Überwachung von Satellitenkommunikation NSA soll Rohdaten an FBI und CIA weitergeben dürfen
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Die New York Times berichtet über Pläne der US-Regierung, die der NSA die Weitergabe ungefilterter Daten aus ihrer Überwachung an andere US-Behörden und Geheimdienste erlauben soll. Dabei geht es vor allem um die Daten aus der Telefon- und Email-Überwachung.


Luftaufnahme des CIA-Hauptquartiers in Langley, Virginia. Foto: Carol M. Highsmith (PD)
US-Amerikaner tauchen offenbar öfter mal „versehentlich“ in der Überwachung der NSA auf. Die Kritik an den Plänen zur Weitergabe basiert vor allem auf dem Schutz unschuldiger US-Amerikaner. Bürgerrechtsaktivisten forderten die Bekanntgabe des Umfangs, in dem auch US-Amerikaner in der Überwachung auftauchen. Mit den Plänen der Regierung wird der Schutz von US-Bürgern nun weiter aufgeweicht.
Die Pläne der Regierung würden bei ihrer Einführung nur in Teilen veröffentlicht, um die nationale Sicherheit nicht zu gefährden. Damit bliebe unklar, ob es in den neuen Plänen Einschränkungen gebe, wie die Behörden die Informationen über US-Amerikaner nutzen – und ob sie die Daten auch gezielt nach ihnen durchsuchen dürften.
Die Pläne zur Neuregelung der Weitergabe von Daten aus der NSA-Überwachung stammen noch aus der Bush-Regierung und wurden 2009 von der Regierung unter Obama weiter ausgearbeitet.
Die Massenüberwachung der NSA wird zum einen vom Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und zum anderen von einer Anordnung namens „Executive Order 12333“ geregelt. FISA regelt dabei nur die Überwachung von Internet- und Telefonkabeln auf US-amerikanischem Boden. Der grössere Teil der NSA-Überwachung, etwa die Überwachung von Satellitenkommunikation und Internet- und Telefonkabeln im Ausland, wird somit von der „Executive Order 12333“ reguliert. Ars Technica schreibt, Daten aus der FISA-Überwachung dürfe die NSA bereits an viele Behörden ungefiltert weitergeben, mit der neuen Regelung solle das nun auch mit den restlichen Überwachungsdaten der NSA möglich sein.
Die Regierung kann die geplante Neuregelung ohne Zustimmung des Kongresses oder eines Richters einführen, da es dabei nicht um FISA-Überwachung geht.
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