Grossunternehmen in der Schweiz So verschieben Konzerne ihr Geld in Steueroasen

Wirtschaft

22. Februar 2013

Die Schweiz ist Sitz vieler transnationaler Grosskonzerne. Das ist kein Zufall. Ein Blick in die Toolbox der Finanz-Zuständigen.

Dreh- und Angelplatz der internationalen Konzerne: Steueroase Genf.
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Dreh- und Angelplatz der internationalen Konzerne: Steueroase Genf. Foto: Pascal Baufle (CC BY-SA 2.0 cropped)

22. Februar 2013
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Die OECD greift endlich ein Thema auf, das längst hätte aufgegriffen werden müssen: die willkürliche Verschiebung der Gewinne der transnationalen Konzerne in steuergünstige Länder. Doch diese OECD-Initiative kommt in den Schweizer Medien nicht gut an.

Insbesondere der Chef des Ressorts Wirtschaft der NZZ, Peter A. Fischer, verteidigt die Freiheit der Konzerne, solche «legalen» Machenschaften vorzunehmen: das sei gut für den Wettbewerb. «Dass die OECD versucht, ihre Nützlichkeit bürokratisch unter Beweis zu stellen, ist nichts Neues und Aussergewöhnliches. Unverständlich wirkt hingegen, dass sich die Eidgenossenschaft als Mitglied dieser Organisation nicht stärker dagegen zur Wehr setzt. Die Schweiz gehört zu den fitteren Volkswirtschaften, die ihren Staatshaushalt einigermassen im Griff haben. Ohne Gegensteuer wird sie unter dem Vorwand der Vermeidung ‚schädlicher Praktiken' noch stärker in den Würgegriff derer kommen, die im Wettbewerb nichts anderes als eine Ruhestörung sehen», so Peter A. Fischer, Wirtschaftsleiter der NZZ, wörtlich. Als Abhilfe gegen den Vorstoss der OECD empfiehlt er eine «notwendige Allianz der Fitteren».

So verschieben Konzerne ihr Geld in Steueroasen

Man weiss es: Die Schweiz ist international unter Druck, weil sie den Firmen, die hier ihren Sitz haben, nur niedrige Steuern abverlangt. Das ist für andere Staaten insofern besonders gravierend, als transnationale Konzerne ein leichtes Spiel haben, die zu versteuernden Gewinne zwischen den Ländern herumzuschieben und dafür zu sorgen, dass diese am Schluss des Spiels dort anfallen, wo die Steuern besonders günstig sind – also zum Beispiel in der Schweiz.

Ein Blick in die Toolbox der Konzern-Finanz-Zuständigen zeigt vor allem drei geeignete Werkzeuge, Geld zu verschieben: Management Fees, Lizenzen und Internes Pricing.

Management Fees

Keine komplizierte Geschichte: Vor allem grosse Konzerne sind aufgeteilt in mehrere, meist sogar in sehr viele juristisch selbständige Firmen. Grund dafür ist einerseits die Limitierung des Risikos: Wird irgendwo Verlust gebaut, kann die Firma, die rote Zahlen schreibt, in den Bankrott geschickt werden, ohne dass alle anderen mitleiden müssen. Die Aufteilung in mehrere Aktien-Gesellschaften hat aber auch den Vorteil, dass diese an die Gesetze des jeweiligen Landes angepasst werden können. Oder anders: dass Vorschriften, zum Beispiel im Arbeitsrecht, nur dort eingehalten werden müssen, wo es kraft lokaler Gesetze unbedingt erforderlich ist.

Die Konzernleitung allerdings, mit Sitz zum Beispiel in Zug oder in Genf, besteht aus hochbezahlten Managern. Deshalb muss jede Tochtergesellschaft sogenannte Management Fees «nach oben» abliefern: Geld zur Bezahlung des Aufwandes der Konzernleitung. Aber wie viel denn? Das ist der freie Entscheid eben dieses obersten Managements. Üblicherweise ist es viel Geld, sehr viel Geld sogar. Denn Tochtergesellschaften dürfen nie übermütig werden, auch wenn sie gutes Geld verdienen. Sie müssen unter stetigem Druck gehalten werden.

Das Geld, das als Management Fees nach oben fliesst, ist nun aber meist deutlich mehr, als für die Saläre der Topmanager notwendig wäre. Also fällt es dort, wo die Konzernleitung sitzt, zusätzlich als Gewinn an. Zum Beispiel in Zug oder in Genf.

Lizenzen

Viele Produkte basieren auf Patenten und/oder auf Firmengeheimnissen (etwa für die spezifische Geschmackserzeugung von Getränken), aber auch allein schon der Gebrauch des Namens eines im Markt eingeführten, bekannten Produktes ist etwas wert. Grosse Firmen verlegen die eigentliche (maschinelle und/oder manuelle) Produktion eines Produktes nicht selten in ein Billig-Lohn-Land. Die dort gegründete neue Tochtergesellschaft darf aber nicht zu gut rentieren, sonst müsste sie ja in diesem Billig-Lohn-Land auch Steuern bezahlen. Also muss sie an das Mutterhaus, an die Konzernzentrale, Lizenzen dafür zahlen, dass sie ihre Produkte überhaupt herstellen darf: für die Nutzung von Patenten, für die Nutzung von Geheim-Rezepten, im Verlagswesen für die Nutzung von Titelrechten, für die Nutzung eines im Markt bestens eingeführten Namens.

