Protokollieren von privaten Chatnachrichten am Arbeitsplatz zulässig Endlich noch mehr Überwachung

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Endlich noch mehr Überwachung am Arbeitsplatz. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 12. Januar diesen Jahres entschieden, dass das Mitlesen, Protokollieren sowie die Auswertung von privaten Chatnachrichten durch den Arbeitgeber am Arbeitsplatz zulässig ist.

Endlich noch mehr Überwachung.
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Endlich noch mehr Überwachung. Foto: Mario Sixtus (CC BY-NC-SA 2.0 cropped)

21. Januar 2016
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Geklagt hatte eine rumänischer Arbeitnehmer, dem 2007 gekündigt worden war, weil er via Yahoo Messenger sowohl einen dienstlichen wie auch einen privaten Account auf dem Arbeitsrechner betrieben hatte.

Futurezone berichtet:

«Als Kündigungsgrund wurden dem Betroffenen 45 Seiten von Chat-Transkriptionen mit dessen Verlobten vorgelegt, was der Rumäne als Verletzung seiner Privatsphäre ansah und dagegen klagte. Die europäische Menschenrechts-Instanz gab ihm allerdings nicht recht.»

Am Arbeitsplatz ist aber noch anderes möglich. Mitarbeiter der britischen Zeitung Daily Telegraph bemerkten unter ihrem Schreibtisch einen Sensor der Firma OccupEye.

Chip.de dazu:

«Über eine WLAN-Verbindung sendet das Gerät Signale an einen Netzwerk-Empfänger, der die gesammelten Daten bündelt. Im späteren Verlauf kann die Datenbank für Analysen genutzt werden [..]»

Nach Protesten der Mitarbeiter:innen wurden die Geräte wieder abgebaut. Begründet wurde die Installation der Sensoren, die auf Bewegung und Wärme reagieren, mit “Wir wollten doch nur die Energieeffizienz in unseren Büros verbessern”. Dass es sich hier um eine Bewerbung für den “Lame Excuse Award 2016” handelt, wird bei einem Blick auf die OccupEye-Webseite deutlich: Dort gibt es keinen Hinweis auf einen Einsatz für Energieeffizienz…

John F. Nebel
metronaut.de

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC 2.0) Lizenz.