Freihandelsabkommen Privatisierung und TiSA

Wirtschaft

7. Juni 2016

Eine Gruppe von rund 50 Staaten verhandelt seit 2012 hinter verschlossenen Türen ein neues Freihandelsabkommen. Mitglieder dieser Verhandlungen, welche im Geheimen stattfinden, sind neben der Schweiz die USA, die EU als Staatenbund, Kanada, Australien sowie weitere reiche Industrienationen, aber auch Länder aus dem Trikont wie Costa Rica, Pakistan, Peru und Panama.

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Foto: Stadtrundgang zu Privatisierung und TiSA

7. Juni 2016
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Eine Gruppe von rund 50 Staaten verhandelt seit 2012 hinter verschlossenen Türen ein neues Freihandelsabkommen. Mitglieder dieser Verhandlungen, welche im Geheimen stattfinden, sind neben der Schweiz die USA, die EU als Staatenbund, Kanada, Australien sowie weitere reiche Industrienationen, aber auch Länder aus dem Trikont wie Costa Rica, Pakistan, Peru und Panama. Das Freihandelsabkommen trägt den Namen Trade in Services Agreement – kurz TiSA, zu Deutsch Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen.

Es geht bei TiSA darum, dass Dienstleistungen – insbesondere Leistungen des öffentlichen Sektors, des „service public“ – dem globalen Markt geöffnet (d.h. privatisiert) werden sollen und somit für das internationale Kapital verwertbar gemacht werden sollen. Da die Verhandlungen geheim unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt werden, ist lediglich geleaktes Material dazu verfügbar. Dieses gibt allerdings mehr als genug Anlass zur Sorge. Im Folgenden werden die bekannten Kernpunkte von TiSA kurz umrissen, um einen Einblick in die Absichten der Verhandlungsstaaten zu geben.

Was ist TiSA

Das Prinzip der Inländerbehandlung besagt, dass ein Staat ausländische Anbieter einer Dienstleistung gleich behandeln muss wie inländische. Inländische Firmen dürfen auf keine Weise bevorzugt werden. Dies ist besonders schwerwiegend für Entwicklungsländer, deren Firmen nicht mit multinationalen Konzernen aus dem Ausland konkurrieren können und entsprechend Mühe haben werden, einen eigenen Dienstleistungssektor aufzubauen. Das Prinzip der Negativ-Liste besagt, dass jeder Vetragsstaat eine Liste mit den Dienstleistungen erstellen muss, die er von den TiSA-

Richtlinien herausnehmen will. Alle Dienstleistungen, die nicht auf dieser Liste stehen, werden automatisch unter TiSA fallen; d.h. für jede Dienstleistung die auf der Liste fehlt gilt zwingend Marktöffnung. Bis anhin war bei vergleichbaren Freihandelsabkommen die Positiv-Liste gängige Praxis, bei der nur die zu liberalisierenden Dienstleistungen auf die Liste genommen wurden. z.B.: Aufgrund eines Fehlers wird ein Teil des Zugverkehrs bei der Schweiz nicht mit auf die Liste genommen. Dieser Teil des Zugverkehrs wird privatisiert.

Die Stillstandklausel besagt, dass die Regulierungsdichte bei Unterzeichnung des Abkommens nicht mehr erhöht werden darf. Soziale, gesundheitliche oder ökologische Standards und Vorschriften würden „eingefroren“: sie dürften nach Abschluss von Tisa nicht mehr verschärft werden. z.B. Ein gesetzlicher Mindestlohn könnte nicht mehr umgesetzt werden.

Die Ratchet-Klausel besagt, dass eine einmal gemachte Privatisierung nie mehr zurück genommen werden darf. Rekommunalisierungen sind nicht mehr möglich, was privatisiert wurde bleibt privatisiert, egal wie schlecht sich die Marktöffnung ausgewirkt hat. z.B. Mexiko will das Wasser wieder rekommunalisieren, nachdem massive gesundheitliche Schäden bei der Bevölkerung zum Vorschein kamen. Dank TiSA ist das nicht möglich.

