Höhere Gerichte heben Übernachtungsverbote auf! Dannenröder Forst: Zum x-ten Mal
Politik
Das Bundesverfassungsgericht hatte der als Versammlungsbehörde agierende Regierungspräsidium eigentlich klar gemacht: Übernachtungen sind bei mehrtägigen Demonstrationen vom Versammlungsrecht geschützt.


Besetzung des Dannenröder Forsts bei Marburg mit Baumhäusern als Protest gegen den Bau der A49 durch den Wald, August 2020. Foto: Leonhard Lenz (PD)
Fünf bis zehn Personen sollten die Infrastruktur auch nachts bewachen und dafür Schutzbehausungen wie Zelte oder Wohnwagen neben den Infopunkt stellen können. Das RP verbot – trickreich und den Beschluss des Verfassungsgerichts umgehend – jeglichen Schutz beim Übernachten, was in der kalten Jahreszeit einem Verbot gleichkam.
Das war auch der Sinn der Auflage, die vom ebenfalls als versammlungsfeindlich eingestuften Verwaltungsgericht auch sogleich bestätigt wurde. Aber der hessische Verwaltungsgerichtshof hob die Verbote jetzt auf.
„Die müssen auch den Kopf geschüttelt haben, wie dickköpfig die Giessener Institutionen agieren“, heisst es aus dem Versammlungsunterstützungsteam, welches die Klagen zusammen mit Anwälten verfasst hatte. Mit den neuen Möglichkeiten seien nun doch an vielen Orten Proteste ganz legal möglich. Daher sei mit weiter steigenden Zahlen an Demonstrierenden zu rechnen. „Der Platz ist jetzt da, um den Wald wirksam zu verteidigen.“ Da sich durch das neue Baumhüttendorf im nördlich gelegenen Herrenwald die Waldbesetzungen samt begleitender Mahnwachen in den letzten Tagen auch räumlich ausgedehnt haben, müsse der Protest ohnehin an vielen Orten stattfinden.
Weiter mit teils absurden Begründungen verboten sind alle Versammlungen in der Nähe der zu erwartenden Baustellen im Gleental und an der Südseite des Dannenröder Forstes. „Die wollen ungestört roden und denken sich dafür irgendwelche Verbotsgründe aus“, mutmasst das Versammlungsunterstützungsteam – und bereitete weitere Klagen vor, auch wieder vor dem Bundesverfassungsgericht.
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