«Tracking & Profiling» Wenn Daten zu Waffen werden

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Am 24. Juni 2022 hat das oberste Gericht der USA mit der konservativen Mehrheit der von Trump ernannten Richter:innen sein fast 50 Jahre altes Urteil im Fall Roe vs. Wade für ungültig erklärt und damit das Recht der US-Amerikanerinnen auf straffreie Abtreibung abgeschafft.

Wenn Daten zu Waffen werden.
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Wenn Daten zu Waffen werden. Foto: Mario Sixtus (CC BY-NC-SA 2.0 cropped)

28. Oktober 2022
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Damit werden Daten, die aus der Überwachung gewonnen werden, zu Waffen, die sich gegen Frauen und sie unterstützende Personen verwenden lassen.

Nun liegt es in der Macht der einzelnen Bundesstaaten, Abtreibung zu verbieten. Diese Verbote existieren in einzelnen republikanisch regierten Staaten bereits bzw. werden demnächst verabschiedet. Es wird nach allgemeinem Dafürhalten dadurch nicht weniger Abtreibungen geben, vielmehr werden Abtreibungen in prekärere Umgebungen verlagert und damit gefährlicher. Je nach Gesetz werden dabei nicht nur die abtreibenden Frauen kriminalisiert, sondern auch alle beteiligten und unterstützenden Personen. Einige Staaten versuchen (bzw. werden versuchen), die Gesetze so zu formulieren, dass sich ihre Einwohnerinnen auch durch eine Abtreibung in einem anderen Staat strafbar machen.

Wer es sich leisten kann oder durch den Arbeitgeber entsprechend unterstützt wird (z. B. Google), kann in einen demokratisch regierten Bundesstaat umziehen. Für alle anderen Frauen wird es aufgrund der kommerziellen und staatlichen Überwachung praktisch unmöglich sein, unentdeckt eine Abtreibung vornehmen zu lassen. Bereits heute werden manche Kliniken und Beratungseinrichtungen von radikalen fundamentalistischen Christ:innen belagert, so dass es kaum möglich ist, diese unerkannt zu betreten. Darüber hinaus ist anhand von Lokationsdaten von Smartphones ersichtlich, wer sich wann und wie lange in einer Abtreibungseinrichtung aufgehalten hat (siehe auch den ersten Artikel in diesem Dossier). Solche Daten wurden bereits vor einigen Jahren benutzt, um angeblich abtreibungswillige Frauen anzusprechen und von einer Abtreibung abzubringen. Diese Daten können auch einfach von Data Broker-Firmen gekauft werden. Während des Besuchs einer Abtreibungseinrichtung das Smartphone zuhause zu lassen, ist keine wirklich hilfreiche oder effektive Lösung.

Weitere Daten fallen bei der Planung und Organisation einer Abtreibung an: Bei der Suche nach Beratung, einer geeigneten Institution oder Medikamenten. Bei der Terminvereinbarung finden Telefongespräche statt, oder Nachrichten werden über andere Kanäle ausgetauscht. Jegliche Kommunikation wie auch Suchanfragen, Seitenaufrufe etc. werden üblicherweise sowohl bei der Klientin, den beteiligten Einrichtungen als auch den jeweiligen Providern gespeichert und protokolliert. Darüber hinaus werden all diese Daten durch Tracker an Drittparteien geleitet und sind dann wiederum via Data Broker kommerziell käuflich erhältlich.

Diese Befürchtungen sind überaus realistisch und keinesfalls Schwarzmalerei. So gelang es Strafverfolgern 2015 in Indiana, eine Frau nach einer Fehlgeburt wegen “Fetozid” verurteilen zu lassen, nachdem sie die Jury anhand von Telefongesprächen der Frau überzeugen konnten, online Abtreibungsmedikamente gekauft zu haben – obwohl die Medikamente nicht im Körper nachgewiesen und der Kauf nicht bewiesen werden konnten. Das Urteil wurde schliesslich ein Jahr darauf von der Berufungsinstanz gekippt.