Die future-proofing-Klausel besagt, dass sämtliche künftigen Dienstleistungen, die heute noch nicht erfunden sind, zwingend der Marktöffnung ausgeliefert sind. Jede Dienstleistung, die in Zukunft erfunden und angeboten wird, fällt automatisch unter TiSA. z.B.: neue Verkehrsmittel, neue Energieformen etc.

Dass die Schweiz an den TiSA-Verhandlungen teilnimmt, ist kein Zufall. Nach den gescheiterten Doha-Verhandlungen in den 0-er Jahren, das ein vergleichbares Abkommen zum Ziel hatte. möchten die reichen Industrienationen die Schwellenländer BRICS (Brasilien, Russland, Indien, China, Südafrika) ausstechen und ein Freihandelsabkommen ganz zu ihren Gunsten entwickeln. Dies zeigt sich dadurch, dass der Antrag zur Teilnahme seitens China abgelehnt worden ist und macht den geopolitischen Charakter des Abkommens sichtbar.

An den Doha- Verhandlungen hatten die damals noch involvierten BRICS-Staaten durch ihre Gegenstimme ein Abkommen zugunsten der Industrienationen verunmöglicht. Die nicht beteiligten Länder werden bei einer Annahme von TiSA faktisch dazu gezwungen sein, sich diesen Spielregeln anzupassen.

Bildung und TiSA

Freihandelsabkommen werden mit der Absicht geschlossen, Handelshemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für das Kapital global zu harmonisieren. Klartext bedeutet dies Deregulierungen, Lohndruck und tiefere Standards. Die TiSA-Verhandlungspartner nennen sich dementsprechend zynisch „Really Good Friends of Services“. Was wird ihre Freundschaft für die Bildung bedeuten? Das lässt sich noch nicht genau abschätzen. Klar ist, dass sie in der Schweiz sicher Auswirkungen auf die nicht-obligatorische Bildung haben wird. Diese steht im Gegensatz zur Primar- und Sekundarschule laut Offerte des SECO nicht auf der Negativ-Liste.

Die Konsequenz: freie Bahn für die Profitgier! Bildung wird zu einem international handelbaren Gut, ohne jede Regulierung. Dies war vorgeblich zwar auch schon vor TISA der Fall. Aber die negativen Konsequenzen des freien Marktspiels wurden immerhin abgeschwächt, indem nur staatliche Anbieter ein Vorrecht auf Subventionen hatten. Mit TISA wird dieses Vorrecht Geschichte sein. Wieso? Im freien Markt haben alle Anbieter gleich zu sein. Also steht allen, egal ob staatlich oder privat, derselbe Anspruch auf staatliche Leistungen zu.

Die Folgen, die ein solch ausgeweiteter Anspruch haben wird, ist bereits deutlich erkennbar: Gerade ist die letzte grosse Sparwelle in der Bildung eingetroffen. Über 180 Millionen Franken sollen zwischen 2013 und 2018 deutschschweizweit eingespart werden. Entsprechend ist vom Staat zu erwarten, dass er sich weiter aus der Verantwortung zieht und den Privaten das Feld überlässt. Diese Entwicklung geht einher mit der wachsenden Angewiesenheit auf Drittmittel der Hochschulen.

Die Budgetlöcher werden nur zu gerne von privaten Konzernen gestopft, und dies nicht nur zur Imagepflege. Die Bildung wird den Zwangsgesetzten des Marktes unterworfen. Dieser erhält damit Einfluss auf die Forschung und den direkten Zugriff auf ein ganzes Heer adäquat ausgebildeter human resources. Beispiel dafür ist der lange geheim gehaltene 150-Mio.-Deal zwischen der Uni Zürich und der UBS. Letzten April wurde nun publik, dass 300 solcher Verträge privaten Sponsorings existieren. Besonders die Pharma ist dick im Geschäft und zahlt gerne direkt CHF 300'000 in die Pensionskasse des gewünschten Profs.