Und wie hoch sind diese sogenannten Lizenzen? Das ist allein der Entscheid des Topmanagements. Es ist üblicherweise so viel Geld, dass am Produktionsort – in Kombination mit den anderen hier beschriebenen Tools – kein zu versteuernder Gewinn übrig bleibt.

Internes Pricing (interne Verrechnungspreise)

Zur Herstellung eines Produkts an einem Ort braucht es meist nicht nur Rohstoffe aus der Gegend, sondern auch aus anderen Ländern. Und nicht selten werden einzelne Bestandteile, zum Beispiel bei der Produktion von Autos das Getriebe, für den ganzen Konzern an einem einzigen Ort produziert, um sie durch die grosse Stückzahl besonders günstig herstellen zu können.

Das Material und die einzelnen Produktteile, die innerhalb eines Konzerns an verschiedenen Orten zum Einsatz kommen, müssen aber zwischen den verschiedenen Firmen der Gruppe verrechnet werden. Doch zu welchem Preis? Ganz einfach: zu einem Preis, der mithilft, dass am Schluss der Profit des Konzerns dort anfällt, wo er am niedrigsten versteuert werden muss. Zum Beispiel in Zug oder in Genf.

Steuerbehörden sehen nicht durch

Die Steuerbehörden der meisten Länder interessieren sich naturgemäss für diese Verschiebungen. Gäbe es im Werkzeugkasten der Konzern-Finanzer nur ein Tool, um Geld zu verschieben, wäre es ihnen eventuell auch möglich, diese Machenschaften zu erkennen. Die Kombination von allen drei Tools aber ist schon sehr schwer zu durchschauen. Woher sollten die Steuerbehörden die branchenspezifischen Fachkenntnisse haben, um den Konzernen zu beweisen, dass da steuertechnisch manipuliert wird?

Nicht zu vergessen die Beihilfe der Auditgesellschaften. Es ist kein Zufall, dass auch diese transnational im Einsatz sind. So kennen ihre Länder-Organisationen die ortsüblichen Limiten beim Hantieren mit diesen Werkzeugen. Sie werden ja von den Firmen bezahlt, also sind sie im «Gespräch» mit den jeweiligen Steuerbehörden auch klar Partei.

Vom Tax Tool um Multi Purpose Tool

Kommt hinzu, dass die gleiche Toolbox von den grossen Firmen auch noch für einen anderen Zweck eingesetzt wird: dann nämlich, wenn einzelne Tochtergesellschaften einer Firmengruppe nicht zu hundert Prozent im eigenen Eigentum ist. Sprich: Wenn am Gewinn einer Tochtergesellschaft noch irgendwelche andere Aktionäre beteiligt sind, darf dort erst recht kein Gewinn anfallen. Man müsste ihn ja sonst mit den anderen Aktionären teilen.

Der Aussenstehende zieht immer den Kürzeren

Konkret: Gibt es in einem Firmenkonglomerat mit einer zentralen Management-Verantwortung auch Firmenbeteiligungen, die unter 100 Prozent liegen, müssen dort erwartete Gewinne rechtzeitig mit Management Fees, Lizenzen und mit einem geeigneten internen Pricing in Richtung Hauptsitz abgeführt werden. Der Gewinn muss immer da landen, wo er a) steuergünstig anfällt und b) nicht mit Anderen geteilt werden muss. Tochtergesellschaften, an denen zum Beispiel die ehemaligen Besitzer noch Anteile haben, werden nicht selten sogar bewusst in die roten Zahlen geführt. Dann nämlich müssen die Aktionäre in Form von Kapitalerhöhungen nachfinanzieren, was den ehemaligen Besitzern oder anderen Minderheitsaktionären vielleicht gar nicht möglich ist. Die Lösung ist dann erneut einfach: statt dass die Minderheitsaktionäre neues Geld einschiessen (weil sie vielleicht gar nicht können), verschieben sie weitere Aktienkapital-Anteile in Richtung Konzern.

Dieser spezifische Einsatz der Toolbox zum Nachteil von Minderheitsaktionären funktioniert notabene auch innerhalb eines Landes, wird also nicht nur von transnationalen Konzernen angewandt.

Internationaler Datenaustausch ist schwierig

Da, wo es wirklich einschenkt, ist aber im internationalen Bereich, zumal die Behörden der verschiedenen Länder kaum eine Möglichkeit haben, zusammenzuarbeiten und Daten auszutauschen. Dass die Schweiz mit ihren tiefen Unternehmenssteuersätzen deshalb im Visier sowohl der USA wie auch der EU ist, kann nicht überraschen.

Richtig ist allerdings auch, dass nicht nur die Schweiz davon profitiert. Warum die Schweiz aber als Steueroase für transnationale Konzerne beliebter ist als die Kanal-Inseln, als die Isle of Man, die Cayman Islands oder Zypern, hat einen leicht nachvollziehbaren Grund: Die oben beschriebe Toolbox ist dann am besten zu handhaben, wenn der Sitz der Gesellschaft in der Steueroase selber angesiedelt ist und das Topmanagement auch gleichenorts seine Büros hat. Denn zumindest Management Fees und Lizenzen fliessen am liebsten nach oben.

Zug oder Genf aber sind nicht nur steuergünstig, es lässt sich da auch ganz komfortabel leben: der nahe Flughafen, der See, die Berge, die (fremdsprachigen) Privatschulen für die Kinder, die hohe Sicherheit.

Christian Müller / Infosperber