Freihandelsabkommen und Geheimverhandlungen TISA – was ist das?

Wirtschaft

25. März 2015

Hinter verschlossenen Türen verhandelt eine Gruppe von 21 Staaten ein neues „Handelsabkommen“, darunter die USA, Canada, Australien, Japan, die Europäische Union und auch die Schweiz.

Demonstration in Genf am 11. Oktober 2014 gegen das TISA-Handelsabkommen.
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Demonstration in Genf am 11. Oktober 2014 gegen das TISA-Handelsabkommen. Foto: Nicholas Kaeser (CC BY-NC 2.0 cropped)

25. März 2015
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Die Staatengruppe nennt sich „Really Good Friends of Services“ – die Verhandlungsführer haben aber vor allem die Interessen der grossen Konzerne im Sinne. Alle Dienstleistungen, insbesondere dies Leistungen des Service public sollen dem globalen Markt geöffnet werden.

Warum separate Geheimverhandlungen?

Die Verhandlungen werden hinter verschlossenen Türen geführt, und dies ausserhalb der Strukturen der Welthandelsorganisation WTO. Nicht einmal der WTO-Generalsekretär hat Zugang zu den TISA-Verhandlungen.

In der WTO haben die Länder des Südens in den letzten Jahren mit gestiegenem Selbstbewusstsein auch Forderungen an die Industrieländer gestellt: Wenn sie ihre Märkte für Dienstleistungen aus den Industrieländern öffnen sollen, so verlangen sie im Gegenzug Zugang für ihre Agrarprodukte. Auch in Bezug auf Patentschutz stellen sie Forderungen, beispielsweise indem sie überrissene Preise für AIDS-Medikamente in Frage stellen oder die Patentierung von Genen von tropischen Pflanzen durch Pharmakonzerne ablehnen.

Mit separaten Verhandlungen ausserhalb der WTO sollen die Länder des Südens ausgetrickst werden. Das TISA-Abkommen soll nach dem Geschmack der reichen Industrieländer gebaut werden – und alle anderen Ländern sollen dann faktisch dazu gezwungen werden, diese Regeln auch zu übernehmen.

Katastrophe 1: Negativ-Listen

Gemäss TISA muss jeder Vertragsstaat eine Liste der Dienstleistungen erstellen, weche von der Marköffnung ausgenommen werden. Für alles, was auf der Liste fehlt, gilt zwingend Marktöffnung. Ein heute noch nicht bekannter Energieträger wird zwingend der Marktöffnung unterstehen, ein staatliches Monopol wie bei der Elektrizität (staatliche Netzgesellschaft „Swissgrid“) wäre nicht möglich. Aber auch alle weiteren künftigen Dienstleistungsarten, die wir heute nicht kennen und die deshalb auf der Negativ-Liste fehlen, wären zwingend der Marktöffnung unterstellt.

Katastrophe 2: Ratchet-Klausel

Gemäss TISA-Abkommen darf eine einmal gemachte Marktöffnung nicht mehr zurück genommen werden. Selbst wenn eine Marköffnung völlig versagt hat, wäre eine Rücknahme einer Deregulierung auf immer ausgeschlossen.

Katastrophe 3: Standstill-Klausel

Gemäss TISA-Abkommen darf die Regulierungsdichte, wie sie bei Unterzeichnung des Abkommens bestand, nicht mehr erhöht werden. Wenn es beispielsweise im Kanton Aargau keine gesetzliche Einschränkung der Ladenöffnungszeiten gibt, so ist es nicht mehr möglich, später die Ladenöffnungszeiten gesetzlich einzuschränken.

Dieses Prinzip gilt auch für andere Einschränkungen, beispielsweise für Einschränkungen beim Alkohol- oder Tabakverkauf. In amerikanischen Walmart-Läden kann man im Supermarkt heute schon Waffen kaufen – das stellt sich Walmart wohl auch für Läden in der Schweiz vor, wenn diese Kette dereinst in die Schweiz expandieren sollte.