Trotz der krassen Einsparungen und der fortschreitenden Ökonomisierung des Hochschulwesens ist eine Ablösung staatlicher durch private Unis in der Schweiz nicht realistisch. Dafür ist der Bildungsmarkt in der Schweiz zu klein und deshalb wenig spannend fürs Kapital. Den privaten Players ist es sogar ganz genehm, wenn ihre Interessen weiterhin durch öffentliche Gelder realisiert werden.

Für Betroffene anderer Staaten, die sich dem Abkommen anschliessen, sieht es jedoch anders aus: Im krisenerschütterten Südeuropa sind private Schulen, welche staatlich subventioniert werden, schon auf dem Vormarsch. Unter miserablen Arbeitsbedingungen unterrichten dort ungenügend ausgebildete Lehrpersonen Student*innen. So wuchern diese „Supermarkt-colleges“ im Bildungsmarkt und die öffentlichen Bildungsstätten zu verdrängen.

Dass Bildung im Kapitalismus immer Ausbildung für Profitinteressen bedeutet, zeigt sich in den Zeiten der Freihandelsabkommen besonders deutlich. Das Ideal des Bildungsbürgers wird zwar gerne noch zelebriert, aber leisten wollen es sich die Bürgerlichen nicht länger. Studiengänge und Berufe, welche sich nicht durch direkte Rentabilität auszeichnen stehen bald nur noch den Reichen offen. Wenn wir nicht massiven Druck gegen TISA aufbauen, werden wir Zeugen einer drastischen Verschärfung dieser Tendenzen sein.

Wasser und TiSA

Recht auf Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Trotzdem sterben jährlich 1,5 Millionen Menschen an verunreinigtem Wasser. Laut WTO ist die Privatisierung die einzige Möglichkeit einen besseren Zugang zu Wasser zu gewährleisten. Somit wird das Gemeinschaftsgut Wasser in eine private Dienstleistung verwandelt.

Unter dem Motto der Effizienzerhöhung heisst Wasserprivatisierung für das Kapital Profitmaximierung und das Schaffen neuer Märkte. Recht auf Wasser kann verschiedenen Formen annehmen: Zugang zu Wasser, Anzapfen des Grundwassers, Verteilung an die Bevölkerung, Abwasser und seine Behandlung oder Bewässerung für die Landwirtschaft.

Alles sind Dienstleitungen, die von TISA betroffen sein werden. Der Internationale Wassermarkt ist in den Händen weniger Konzerne konzentriert: die grössten sind SUEZ, Veolia Water, Thames Water, Bechtel Corporation. Die Inbesitznahme von Wasserdienstleistungen durch die Privatewirtschaft ist nicht neu, auch wenn die Dienstleistungen nicht ganz privatisiert sind. Die Konzerne vereinbaren häufig Public Private Partnerships mit Staaten. Was für ein beschönigender Ausdruck! Die Gesellschaft ist im Besitz der Anlagen, aber die Konzerne bewirtschaften sie.

Dies erlaubt es den Konzernen, Geld anzuhäufen. Die Konzerne diversifizieren zusätzlich ihre Aktivitäten in vielen andere Sektoren wie Gas und Elektrizität, die zum Beispiel in der Schweiz von Multis wie Veolia und Suez bewirtschaftet werden. Die Weltbank und der IWF haben eine tragende Rolle in der Wasserprivatisierung: sie drängen die Länder, Sektoren der Privatisierung zu freizugeben, um Zugang zu Krediten zu erlangen. IWF und Weltbank nennen dies "structural adjustment programs", um Marktmechanismen zu fördern.

r sind damit gezwungen ihre Wirtschaft für ausländisches Kapital und internationalen Handel zu öffnen, damit wird die Rolle des Staates reduziert und der Arbeitsmarkts dereguliert. In den 90 Jahren wurde die bolivianische Regierung von der Weltbank dazu gebracht, die Wasserversorgung der Stadt Cochabamba zu privatisieren. Die Konzession wurde von der Gruppe Bechtel gewonnen. Parallel wurde ein Gesetz erlassen, welches das Monopol über sämtliche Wasserressourcen dem Konsortium von Bechtel zugesteht.

