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Maximilian Fuhrmann / Sarah Schulz: Strammstehen vor der Demokratie | Untergrund-Blättle

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Maximilian Fuhrmann / Sarah Schulz: Strammstehen vor der Demokratie Wie der Staat sich vor der Demokratie schützt

Sachliteratur

Über das Konzept der wehrhaften Demokratie und seine historischen Entwicklungen – und die Frage: Wer schützt hier eigentlich was vor wem?

Demonstration der Leipziger Eisen- und Stahlwerke gegen das Verbot der K, 1952.
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Demonstration der Leipziger Eisen- und Stahlwerke gegen das Verbot der K, 1952. Foto: Deutsche Fotothek (CC BY-SA 3.0 cropped) (PD)

2. Januar 2021
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Sarah Schulz und Maximilian Fuhrmann forschen und publizieren bereits längere Zeit zur „wehrhaften Demokratie“ und bieten mit dem vorliegenden Band eine grundlegende Annährung an das Thema. Im ersten Teil widmet sich Sarah Schulz mit Blick auf die Weimarer Republik und den Nationalsozialismus der Entstehung der wehrhaften Demokratie und des Staatsschutzes, während im zweiten Teil Maximilian Fuhrmann das Extremismuskonzept als Erfindung der Extremismusforschung und seine Auswirkungen auf Demokratie-Förderprogramme untersucht. Die historische Herleitung und aktuelle Beispiele zeigen, dass Demokratieschutz in Deutschland vor allem bedeutet, den Staat vor seinen Bürger:innen zu schützen – und nicht umgekehrt, wie es der Mythos der wehrhaften Demokratie einem glaubhaft machen möchte.

Der Mythos der schwachen Republik

Die gängige Erzählung, dass die wehrhafte Demokratie der Bundesrepublik aus dem Scheitern der Weimarer Republik zu erklären sei, wird von Sarah Schulz dezidiert zurückgewiesen und auseinandergenommen. Mit Blick auf die Reichstagsbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz zeigt sie auf, dass die nationalsozialistische Machtübernahme von einer gesetzgebenden Weichenstellung geprägt war, die die Verfolgung politischer Gegner:innen, die Entmachtung des Parlaments und die Abschaffung politischer Grundrechte legitimierte. Schulz zieht die Schriften von Exilanten wie Ernst Fraenkel und Franz Neumann heran, um die gesellschaftlichen Voraussetzungen des Nationalsozialismus deutlich zu machen. Diese bestanden beispielsweise in der Begünstigung eines konservativen Justiz- und Beamtenapparats in der Weimarer Republik, der Pluralismus, Liberalismus und rationalem Recht schon damals skeptisch gegenüberstand.

Nach der deutschen Kapitulation 1945 gab es ein kurzes antifaschistisches Fenster, welches sich im Zuge des Bruchs der Anti-Hitler-Koalition und des anbahnenden Kalten Kriegs jedoch schnell wieder schloss. Statt antifaschistischer Aktionsausschüsse fanden viele ehemalige NS-Beamt:innen ihren Weg zurück in den Staatsdienst. In diesem Rahmen fand auch die diskursive Verschiebung des Blickes auf das Scheitern der Weimarer Republik statt.

Statt der eher antifaschistischen Perspektive, dass grossbürgerliche Kreise in Exekutive und Judikative mitverantwortlich waren für die Machtübernahme der Nazis, setzte sich die konservativ-liberale Erzählung durch, dass die vermeintlich „zu tolerante und nicht abwehrbereite Republik“ (S. 37) Schuld an ihrem eigenen Untergang war. Es galt, aus den vermeintlichen Lehren der Weimarer Republik zu lernen und die Demokratie gegen die „Feinde der Demokratie“ zu schützen. Waren dies nach Kriegsende vor allem noch Nationalsozialist:innen, so bekam der Feindesblick ab 1949 eine klar antikommunistische Perspektive.

Diese zeigte sich im Adenauer-Erlass 1950 und dem Radikalenerlass von 1972 ebenso wie in der Verankerung des „Demokratieschutzes“ in Grund- und Strafrecht, zum Beispiel im Tatbestand der Staatsgefährdung, der Grundrechteverwirkung (§18 GG), dem Parteienverbot (§21 GG) oder der Ewigkeitsklausel (§78 (3) GG). Die Grundlage der wehrhaften Demokratie ist nach Schulz „Staatsschutz im Straf- und Verfassungsrecht“ (S. 45).

Dies ging aber über tatsächlich illegale Handlungen hinaus. Das Verteilen von Flugblättern wurde illegal, wenn deren Inhalte aufgrund ihrer politischen Intention als illegitim angesehen wurden. Hier kam auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung (fdGO) ins Spiel. Auch wenn diese im Grundgesetz nicht näher definiert ist, ermöglichte sie als Containerbegriff gegen die „Feinde der Demokratie“ vorgehen zu können. So war es beim KPD-Verbot 1956 eine massgebliche Argumentation, dass die KPD eine vermeintlich taktische Perspektive auf die fdGO einnahm. Parteien sollen aktiv danach streben, die fdGO zu verwirklichen und ihr nicht einfach neutral gegenüberstehen. Mangelnde Begeisterung für die fdGO und eine linke Gesinnung konnten so schon, wie es dann später beim Radikalenerlass für viele spürbar wurde, zu Verfassungsfeindlichkeit werden:

