahr 2025 geltende Haltelinie für das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent hat vertrauensbildend gewirkt. Mit der geltenden Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau demografiebedingt allerdings nach 2025 sukzessive deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen der heutigen und künftigen Rentnergenerationen zur Folge haben. Das Ziel ist daher, die gesetzliche Rente als tragende Säule der Alterssicherung langfristig im Hinblick auf das Rentenniveau stabil und im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung finanzierbar zu halten und dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung weiterhin auch für die jüngere Generation verlässlich bleibt.“

Die Minister zeigten sich deutlich zufrieden mit der Situation der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur ist diese von der Situation der Rentner oder Beitragszahler zu unterscheiden. So gilt es der Politik als Erfolg, dass der Beitrag lange nicht gestiegen ist und auch nach den bisherigen rechtlichen Regelungen bis 2027 nicht steigen muss. Dass diejenigen, die die Beiträge von ihrem Lohn bzw. Gehalt zu leisten haben und davon fast 10 Prozent wegen ihres Arbeitnehmerbeitrags zur Rentenkasse erst gar nicht zu sehen bekommen und mit der Summe aus Sozialabgaben und Steuern inzwischen bei fast der Hälfte ihres Einkommens liegen, ist dabei kein Thema – aber auch kein Geheimnis: „Die Belastung für Arbeitnehmer aus Lohnsteuer und Sozialabgaben beträgt 45 % bei einem monatlichen Bruttolohn von 2500 Euro“.

Ebenso zeigten sich die Minister über die Stabilität des Rentenniveaus bei 48 Prozent des der Berechnung zugrunde liegenden Einkommens erfreut. Wer in den Ruhestand geht, muss im Idealfall – wohlgemerkt! – mit weniger als der Hälfte seines früheren Einkommens auskommen. Dabei erreicht natürlich nicht jeder die angenommene Zahl von 45 Versicherungsjahren und nicht jeder verdient so viel wie das Durchschnittseinkommen. Altersarmut ist also verbreitet, was ebenfalls kein Geheimnis ist: „Die Zahl der Grundsicherungsbezieher im Rentenalter ist erneut angestiegen. Im Juni 2023 war sie 10 Prozent höher als ein Jahr zuvor… Im Juni 2023 bezogen demnach bundesweit 691 820 Menschen im Rentenalter Grundsicherung“ (RND, 6.10.23).

Rentner können also darauf vertrauen, dass sie im Alter arm sein werden. Als Verdienst rechnen sich die Minister an, dass es in Zukunft nicht noch schlimmer kommt und die Renten nicht noch weiter sinken. Denn das müssten sie quasi sachzwangmässig, weil die Politiker der verschiedenen Parteien es so in die Rentenformel hineingeschrieben haben. Der Sachzwang ist natürlich keiner, die Notwendigkeit der Senkung verdankt sich einfach einer früheren Kalkulation der Politik. Prominent dabei die rot-grüne Ära unter Schröder und Fischer, als dem Sozialstaat mit der Agenda 2010 und anderen wuchtigen Sparmassnehmen zu Leibe gerückt wurde.

Wenn die Politik in die Formel einen Demografie-Faktor aufgenommen hat, so ist dort eine Ideologie praktisch wirksam geworden. Denn die Einzahlung in die Rentenversicherung ist nicht abhängig von den Geburtenzahlen eines Jahrgangs ebenso wenig wie die Auszahlungen der Rentenversicherung. Schliesslich haben die Minister eingangs in der Begründung ihres Gesetzentwurfs auf den hohen Beschäftigungsstand verwiesen, der die Rentenversicherung finanziell gut dastehen lässt. Wie viele Menschen in Arbeit und damit Beitragszahler sind, hängt eben nicht von der Anzahl der Geborenen ab, sondern von der Zahl, die die Wirtschaft für ihre Gewinnrechnung beschäftigen, vulgo: ausbeuten, will.

Zudem hängt die Beitragshöhe von der Lohnhöhe ab, so dass auch die Tatsache hoher Beschäftigung nicht unbedingt hohe Einnahmen für die Rentenversicherung garantiert. Schliesslich ist der Niedriglohnsektor im Lande – auch dies eine Leistung der Agenda 2020 – erheblich gewachsen: „Knapp jede oder jeder sechste abhängig Beschäftigte (16%) in Deutschland arbeitete im April 2023 im Niedriglohnsektor. Damit lag der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde (destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/02/PD24_050_62html).“ Auch ist die Auszahlungen der Rentenversicherung nicht einfach abhängig von der Zahl der Menschen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben; Minijobber z.B. erwerben mit ihrem Lohn keinerlei Rentenansprüche und bei vielen anderen sind die Ansprüche so gering, dass sie zum Leben nicht reichen und dass die Betreffenden die Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen.