Betroffen sind unter anderem die Bereich Regenwasser, das ganze Wassersystem und Bewässerungsressourcen. Im gleichen Schritt wurde eine Preissteigerung von 35% angekündigt. Da der IWF Subventionen des Staates für Wasser wegen der Wettbewerbsklausel von GATS verboten hatte, war es dem Staat nicht möglich Zugang zu Wasser für alle zu gewährleisten. In Januar 2000 wurde in Cochabamba massiv gegen die Privatisierung demonstriert.

Der Widerstand wurde von Gewerkschaften, Bauern und Assoziationen organisiert. Angesichts des Ausmasses der Demonstrationen und Strassenblockaden, die Wochen dauerten, wurde der Ausnahmezustand deklariert. Ein Demonstrant wurde getötet und es gab mehr als hundert Verletzte. Durch den Druck von der Strasse kündigte die bolivianische Regierung ihren Vertrag mit dem Konsortium Bechtel. Im Gegensatz zu dem genannten Beispiel können Privatisierungen von Dienstleistungen mit TiSA nicht mehr rückgängig gemacht werden, da die Privatisierung verbindlich ist.

Regierungen werden von ihrem Entscheidungsrecht enteignet und können eine Dienstleistung wegen der Stillstandklausel nicht in die öffentliche Hand zurücknehmen. 1993 wurde der Gruppe SUEZ die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von der Stadt Buenos Aires zugewiesen . Die argentinische Regierung hatte 2006 entschieden, den Vertrag mit der Gruppe SUEZ zu kündigen. Grund dafür war, dass SUEZ nicht die erwarteten Investitionen gemacht hatte, eine ungenügende Wasserqualität (laut dem Vertrag) bereitstellte und eine Preissteigerung von 10% trotz der Wirtschaftskrise beanspruchte.

Eine solche Kündigung wäre mit TISA nicht möglich, da Privatisierungen verbindlich sind. Bei einer Kündigung vonseiten Argentiniens, müsste die Regierung mit einer Klage gegen 405 Millionen Dollar von SUEZ rechnen! Die Wasserdienstleistungen müssen in den Händen der Gemeinschaft bleiben. Wir lassen uns nicht enteignen!

Energie und TiSA

Elektrizitätswerk der Stadt Zürich: Dauerbrenner in Sachen Privatisierung Wenn in Zürich in den letzten zwanzig Jahren von Privatisierungen städtischer Betriebe die Rede war, dann war oft auch das EWZ gemeint. Denn der Strommarkt gilt erstens in allen Industriestaaten als sehr lukrativ und zweitens interessiert sich die Stadt Zürich im Wettrennen der Standortpolitik brennend für eine Strompolitik im Interesse der (Gross-)Konzerne.

Ist der Strommarkt nämlich erst privatisiert, kann mit Grosskunden ungeniert gedealt werden; und dies ohne die Gefahr, dass sich die Bevölkerung weiter einmischen kann. Auch Strompolitik ist Klassenpolitik und Klassenkampf von oben. Die Unternehmen lassen sich dabei nicht gerne stören.

Dieser Verhalt zeigt zwei Dinge auf: Es ist erstens nicht der Staat, der vor bösen kapitalistischen Raubtieren geschützt werden muss. Denn dieser Staat ist selber bestrebt, die Privatisierungen voranzutreiben. Zweitens sind es konkrete Arbeitsbedingungen und eine Stromversorgung die von den PrivatisiererInnen im Namen des Profits angegriffen werden, wenn heute Wörter wie „Ausgliederung“ oder „Liberalisierung“ im Zusammenhang mit dem EWZ verwendet werden.

