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Das Recht auf Privatsphäre Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung

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Am 1. September trat das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Es erlaubt dem Schweizerischen Geheimdienst ein umfassendes Abhören und Durchsuchen unserer Internetkommunikation.

Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung.
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Eine kurze Anleitung zur digitalen Selbstverteidigung. Foto: Nilfanion (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

13. September 2017
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Die anlasslose Massenüberwachung in Form der Kabelaufklärung kehrt dabei die Unschuldsvermutung um: Es sind nicht nur gezielt Verdächtige von der Überwachung betroffen, sondern alle Menschen und deren Privat- und Familienleben. Ein Zustand, der gegen die Grund- und Menschenrechte verstösst.

Wonach genau die staatlichen Nachrichtendienste in diesem Verkehr suchen, ist geheim. Eine öffentliche Kontrolle zur Missbrauchsvermeidung ist dadurch nicht möglich. Es wird erwartet, dass wir den Diensten blind vertrauen. Nicht nur jenen, die sich an den Schweizer Fichenskandal anfangs der Neunzigerjahre erinnern, dürfte diese Tatsache Bauchschmerzen verursachen.

Doch nebst staatlichen Organen versuchen auch andere Akteure möglichst viele Informationen über möglichst viele Menschen zu sammeln: Kommerzielle Unternehmen, wie Google, Facebook und Microsoft bieten ihre kostenlosen Dienste nicht selbstlos an. Die bei deren Verwendung anfallenden Nutzerdaten werden kombiniert und interpretiert mit dem Ziel, jede Person so genau wie möglich zu (er)kennen.

Zu guter Letzt sollen Personen und Organisationen mit kriminellen Absichten nicht unerwähnt bleiben. Auch sie sind an möglichst vielen Personendaten interessiert, um damit durch deren Weiterverkauf Kasse zu machen oder die Personen gleich selbst zu bestehlen, zu erpressen oder anderweitig auszunutzen.

Das Recht auf Privatsphäre ist eine wichtige Errungenschaft. Nicht alle wollen sich anlasslos und permanent überwachen lassen. Doch wer sich vor staatlicher aber auch kommerzieller Überwachung und Kriminellen schützen möchte, muss im Internet selber aktiv werden.

Zusammen mit der WOZ und dem CCC-CH haben wir daher einen Ratgeber zur digitalen Selbstverteidigung veröffentlicht. Dieser soll den LeserInnen ermöglichen, die Privatsphäre im Internet mit einfachen Mitteln besser zu schützen. Der Ratgeber steht auch zumDownload als PDF-Datei zur Verfügung.

Kire / dg

Dieser Artikel steht unter einer cc by-sa 4.0 Lizenz und ist zuerst im Blog der Digitalen Gesellschaft erschienen.

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