Wenn im Referentenentwurf die Rentenversicherung als „tragende Säule der Alterssicherung“ bezeichnet wird, drückt sich darin überhaupt aus, dass die Rente aus Sicht der Politik gar nicht mehr den Anspruch erhebt, den Lohn- und Gehaltsempfängern die Existenz im Alter zu sichern. Insofern kann man den Ministern auch keinen Betrug vorwerfen mit der Enthüllung, dass ihre Reform das Leben im Alter nicht sichert. Mit der letzten rot-grünen Regierung haben sich die Regierenden von diesem Anspruch befreit und die Rente eben zu einer von drei Säulen der Alterssicherung erklärt. Nur im Zusammenhang mit Betriebsrenten und privater Vorsorge in Form der Riesterrente – so der Gipfel des Glücksversprechens in der Sozialen Marktwirtschaft – sei ein Leben im Alter gesichert.

Und da macht es gar nichts, dass noch nicht einmal die Hälfte aller Arbeitnehmer eine Betriebsrente erhält und dass gerade die Arbeitnehmer, die nur wenig verdienen, sich eine Riester-Rente nicht leisten können. So verfügen nur ein 16,4 Millionen von mehr als 46 Millionen Arbeitnehmern (https://www.destatis.de) über eine Riesterrente, bei der sie übrigens froh sein können, wenn sie die eingezahlten Beiträge auch wieder herausbekommen und nicht nur die Versicherungsunternehmen mit ihren Einzahlungen zu verdienen geben.

„Ausgabenentwicklung finanzierbar halten“

Mit diesem Stichwort geben die Minister als Erstes an, was nicht ihr Massstab ist: den Rentnern einen angenehmen oder zumindest sicheren Lebensabend zu bereiten! Wenn es um die Finanzierung der Renten geht, haben sie zuerst die Höhe der Beiträge im Auge. Diese sind Bestandteil der Lohnkosten, die die Arbeitgeber aufzubringen haben, wenn sie Menschen beschäftigen, um einen Gewinn zu erzielen. Löhne oder Gehälter sind der Vorschuss, der einen Überschuss oder Gewinn erbringen soll. Die Höhe des Vorschusses berührt die Rendite, die sich auf diesen Vorschuss berechnet, und beeinträchtigt daher das Lohnen des Geschäfts.

An der Vermeidung solcher Beeinträchtigungen aber sind Politiker aller Couleur interessiert, denn schliesslich soll die deutsche Wirtschaft wachsen und international konkurrenzfähig sein, weswegen die Aufwendungen für den Lebensunterhalt der Alten zu begrenzen sind und die Wirtschaft nicht über Gebühr belastet werden darf. Irgendwie müssen diese Aufwendungen zwar sein, damit ein Leben mit Lohn oder Gehalt überhaupt möglich ist, schliesslich werden diese Menschen ja gebraucht, aber ihr Lebensunterhalt gilt immer als eine Last.

Diese betrifft nicht nur die Unternehmen, sondern auch den Staatshaushalt: „Rund jeder fünfte Euro des Bundeshaushaltes wird für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung genutzt“ (rentenupdate:drv-bund.de). Schliesslich benutzt der Staat die Rentenkasse immer wieder für eigene Zwecke. So diente sie der damaligen Kohl-Regierung zur Finanzierung der deutschen Einheit. Die hatte der Rentenversicherung viele Rentner mit umfassenden Rentenansprüchen beschert.

Schliesslich gab es in der DDR einen hohen Beschäftigungsstand und keine Arbeitslosigkeit. Die deutsche Einheit brachte für die Rentenversicherung aber nur wenige Beitragszahler, denn die Wirtschaft der DDR entsprach überwiegend nicht den Gewinnansprüchen westlichen Kapitals (und so durfte auch die Arbeitslosenversicherung ihren Beitrag zur deutschen Einheit zahlen, um viele arbeitslos gewordene ehemalige DDR-Bürger finanziell aufzufangen). Dies hat deutliche Spuren in der Kasse der Rentenversicherung hinterlassen und dazu beigetragen, dass die Rentenformel so geändert wurde, dass die Renten erheblich abgesenkt worden sind. Doch auch für dieses gesenkte Rentenniveau war ein staatlicher Zuschuss notwendig.