Heute ist das EWZ (immer noch) eine Dienstabteilung der Stadt Zürich, sie hat also als Teil der Stadtverwaltung einen öffentlichen Auftrag gegenüber der städtischen Bevölkerung. Es ist hier schwieriger als anderswo, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern oder die Strompreise ohne weiteres anzuheben. Die Kollektivität ist in einem Staatsbetrieb tendenziell höher als in einem ausgegliederten Unternehmen, welches alle vier Jahre mit Lohndrückerei und ähnlichen Mitteln um die Gunst des Staates kämpfen muss.

Ein ausgegliedertes Unternehmen hat nämlich auch eine „ausgegliederte Belegschaft“, die zu ihren KollegInnen von anderen Betrieben in Zukunft in Konkurrenz stehen soll. Das erschwert die gewerkschaftliche Betriebsarbeit erheblich und für gute Gesamtarbeitsverträge wird die Luft dünn, sobald es in Richtung Privatisierung geht.

Volksabstimmungen und Exponenten der Privatisierungen

Am 18. Juni 2000 erlebte das EWZ einen ersten Privatisierungsangriff unter Stadtrat Thomas Wagner. Es kam zur Volksabstimmung um die „Ausgliederung“ des Elektrizitätswerkes. Ausgliederungen sind jedoch immer Vorbereitungshandlungen zur Privatisierung. Das zeigen zahllose Beispiele.

Das jüngste ist vielleicht das Kantonsspital Winterthur, bei dem sich nach der Ausgliederung heute die Privatisierung scheinbar unumkehrbar aufdrängt. Sind einmal die Fakten geschaffen, dann gibt es selten wieder ein Zurück. Das wissen die TaktiererInnen in Amtsstuben und Konzernleitungen. Mit „Ausgliederung“ ist gemeint, dass sich die Rechtsform des EWZ in eine Aktiengesellschaft im Besitze der Stadt oder in eine öffentlich-rechtliche Anstalt verwandeln würde; sie würde „selbständig“ unter vorläufiger Kontrolle der Stadt.

De Facto wäre das zwar noch keine Privatisierung, aber es würden damit alle notwendigen Voraussetzungen für eine Privatisierung geschaffen. Der Schritt zum Verkauf an Private wird vorbereitet.

Die Bourgeoisie argumentierte im Hinblick auf die Abstimmung im Juni 2000 schon damals gleich wie heute. Conrad Ammann, damaliger Direktor des EWZ, brachte es auf den Punkt wenn er sagte: „Strategien und wichtige Entscheide können (heutzutage) nicht mehr monatelang in der Öffentlichkeit diskutiert und so den Konkurrenten offengelegt werden. Mut zum Risiko, schnelles Handeln, Geheimhaltung sind gefragt – alles Anforderungen die nicht so recht zu einer städtischen Dienstabteilung passen.“

Deutlicher kann nicht ausgedrückt werden, dass es hierbei um Profit und nur nachgelagert um eine sichere und ökologische Stromversorgung geht. Unterstützt wurde Conrad Ammann dabei vom Zürcher Stadtrat in der Person von Thomas Wagner. Während damals im Hintergrund schon Gespräche mit dem USamerikanischen Energiekonzern Enron liefen, wurde die städtische Volksabstimmung zum Bedauern der PrivatisiererInnen abgelehnt.

Die Kampagne wurde damals von den gut organisierten Angestellten der EWZ unabhängig von der Gewerkschaft VPOD geführt und gewonnen. Enron als privater Energiekonzern geriet nur ein Jahr später aufgrund fortgesetzter Bilanzfälschungen in die Medien.