Im englischen Sprachgebrauch hat sich der Begriff “Weaponization of Data” gebildet – Daten werden zu Waffen, die gegen die Menschen eingesetzt werden, von denen die Daten stammen. Zum ersten Mal ist der Begriff aufgetaucht im Fall eines katholischen Priesters, der mit Hilfe von Lokationsdaten, die aus der Grindr-App stammten, als homosexuell geoutet wurde und daraufhin seine Stelle verlor. Aus den Lokationsdaten, die z. B. Besuche von von Homosexuellen frequentierten Bars zeigten, liess sich seine sexuelle Orientierung leicht ableiten.

Im Vergleich zu diesem Outing werden nach der Aufhebung des Grundrechts auf Abtreibung Daten zu Waffen in völlig anderen Dimensionen. Strafverfolgungsbehörden können sich die Daten im Prinzip auf zwei Arten besorgen: entweder sie kaufen sie auf dem Markt (wiederum von einem Data Broker), wie das heute die US-amerikanische Grenz- und Zollbehörde ICE sowie das FBI bereits tun. Oder sie besorgen sich die Daten bei Firmen wie z. B. Google. Führende demokratische Politiker haben Google bereits aufgefordert, die Datensammelei einzuschränken, um verwundbare Menschen vor Strafverfolgung zu schützen. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) empfiehlt den Tech-Firmen, Benutzer:innen anonymen (oder pseudonymen) Zugang zu ihren Diensten zu ermöglichen, Tracking einzustellen, Kommunikation prinzipiell zu verschlüsseln, keine Lokationsdaten zu sammeln und generell so wenige Daten wie möglich zu speichern. Diese Empfehlungen sind alle richtig und wichtig. Die Praktiken, von denen Abstand zu nehmen empfohlen wird, bilden jedoch die Grundlage der Geschäftsmodelle der Tech-Firmen. Es ist also schwer vorstellbar, dass die Tech-Firmen wie Google oder Meta auf diese Vorschläge eingehen werden. Google hat immerhin bereits angekündigt, Lokationsdaten, die auf Aufenthalte in Beratungseinrichtungen oder Abtreibungskliniken hinweisen, automatisch zu löschen.

Ausserdem hat die Federal Trade Commission (FTC), die Wettbewerbs- und Konsument:innen-Schutzbehörde der USA, den Data Broker Kochava wegen des Sammelns und Weiterverkaufs von Lokationsdaten verklagt, mit deren Hilfe u. a. der Besuch von “sensitiven Orten” wie Spitäler oder Kirchen nachverfolgt werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob diese Klage erfolgreich sein wird, schliesslich stellt sie das Geschäftsmodell der Datenhändler und des Überwachungskapitalismus in Frage. Nicht überraschend antwortete Kochava, dass die FTC Kochavas Datengeschäft nicht verstanden habe.

Seit Jahren haben wir uns alle an das Internet nicht nur gewöhnt, sondern uns davon abhängig gemacht. Medizinische und psychologische Beratung und die Organisation einer Abtreibung sind heute für viele Menschen ohne das Internet nicht mehr vorstellbar und machbar. Durch Smartphones sind wir ständig im Internet und darüber mit uns wichtigen Menschen verbunden. Durch die Umkehrung des Roe-vs-Wade-Urteils wird der janusköpfige Charakter des heutigen Internets und der Smartphones deutlich – beide sind unverzichtbare Helfer, gerade in kritischen Situationen, aber durch das stattfindende Tracking verraten sie uns gleichzeitig an übergriffige Firmen und Staaten.

Die Haltung, dass der Staat die Daten ja nur zu unserem Besten (und Sicherheit) sammelt, aber nichts Böses im Schilde führt, hat sich als Wunschdenken entpuppt. Die Dateninfrastruktur wie auch die Geschäftsmodelle sind etabliert, Benutzer:innen sind abhängig und können die Überwachungsinfrastruktur praktisch nicht umgehen, so dass eine kurzfristige Lösung schwer vorstellbar ist. Für uns bleibt nur, diese Vorgänge zu verstehen und in Europa bzw. in der Schweiz solche Entwicklungen nicht zuzulassen.

Andreas Geppert / dg

Dieser Artikel steht unter einer cc by-sa 4.0 Lizenz und ist zuerst im Blog der Digitalen Gesellschaft erschienen.