Die Rentenkasse hat zudem für die Familienpolitik der Regierung geradezustehen und für Kindererziehungszeiten Rentenansprüche zu befriedigen, für die der Staat einen Zuschuss trägt, auch wenn dieser Beitrag zur Versicherung die so in die Welt gesetzten Ansprüche gar nicht abdeckt. Dennoch haben es die Politiker nie versäumt, ein fiktives Verhältnis von Zuschuss und dem damit in die Welt gesetzten Anspruch an die Rentenversicherung aufzumachen. Die Zuschüsse wurden im Haushalt – buchhalterisch genau – für bestimmte Ansprüche aufgeschlüsselt, die der Staat in die Welt gesetzt hatte. Auf eine Gegenrechnung wurde aber immer verzichtet.

In Zukunft soll nun auf eine entsprechende Aufschlüsselung ganz verzichtet werden: „Davon ausgehend sind die Beträge der einzelnen Zuschüsse des Bundes für das Jahr 2024 nach dem in diesem Jahr geltenden Recht neu zu berechnen und fallen etwas geringer aus, als im Bundeshaushalt 2024 vorgesehen. Die mit der Entstehungsgeschichte verbundenen gesetzlichen Festlegungen etwa zur Höhe bei Einführung der verschiedenen Komponenten der Bundeszuschüsse werden aufgehoben“ (Referentenentwurf). So macht sich die Regierung frei von früheren Ansprüchen auf staatliche Beihilfe, die sie zugunsten der Rentenversicherung in die Welt gesetzt hatte, und schafft damit für die Kasse neue Finanzierungsprobleme. Wenn der Kanzler lauthals verkündet, dass es unter ihm keine Kürzungen von Sozialleistungen geben werde (SZ, 26.2.24), dann heisst das eben nicht, dass die Rente sicher ist.

Auf dem beschriebenen Weg werden im Endeffekt die Mittel für die Sozialkassen gekürzt und die Beitragszahler stärker zur Kasse gebeten. In welchem Umfang dies bereits geschehen ist, kritisierte Matthias Birkwald, Renten- und alterssicherungspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag: „Anstatt die Rente demografiefest auszubauen und gegen Kaufkraftverluste abzusichern, lässt sich Arbeitsminister Hubertus Heil den Bundeszuschuss um 6,8 Milliarden Euro kürzen...“ (www.fr.de/ Rentenpaket 2: Ampel-Plan sorgt für Kritik von Linken und Union 14.5.24)

Die Reform: der grosse Sprung nach vorn

„Das Rentenniveau von 48 Prozent soll für heutige und künftige Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher dauerhaft gesichert werden… Die Umsetzung dieser Grundsatzregelung erfolgt in Abschnitten. In einem ersten Abschnitt sind die Regelungen für diese Haltelinie bis einschliesslich der Rentenanpassung zum 1. Juli 2039 anzuwenden; sie entfalten ihre Wirkung damit bis zum 30. Juni 2040… Die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent führt unter Berücksichtigung aller Massnahmen ab dem Jahr 2028 zu einer stärkeren, aber vertretbaren Erhöhung des Beitragssatzes als nach dem geltenden Rechtsstand. Unter Berücksichtigung der Massnahmen – jedoch ohne Zuführung aus dem Generationenkapital – steigt der Beitragssatz bis zum Jahr 2045 auf 22,7 Prozent. Durch die erwarteten Zuführungen von (durchschnittlich) jährlich 10 Milliarden Euro aus dem Generationenkapital ab dem Jahr 2036 … kann der Anstieg des Beitragssatzes bis zum Jahr 2045 auf 22,3 Prozent gebremst werden.“ (Referentenentwurf)

Die jetzt gross verkündete Absicherung des Rentenniveaus schafft hier auch keine grundsätzliche Verbesserung. Denn wie viel 48 Prozent vom Lohn oder Gehalt für den Lebensunterhalt konkret bedeuten, ist ja keine feste Grösse – das hängt ganz von der Lohnentwicklung ab. Diese weist in den letzten Jahren Reallohnsenkungen auf, da die Gewerkschaften sich mit Lohnerhöhungen weit unter der Inflationsrate zufrieden gegeben haben. Sicher hingegen ist, dass in Zukunft die Beiträge zur Rentenversicherung steigen werden. Dies soll moderat geschehen, schliesslich sind sie Teil der Lohnkosten und sollen die Wirtschaft nicht zu sehr belasten. Um diese Kostensteigerung abzumildern, hat die Ampelregierung nun die Ideallösung erfunden – das Generationenkapital.