Damit sorgte der Konzern für einen der grössten Unternehmensskandale der USamerikanischen Geschichte. Freuen durften sich Conrad Ammann und Altstadtrat Thomas Wagner aber trotzdem: Der eine ist jetzt Verwaltungsrat beim privaten Energiekonzern Alpiq. Der andere konnte sich ein einträgliches Pöstchen als Aufsichtsrat beim mittlerweile privatisierten Stadtzürcher Gaswerk Energie 360° schnappen. Die Bourgeoisie dankt den Privatisierungsexponenten auf ihre Weise. Gegenwärtig wird im Zürcher Parlament wieder eine Vorlage zur Ausgliederung des Elektrizitätswerkes behandelt.

Diese wurde im September 2015 unter Stadtrat Andreas Türler (FDP) lanciert. Die Argumentation der BefürworterInnen ist gleich geblieben. Dabei sind heute schon zwei Dinge klar: Diese Vor-Privatisierung muss bekämpft werden und Türler kann sich unabhängig vom Ausgang des Kampfes dem Dank der Bourgoisie jetzt schon sicher sein. Neben der Ausgliederungsbestrebung werden im EWZ aber gegenwärtig strukturelle Veränderungen vorgenommen, die die Ausgliederung heute schon erleichtern, etwa die Aufgliederung in profitable und unprofitable Bereiche.

Die Sache mit den TISA-Verhandlungen

Was bedeutet die Privatisierung aber für die Standortpolitik, und was hat sie mit TISA zu tun? Es heisst eben auch, dass nach einer Privatisierung zukünftig Verträge mit Grosskunden gemacht werden können, mit welchen diese den Strom zu nicht kostendeckenden Preisen einkaufen dürfen.

Will die Stadt Zürich also im Standortwettbewerb bestehen, muss sie den Konzernen im Zeitalter der Stromprivatisierung plötzlich billigen Strom anbieten können. Da private Haushalte bisher nicht der Marktöffnung unterstehen sollten, würden diese die Verluste mit ihren festen Tarifen bezahlen. Mit der simplen und rein technisch anmutenden „Rechtsformänderung“ wäre das EWZ plötzlich der Öffentlichkeit entzogen.

Auch dürften die Saläre der obersten Kader explodieren, da diese dann nicht mehr dem städtischen Personalrecht unterstehen würden. Aktuell ist der höchste EWZ-Lohn 4,5x höher als der niedrigste. Wenn also diese Änderung kommen sollte, würde mit dem Hinweis auf «Marktüblichkeit» oben kräftig abgesahnt und unten im Rahmen von Sparprogrammen gedrückt werden.

Was heute diesbezüglich geschieht, ist für TISA wichtig. Denn das „Trade in Services Agreement“ beinhaltet die sogenannte „Ratchet- Klausel“. Gemäss dieser Klausel dürfen einmal vollzogene Marktöffnungen nicht mehr rückgängig gemacht werden. Es ist also notwendig, die konkreten und heute anstehenden Privatisierungen zu bekämpfen und dabei die internationalen Verträge nicht aus den Augen zu lassen. Denn „Liberalisierungen“ haben nur für das Kapital etwas mit Freiheit zu tun.

Gesundheit und TiSA

Gesundheit ist etwas, das vielen Menschen am Herzen liegt. Es ist aber auch etwas, auf das einige Konzerne ein Auge geworfen haben – denn der Gesundheitsbereich ist ein gewinnbringender Dienstleistungsbereich und vor allem einer der wenigen Wachstumsmärkte und infolgedessen für die herrschende kapitalistische Politik von grösstem Interesse.

Ameos Allgemein

Wir stehen hier vor dem Hauptsitz der Ameos Gruppe am Bahnhofplatz 14. Ameos bezeichnet sich selber als bedeutenden Gesundheitsdienstleister im deutschsprachigen Raum und sei spezialisiert auf die Übernahme von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Der 2002 gegründete Konzern betreibt inzwischen 68 Einrichtungen mit 8000 Betten und 12 000 Mitarbeitenden.

