Termin am Oberlandesgericht München: Aktionsschwarzfahrer-Freispruch vor dem Revisiongericht
Politik
Fast genau auf den Tag ein Jahr nach dem Freispruch für einen Aktionsschwarzfahrer vor dem Landgericht München steht das Urteil auf dem Prüfstand.


U-Bahn im Münchner Hauptbahnhof. Foto: JIP (CC BY-SA 4.0 cropped)
Trotzdem legte die Staatsanwaltschaft Revision ein will das Urteil auf Oberlandesgerichtsebene kippen. Das Argument jedoch wirkt hilflos. So behauptet die Staatsanwaltschaft, dass eine Beförderung bzw. Reise schon mit dem Betreten der Bahn und nicht erst mit der Abfahrt des Zuges beginnen würde. Die Verteidigung des Angeklagten wird dem Oberlandesgericht die offiziellen Definitionen der beiden Begriffe vorlegen, die ausnahmslos und überall die tatsächliche Fortbewegung zum Inhalt haben (siehe unten).
Zudem würde ein Erfolg der Staatsanwaltschaft absurde Verhältnisse im öffentlichen Personenverkehr schaffen. Denn beginge jede*r eine Straftat, die*der zu einem Fahrkartenautomaten oder mit der noch unberührten Fahrkarte zum Abstempler in der Bahn schreitet, wäre ein Massendelikt geboren. Auch der freundliche Helfer, der einer gehandicapten Person den Koffer ins Abteil trägt, wäre plötzlich ein Straftäter.
„Wir setzen auf Sieg – und hoffen, dass dann viele Menschen mit uns für eine echte Verkehrswende mit Nulltarif kämpfen“, hoffen die damaligen Aktivisten der dem Verfahren zugrundeliegenden Aktionsschwarzfahrt vom 2. März 2015 gemeinsam. „Wir fordern eine Abkehr vom Fahrkartenwesen. Mobilität ist Menschenrecht“, stand damals auf ihren Flyern, und: „Nulltarif kann es in jeder Stadt oder Region geben – wenn Ihr Euch dafür engagiert!“
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