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Abhörpuppen im Kinderzimmer | Untergrund-Blättle

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Und wer ist eigentlich dafür verantwortlich? Abhörpuppen im Kinderzimmer

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Im vergangenen Jahr machte die Hello Barbie Schlagzeilen. Sie kann Gespräche im Kinderzimmer aufzeichnen und passende Anworten generieren.

Die Hello Barbie ist nicht das einzige Spielzeug, bei dem Geschäfte mit den Daten von Kindern gemacht werden.
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Die Hello Barbie ist nicht das einzige Spielzeug, bei dem Geschäfte mit den Daten von Kindern gemacht werden. Foto: Alexas_Fotos (PD)

11. Mai 2016
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Die Gespräche werden dabei auf Servern des zugehörigen Unternehmens gespeichert und von ToyTalk analysiert, Eltern können sich die aufgezeichneten Gespräche anhören.

Ein Datenschutz-Albtraum, besonders da Kinder als Verbraucher beteiligt sind. Hier werden Geschäfte mit den Daten von Kindern gemacht, diese werden von undurchsichtigen Dritten analysiert. Eltern können die privaten Gespräche ihrer Kinder mithören, obwohl diesen im Regelfall nicht bewusst ist, dass ihr Gespräch nicht nur mit der Puppe stattfindet. Von möglichen Datensicherheitsproblemen ganz zu schweigen. Der Hack des Spielzeugherstellers V-Tech zeigt, dass diese Gefahr konkret ist, hier flossen Ende 2015 mehrere Millionen Profildaten von Kindern und Eltern in unbefugte Hände, dazu massenweise Fotos und Chatprotokolle.

Die Hello Barbie ist nicht das einzige Spielzeug ihrer Art. My Friend Cayla beruht auf einem ähnlichen Konzept und ist auch in Deutschland offiziell im Vertrieb. Das macht Verbraucherschützern Sorgen und so stellte Renate Künast von den Grünen, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag, einige Fragen an die Bundesregierung (Fragen und Antworten).

Die Bundesregierung gesteht in ihrer Antwort ein, dass Kinder besonders verletzliche Verbraucher sind und der „Schutz der Privatsphäre, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Datensouveränität“ gewährleistet sein müssen. Viel weiter geht das Engagement aber nicht, ein Artikel auf der Internetseite schau-hin.info gehört zum einzigen konkreten Engagement der Regierung. Und dabei gesteht sie selbst ein, dass die Einwilligung der Eltern als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der als konkretes Beispiel genutzten Cayla-Puppe nicht ausreichend ist. Aber die Verantwortung will sie nicht tragen:

«Die Aufsicht über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt in der Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder.»

Fragestellerin Renate Künast findet, das reicht nicht aus:

«Kinder sind keine geschäftsfähigen Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie brauchen einen verbesserten rechtlichen Schutz. Dass die Bundesregierung auf ihr angeblich „differenziertes“ Verbraucherbild verweist, reicht nicht aus. Das ist eher ein Versuch ihre Verantwortung zu kaschieren. Die Einwilligung der Eltern in die Übermittlung, Speicherung und Verarbeitung der Daten ihrer Kinder muss klare Voraussetzung werden. Dazu reichen übrigens keine AGB, dazu reicht auch nicht das Herunterladen einer App, bei der die Einwilligung in den Tiefen der Nutzungsbedingungen versteckt ist. Die Bundesregierung sollte hier schnellstens aktiv werden. Bevor das Angebot auf dem Spielzeugmarkt Realitäten schafft, die dann kaum noch zu revidieren sind. Dafür sind Kinder, ihre Geheimnisse und ihre Daten ein zu sensibles Terrain. Oder anders gesagt: das Spiel mit Barbie darf nicht zur systematischen Ausforschung von Kindern führen. Das Spiel der Kinder muss weiterhin ein Spiel bleiben, ohne belastende Folgen.»

Im Rahmen der kommenden Europäischen Datenschutzgrundverordnung soll die Privatsphäre, gerade von Minderjährigen, besser geschützt werden. Einige Fragen bleiben jedoch offen, etwa: Wie wirksam kann beispielsweise eine Einwilligung sein, wenn nicht mehr nur das eigene Kind mit der Mithör-Puppe spielt, sondern auch seine Freundinnen und Freunde? Doch davon abgesehen sollten sich Eltern genau überlegen, ob ein solches Spielzeug überhaupt sinnvoll ist und sie wirklich wissen wollen, was ihr Kind in vermeintlicher Privatsphäre mit einer Puppe bespricht.

Anna Biselli
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.

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