Die wundersame Geldvermehrung

Ein Teil der zukünftigen Rente soll in Zukunft kapitalgedeckt finanziert werden, als Ergebnis eines Kapitalstocks, auf dessen Basis spekuliert wird und den es übrigens erst noch zu schaffen gilt: „Ab dem Jahr 2024 werden dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. Die gewährten Darlehen des Bundes an die Stiftung sind in Höhe der Refinanzierungskosten des Bundes zu verzinsen.

Zur Eigenkapitalunterlegung des Generationenkapitals sollen bis zum Jahr 2028 Übertragungen von Eigenmitteln im Umfang von 15 Milliarden Euro in das Stiftungsvermögen erfolgen. Durch eine zukünftige Vermögensübertragung vorhandener Vermögenswerte des Bundes auf die Stiftung Generationenkapital können jährlich bisher im Bundeshaushalt vereinnahmte Vermögenserträge entfallen und einmalige Mehrausgaben im Bundeshaushalt in Zusammenhang mit der Übertragung der Vermögenswerte entstehen. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreicht haben.“ (Referentenentwurf)

Das Generationenkapital entsteht also aus Schulden, die der Staat aufnimmt und an die neu zu schaffende Stiftung weiterreicht. Diese soll mit diesem Kredit spekulieren und zunächst einmal die Kosten einspielen, die dem Bund durch Aufnahme neuer Kredite oder Ausgabe von Staatsanleihen entstehen. Grundlage der Entstehung des Generationenkapitals ist also die Spekulation, dass die Anlagen an der Börse mehr einbringen als die Zinsen, die der Bund für die Finanzierung aufbringen muss. Zu den Spekulationserträgen sollen dann Vermögenswerte des Bundes kommen, aus denen der Bund bislang Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielt hat.

Auf diese Art und Weise soll ein Kapital von 200 Milliarden Euro entstehen, das dann jährlich ab dem Jahr 2036 10 Milliarden Euro Rendite abwirft, die zur Finanzierung der Rentenversicherung fest eingeplant sind. Um Kosten für die Spekulation mit diesem Vermögen zu reduzieren, soll die Stiftungstätigkeit zunächst von einer anderen Stiftung übernommen werden:

„Der Bund leistet notwendige Ausgaben zum Aufbau der Stiftung. Diese sind im Einzelplan 60 im Bundeshaushalt 2024 als Barmittel in Höhe von 10 Millionen Euro vorgesehen. Zudem entstehen im Jahr 2024 Haushaltsausgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Zustiftung an den Fonds zur kerntechnischen Entsorgung (KENFO) in Höhe von einmalig 25 Millionen Euro für die befristete geplante Übernahme von Aufgaben der Stiftung Generationenkapital und somit zur Ausfinanzierung des zusätzlichen Stiftungszwecks.“ (Referentenentwurf)

Mit dem Fonds zur kerntechnischen Entsorgung verfügt der Bund bereits über eine Stiftung, die durch Spekulation an der Börse für die Finanzierung der Entsorgung der stillgelegten Kernkraftwerke sorgen soll. Mit etwas mehr als 24 Milliarden Euro haben die Betreiber der Kernkraftwerke sich der Folgekosten der Kernkraftwerke entledigt und sie dem Bund übertragen, der so seine Energieunternehmen entlastet hat. Dieser Stiftung werden nun für eine Übergangszeit zusätzliche Mittel für die Spekulation zur Verfügung gestellt, die der noch zu schaffenden Stiftung Generationenkapital zugeführt werden sollen samt der Gewinne. So spekulativ geht eben Rentensicherung für Arbeitnehmer.

Man wird sehen, was die Zukunft bringt. Eins steht aber jetzt schon fest (wie es 2023 im Gewerkschaftsforum hiess): „Armut im Alter ist in Wahrheit ein Notfall der staatlich betreuten Kassen. Das ist das Problem, das Anerkennung verdient. Was nichts anderes heisst, als dass auch in Zukunft die Rentner und vor allem Rentnerinnen es schwer haben werden, mit ihrem beschränkten Einkommen über die Runden zu kommen, während die Wirtschaft vor steigenden Lohn(neben)kosten bewahrt und der Staatshaushalt nicht stärker belastet wird.“

Suitbert Cechura