Hausbesetzung war nicht nur legitim, es konnten auch keine Straftaten nachgewiesen werden Lüneburg: Alle Verfahren gegen die Besetzer*innen eingestellt
Politik
In der Nacht zum 02. Juli 2020 haben wir das leerstehende Uni Gebäude am Rotenbleicher Weg in Lüneburg besetzt.


Gericht in Lüneburg. Foto: unfug-lg.de
Am Ende des Tages wurden wir von der Polizei mit einem martialischen Aufgebot aus dem Gebäude geräumt. Dabei wurden Menschen von der Polizei verletzt, beleidigt und stigmatisiert. Seitdem steht das Gebäude wieder leer, obwohl weiterhin viele Menschen kein sicheres zu Hause haben.
Für uns war diese Aktion dennoch ein Erfolg. Sie hat deutlich gezeigt, dass wir uns nicht verdrängen lassen und immer wieder zurück in die Innenstadt kommen, egal wie stark versucht wird uns aus der Stadt zu verdrängen. Nach der Besetzung erfolgte eine Diffamierungskampagne von Seiten der Stadtpolitik und der Presse. Wir wurden als "professionelle Straftäter" bezeichnet (Landeszeitung). Uns wurden politische Gründe abgesprochen und der König dieser Stadt hat öffentlich die Auffassung vertreten, dass Proteste in einer Demokratie undemokratisch seien.
Wir empfehlen dem Oberbürgermeister sich dringend mit Demokratietheorie und Protest auseinander zu setzen. Protest gehört zwingend zu einer Demokratie und die Spannungen, die damit einhergehen, können und müssen für progressive Änderungen genutzt werden.
Wir - die Bewohner*innen dieser Stadt - brauchen nicht nur bezahlbare Mieten, die nicht die Hälfte unseres Monatseinkommen auffressen, sondern auch Orte zum ausprobieren, verweilen, vernetzen und mitgestalten. Also Räume, die nichts "kosten", die uns ausserhalb der kapitalistischen Verwertungslogik zur Verfügung stehen. Die wenigen Orte, die es noch gibt, werden zerstört und unsere Forderungen, diese unbedingt zu erhalten und neue zu schaffen, ständig ignoriert und überhört. Wir wollen endlich gehört werden und ein Bürgermeister, der uns - wenn er uns nicht mehr ignorieren kann - immer noch nicht zuhört, sondern diffamiert, ist dieses Amtes nicht wert.
Ein halbes Jahr später ist jetzt klar: Es konnten keine Straftaten durch die Hausbesetzer*innen nachgewiesen werden. Alle Verfahren gegen Menschen, die das Haus besetzt haben, wurden nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dieser Paragraph besagt, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren einstellen muss, wenn es keine oder nicht genügend Beweise gegen Beschuldigte gibt. Unser Handeln und unsere Aktion waren legitim, und sogar legal. Die Kategorisierung in legal und illegal ist für uns zwar nichts wert, allerdings sagt es etwas über die Rechtsstaatlichkeit dieser Stadt aus. Alle sind ganz vorne mit dabei, wenn es um Vorverurteilung und schnelle Schuldzuschreibung geht.
Doch wir sind aus dieser Stadt nicht wegzukriegen. Wir kommen wieder und werden weiter kämpfen für das Recht auf Stadt für Alle!
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