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Meinungsfreiheit: Kein Pamphlet, stattdessen die Würdigung eines hochgeschätzten Gutes

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Meinungsfreiheit: Kein Pamphlet, stattdessen die Würdigung eines hochgeschätzten Gutes Meinungsfreiheit

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Gesellschaft

Meinungsfreiheit ist die Nagelprobe einer Demokratie. Sie gilt als hoher Wert demokratischer Verfassungen und als eindeutiges Unterscheidungsmerkmal etwa von Autokratien.

Plakat der Arbeitsgruppe Menschenrechte Leipzig zur Veranstaltung
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Plakat der Arbeitsgruppe Menschenrechte Leipzig zur Veranstaltung "Ich bin so frei ... - Das Menschenrecht auf Meinungsfreiheit im Gespräch". Foto: Oliver Kloss (CC-BY 4.0 cropped)

Datum 24. Mai 2025
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Als solches führen demokratische Politiker und Publizisten sie immer dann im Munde, wenn sie Zustände in anderen Teilen der Welt brandmarken und die im eigenen Land als vorbildlich hervorheben wollen.

Tatsächlich mischt sich der demokratische Staat nicht ein in die Meinungsbildung seiner Bürger, diese haben das Recht, zu meinen und zu glauben, was immer sie wollen. Sie haben sogar das Recht, dies lautstark auf Plätzen zu verkünden, sofern das Grundgesetz eingehalten wird und die Genehmigung des Ordnungsamtes vorliegt.

Neuerdings taucht die Frage nach dem Wert der Meinungsfreiheit in der medialen Öffentlichkeit immer häufiger als Gretchenfrage auf, wenn es um die Bereitschaft geht, unter Einsatz des eigenen Lebens für die Demokratie in Deutschland einzustehen...

„Ich mein' ja nur...“

Die Erlaubnis, sich zu den Dingen denken zu dürfen, was einem einfällt, erreicht allerdings schon ihre Grenzen, wenn die Meinungsäusserung allzu nahe kommt ans Tun. Auf einer Meinung zu beharren, weil man sie für richtig hält und gar ihre Umsetzung einzufordern, kann schnell die Ordnungskräfte auf den Plan rufen, die „Letzte Generation“ kann davon Lieder singen. So ist das nicht gemeint...

Und heutzutage sollte man Vorsicht walten lassen, wenn es um eine Meinung zum Krieg in Palästina geht oder zu dem in der Ukraine. In den Medien, an Universitäten und in akademischen Ausbildungsgängen hört man sehr genau hin. Auch hier können schnell Konsequenzen für Beruf und Existenz für die gebotene Einordnung sorgen.

Was bedeutet das?

Eine Meinung darf man haben, sogar eine kritische, das ist nicht verboten.
Die Kehrseite dieses Rechts ist das Gebot, auf jeden Fall beim blossen „Meinen“ zu bleiben und nicht etwa auf einem Anliegen zu beharren, dann könnte Nötigung vorliegen.

Das „Tun“ ist Sache der Gewählten, da kennt der Staat kein Pardon. Darum kümmern sich dann die Ordnungskräfte.

Unzufriedenheit ist erlaubt. Wer sie nicht nur „meinen“, sondern auch in die Tat umgesetzt haben will ... in knapp vier Jahren stehen Alternativen zur Wahl, hatten wir doch gerade.

Der demokratische Staat ist da in der Tat nicht kleinlich … er weiss sogar die Unzufriedenheit mit seiner Politik konstruktiv zu nutzen.

Ob man ihm das so hoch anrechnen soll, dass man für ihn wegen der Meinungsfreiheit in den Krieg zu ziehen bereit ist, bleibe mal dahingestellt.

Zumal da er im Ernstfall sowieso keine Fragen stellt, sondern Kommandos erteilt.

Es ist höchste Zeit!

jorgo