Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein Kiel: Demo gegen neues Polizeigesetz (LVwG)
Politik
Unter dem Motto „Überall Polizei – Nirgendwo Gerechtigkeit! Nein zm neuen Polizeigesetz in Schleswig-Holstein (LVwG)!“ rufen unterschiedliche Gruppen aus Kiel und Schleswig-Holstein am Samstag, 24. Oktober 2020 um 14.00 Uhr zu einer Demonstration auf.


Aktion gegen das neue Polizeigesetz in Kiel, Sommer 2020. Foto: polizeigesetz-sh.de
In Schleswig-Holstein soll die Rechtsgrundlage der Polizeiarbeit neu geregelt werden. Der Gesetzesentwurf wurde bereits vom Kabinett gebilligt. Am 4.11. findet die nächste mündliche Anhörung im Landtag statt. Der bisherige Gesetzesentwurf weitet die Befugnisse der Polizei aus und schränkt die Freiheitsrechte der Bürger*innen massiv ein. Zukünftig soll es Polizeibeamt*innen unter anderem erlaubt sein, die Bewegungsfreiheit von Personen ohne richterlichen Beschluss einzuschränken, den Aufenthalt von Personen präventiv mit einer elektronischen Fussfessel zu überwachen, Schusswaffen in Menschenmengen und gegen Minderjährige zu gebrauchen sowie anlasslose Kontrollen an Einrichtungen des Internationalen Verkehrs durchzuführen. Durch letzteres wird eine Ausweitung von Racial Profiling befürchtet.
Laut Lisa Klingel, Pressesprecherin des Zusammenschlusses, sei dieser Gesetzesentwurf keine angemessene Antwort auf reale Entwicklungen, weil die Kriminalität in Schleswig-Holstein gesunken sei oder stagniert habe. Sie meint: „Mit Kriminalitätsprävention oder realen Bedrohungsszenarien haben diese Änderungen des Polizeigesetzes ganz offensichtlich nichts mehr zu tun. Eher geht es der Jamaika-Koalition darum, die gesellschaftliche Akzeptanz für polizeiliche Gewaltausübung zu steigern.“ Aus Sicht von Klingel bedeute „die Ausweitung polizeilicher Befugnisse weit ins Vorfeld eventueller Straftaten einen massiven Verlust an Freiheitsrechten für einen nur scheinbaren Gewinn an Sicherheit.“
Rund die Hälfte der deutschen Bundesländer haben in den vergangenen Jahren neue Polizeigesetze geschaffen, wobei die Befugnisse der Polizei stets stark ausgeweitet wurden. In Bayern darf die Polizei seither sogar Handgranaten verwenden und noch nicht verurteilten Personen elektronische Fussfesseln anlegen. Derlei Pläne haben in einigen Bundesländern zu grossen Demonstrationen geführt, die oft eine Entschärfung der ursprünglichen Pläne durchsetzen konnten.
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