Katastrophe 4: Future-proofing-Klausel

Gemäss TISA-Abkommen sind sämtliche künftigen Dienstleistungen, die heute noch nicht erfunden sind, zwingend der Marktöffnung ausgeliefert. Konnten die Menschen des 18. Jahrhunderts voraussehen, dass wir heute ein staatliches Stromnetz brauchen und eine staatliche SBB betreiben? Können wir heute voraussehen, welche Leistungen des Service public wir in zehn, zwanzig oder hundert Jahren benötigen und ob wir diese dann als private Monopole oder in der Hand des Gemeinwesens organisieren wollen?

Was wenn TISA schon in Kraft wäre?

TISA im Jahre 1850:
Im Jahre 1850 gab es noch keine Stromnetze. Wäre TISA damals unterzeichnet worden, hätten keine öffentlichen Stromnetze gebaut werden dürfen, Elektrizität wäre zwingend in der Hand von privaten Konzernen. Ebenso wenig gab es damals Eisenbahnnetze – wäre TISA 1850 unterzeichnet worden, gäbe es heute keine SBB.

TISA im Jahre 1950:
In den Boom-Jahren nach dem 2. Weltkrieg gab es in der Schweiz praktisch keine Arbeitslosigkeit – kein Wunder gab es in den Fünfziger-Jahren auch keine obligatorische Arbeitslosenversicherung. Wäre TISA damals unterzeichnet worden, hätte die heutige Arbeitslosenversicherung nie eingeführt werden können.

TISA im Jahre 2003:
Im Jahre 2004 setzt die Bevölkerung von Paraguay in einem Referendum durch, dass die früher privatisierte Wasserversorgung wieder in Staatsbesitz überführt wird und dass Zugang zur Wasserversorgung als Menschenrecht in die Verfassung geschrieben wird. Wäre TISA bereits im Jahre 2003 von Paraguay unterzeichnet worden, wäre das Wasser-Referendum nicht mehr möglich gewesen. Konzerne wie Veolia Environnement oder Nestlé hätten erfolgreich die Privatisierung des Wassers in Paraguay durchsetzen können.

TISA im Jahre 2014:
Auch heute noch sind Militärputsche möglich, und mancher korrupter Staatschef ist auch heute zu finden, der für ein paar Millionen Schmiergeld Marktöffnung unterschreibt.

Mit TISA sind derartige Schritte unumkehrbar, auch eine spätere, demokratische und nicht-korrupte Regierung kann mit TISA nicht mehr zurück. Verzweifelt auch die Situation in vielen Städten in Griechenland oder in Ungarn, wo unter dem Druck von Sparprogrammen die Wasserversorgung privatisiert wurde. Mit TISA wären diese Deregulierungen nicht mehr rückgängig zu machen.

Gälte TISA ab jetzt für die Schweiz...

2021 – keine Hoheit über Datensicherung!
Die Zentrale Ausgleichkasse der AHV in Genf will alle Daten in einer externen Daten-Cloud speichern, allerdings unter der Bedingung, dass die Datenserver in der Schweiz stehen müssen. Der Google-Konzern klagt gegen die Schweiz: „Die Vorschrift, dass Server in der Schweiz stehen müssen, stellt eine ungerechtfertigte Einschränkung des Marktzuganges dar“.

2022 – keine regulierten Ladenschlussgesetze!
Im Aargau eine kantonale Volksinitiative für die Wiedereinführung eines Ladenschlussgesetzes angenommen – ein paar Jahre früher war dieses Gesetz abgeschafft worden. Der Walmart-Konzern klagt gegen die Schweiz: „Die Einführung eines kantonalen Ladenschlussgesetzes stellt eine unzulässige Erhöhung der Regulierungsdichte“.

Diese Beispiele sind zwar erfunden, aber realistisch, wenn die Schweiz das TISA-Abkommen unterzeichnet, welches aktuell in Genf verhandelt wird.

vpod