„Über die Verfassungswidrigkeit kann nur das Bundesverfassungsgericht urteilen. Alles davor kann vonseiten der Ämter für Verfassungsschutz und der Innenministerien als verfassungsfeindlich eingeordnet und damit politisch delegitimiert werden.“ (S. 58)

Der Verfassungsschutz als Demokratieschützer

Maximillian Fuhrmann beschreibt anschliessend die Entstehung, Entwicklung und Gefahr des Extremismusbegriffs. Anknüpfend an den ersten Teil lässt sich festhalten, dass es eine Entwicklung der Begriffspaare demokratisch versus totalitär hin zu demokratisch versus radikal hin zu demokratisch versus extremistisch gab. Dabei zeichnet sich der Extremismusbegriff vor allem durch seine Inhaltsleere aus, die die staatlich flankierte Extremismusforschung zu füllen versucht. Deren Vorreiter Uwe Backes und Eckhard Jesse sehen im Rahmen der Hufeisen-„theorie“ die grösste Gefahr für die Demokratie in ihren vermeintlich rechten und linken Rändern. Bei den Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung sind die Erkenntnisse der Extremismusforschung dominant vertreten und zeigen ein Demokratieverständnis auf, welches Demokratie nur auf Grundlage der fdGO versteht.

Doch nicht nur hier zeigt sich eine gefährliche Nähe zwischen Forschung und Staat. Fuhrmann bebildert diese Verflechtung zwischen Staat und Extremismusforschung an zwei Personen, die für Sicherheitsbehörden arbeiten und in der Extremismusforschung publizieren, darunter Christian Menhorn. Dieser war als Geheimdienstmitarbeiter direkt in den NSU-Komplex involviert und auch Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss, so dass eine objektive Sichtweise auf den Verfassungsschutz hier nicht gegeben sein kann.

Die Wirkung des Extremismuskonzepts und die Vorverlagerung des Demokratieschutzes auf die Zivilgesellschaft veranschaulichen die Autor:innen anhand staatlicher Demokratieförderprogramme. Wurde unter Kristina Schröder, die die „Extremismusklausel“ einführte, auch der Programmbereich Linksextremismus aufgenommen, so entwickelte dieser sich hin zu „linker Militanz“ und in der aktuellen Förderperiode zu „linkem Extremismus“. Was für Phänomene unter diesen Worthülsen gefasst werden, bleibt weiterhin unklar, aber die Hufeisentheorie der Extremismusforschung in der „Demokratieförderung“ bleibt gewahrt: Wer Förderprogramme gegen Rechtsextremismus auflegt, muss laut der Extremismusforschung auch „Linksextremismus“ und religiös motivierten Extremismus betrachten. Fuhrmann führt aus, dass sich einige Trägervereine in Reaktion auf die Demokratieerklärung aka „Extremismusklausel“ gegen eine Überwachung ihrer Programmpartner:innen, aber für die fdGO aussprechen – nicht sehend, dass allein diese schon problematisch ist als Demokratiekonzept des Verfassungsschutzes, der sich staatlicher Kontrolle entzieht. So findet eine Verschiebung des Demokratieschutzes statt:

„Die Vorverlagerung des Demokratieschutzes funktioniert geräuschlos, indem selbst die politische Zivilgesellschaft kein Problem mit einem Bekenntnis zu einer Formel hat, die sich auch gegen die Zivilgesellschaft selbst richtet, sobald sie den staatlich verordneten Rahmen politischer Handlungsmöglichkeiten verlässt.“ (S. 109)

Der Anspruch des Buches, Antwort auf die Frage „Wer schützt eigentlich was vor wem?“ zu geben, wird detailliert erfüllt. Der historische Abriss mit klarer antifaschistischer Perspektive und Einbezug von Exilstimmen mit Blick auf den Mythos des Untergangs der Weimarer Republik fördert das Verständnis zur Entwicklung des Extremismuskonzepts und zeigt klare Kontinuitäten auf. Besonders hervorzuheben ist die Arbeit mit Quellen: So wird nicht nur auf wissenschaftliche Texte, sondern auch auf Bundestagsprotokolle und Politiker:innenreden Bezug genommen, um den jeweiligen Zeitgeist zu illustrieren. Als Theorie-Buch ist es in der Reihe „black books“ gut aufgehoben, zum Teil wäre es wünschenswert gewesen, politikwissenschaftliche oder juristische Fachbegriffe zu erklären und so zu einer höheren Verständlichkeit beizutragen.

So wichtig dieses Buch ist, um eine klare Kritik am vermeintlichen Demokratieschutz artikulieren zu können, so gering ist doch das Lesevergnügen durch den Satz der Bücher des Schmetterlings-Verlags. Der schmale Rand und die lange Seitengestaltung machen es schwer, Absätze zu fassen, gerade, wenn diese viele Jahreszahlen, Quellenangaben und Zitate enthalten.

Janusz Meyerhold
kritisch-lesen.de

Maximilian Fuhrmann / Sarah Schulz: Strammstehen vor der Demokratie. Extremismuskonzept und Staatsschutz in der Bundesrepublik. Schmetterling Verlag, Stuttgart 2021. 136 Seiten. 15.00 SFr. ISBN: 3-89657-175-3.

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-ND 3.0) Lizenz.

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