Open-Source-Software Die 10 Irrtümer über freie Software

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Der Anwalt Dr. Till Jaeger klärtein einem Vortrag die zehn grössten Irrtümer bezüglich freier Software auf. Der Vortrag gehört zur Veranstaltungsreihe „Monsters of Law“ des Wikimedia Deutschland e.V.

Die 10 Irrtümer über freie Software.
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Die 10 Irrtümer über freie Software. Foto: CSIRO (CC BY 3.0 unported - cropped)

2. Dezember 2015
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Jaeger ist Mitglied am Institut für Rechtsfragen der Freien und Open-Source-Software. In dem Vortrag geht es um das Lizenzmodell der GNU General Public License (GPL). Die GPL ist ein weit verbreitetes Lizenzmodell, welches für freie Software genutzt wird.

Die 10 Irrtümer:
  • Freie Software ist nicht lizenzfrei. Die Lizenz sichert die freie Verfügbarkeit und eine Verbreitung kann nicht ohne Lizenz erfolgen.
  • Freie Software kann auch ohne Lizenz genutzt werden. Die Lizenz ist lediglich zur Verbreitung der Software erforderlich. Reines Gebrauchen der Software kann ohne Lizenz erfolgen.
  • Freie Software kann auch kommerziell genutzt werden. Hier wird unterschieden zwischen der Software selbst und den Rechten an der Software. Die Rechte können nicht verkauft werden, die Software sowie eventuelle Gewährleistungen können dagegen kommerziell vertrieben werden.
  • Freie Software ist nicht immer kostenlos. Wird die Software weiterverbreitet, kann dafür Geld verlangt werden. Lediglich die Lizenz kann nicht verkauft werden.
  • Es besteht kein Lizenzautomatismus bei der Weiterverbreitung: Durch die Weitergabe unter der GPL erhält der Nutzer jedoch ein Vertragsangebot des Rechteinhabers, wobei der Verbreitende als Bote dieses Angebots fungiert.
  • Software, welche GPL-Software enthält, muss nicht immer offen gelegt werden und kann unter Umständen ohne GPL weiterverbreitet werden. Dies könnte der Fall sein, wenn die GPL-Software soweit verändert wurde, dass sie nicht mehr erkennbar ist. Eine weitere Ausnahme sind Fälle, in denen Software auf einem GPL-System basiert, aber trotzdem als eigenständige Software anzusehen ist.
  • Veränderungen müssen nicht dem Projekt mitgeteilt werden. Die GPL sieht zwei Möglichkeiten in der Regelung zur Verfügbarkeit des Quellcodes. Ist eine davon erfüllt, sind auch die Lizenzbestimmungen in diesem Fall erfüllt.
  • Der Quellcode kann nicht immer von den Entwicklern verlangt werden. Eine der Möglichkeiten den Quellcode zur Verfügung zu stellen ist, dem Nutzer diesen mitzugeben. In diesem Fall muss anderen der Quellcode nicht zur Verfügung gestellt werden.
  • Werden keine Veränderungen an der Software vorgenommen kann trotzdem nicht lizenzfrei verbreitet werden. Jegliche Verbreitung erfordert die Erfüllung der Lizenzbestimmungen.
  • Freie Software kann auch Gewährleistung oder Haftung beinhalten. Gewährleistung kann etwa mit der Software verkauft werden. Zudem haftet der Anbieter freier Software auch in Fällen von Arglist oder Fahrlässigkeit.

Jakob May
netzpolitik.org

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Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.