Alle diese Spitäler und Pflegeheime befinden sich in Deutschland oder Österreich. Ameos ist ein klassisches anschaulich hässliches Beispiel was passiert wenn sich Konzerne der Gesundheit „annehmen“: Kurz gesagt es leiden die PatientInnen sowie die Angestellten gleichermassen, wie diese folgenden Beispiele zeigen.

Abbau Grundversorgung und Verschlechterung der Arbeitsbedinungen

So hat der Konzern 2013 in Haldensleben - einem 20'000 Seelen Ort - eine Klinik und zwei Kinderarztpraxen übernommen. Ab dem 1. April 2016 wurden in den Praxen die kassenärztlichen Kindernotdienste an Wochenenden und Feiertagen aus Kostengründen gestrichen. Kranke Kinder mussten ab dann nach Magdeburg gebracht werden. Je nach Wohnort sind das Wege von 30, 50 oder mehr Kilometern.

Öffentlichen Nahverkehr gibt es kaum. Die Kinderstation in der Klinik wurde bereits im September 2015 dichtgemacht, da der Konzern die Kinderversorgung als »perspektivisch unrentabel« eingestuft habe, weil häufig viele Betten nicht belegt gewesen seien.

Die Gesundheitsversorgung für Kinder in der Region ist seither aus ökonomischen Gründen nicht mehr gewährleistet. Die Klinikübernahmen hatten auch Folgen für die Angestellten. Laut der Gewerkschaft ver.di kürzte Ameos die Gehälter nach der Übernahme um bis zu 400 Euro (laut Ameos wurden diese der Qualifizierung angepasst). Ausserdem wurden die Labordienste ausgegliedert, um die Angestellten zu einem für sie schlechteren Vertrag wieder einstellen zu können.

Letzteres ist kein Einzelfall. Der Betrieb Ameos ist mehrfach in Kritik geraten, Beschäftigte zu entlassen, um sie danach dank eines anderen Arbeitsvertrags zu einem tieferen Lohn wieder anstellen zu können. Vielfach werden die Arbeitnehmenden als sogenannte Leiharbeiter*innen eingestellt.

Diese sind über ein Drittunternehmen (Zeitarbeitsfirmen) angestellt, welche andere Tarifverträge haben. Diverse Studien haben gezeigt, dass solche Zeitarbeiter*innen für dieselbe Arbeit im Schnitt zwischen 20 und 25 Prozent weniger verdienen als regulär Angestellte. Und wie nicht anders zu erwarten, baut Ameos zusätzlich in seinen Kliniken und Heimen den Personalbestand ab mit nicht ganz überraschende Konsequenzen.

So berichtete beispielsweise der Norddeutsche Rundfunk im April 2014 über schwere Vorwürfe, die mehrere Beschäftigte und ehemalige Patienten gegen das Ameos-Klinikum Hildesheim erhoben haben. Sie schilderten u.a. Hygienemängel, Überbelegung, überlastete Pflegekräfte und längere Fixierungen als nötig. Als Grund gaben sie die angespannte Personalsituation an, die zu Lasten der Pflegequalität gehe.

Gesundheitssystem Schweiz

Zunehmende Tendenz zur Ökonomisierung und Privatisierung Doch nicht nur in Deutschland finden verstärkt Privatisierungen im Gesundheitswesen statt. Auch in der Schweiz breiten sich Unternehmen wie die Südafrikanische Spitalgruppe Hirslanden oder das schweizerische Unternehmen Genolier rasant aus.

Die Hirslandengruppe umfasst inzwischen ca. 20 Kliniken, ihr CEO verdient über 1 Mio. und spendet der FDP für ihre neoliberale Gesinnung auch ganz gerne mal 10 000 Franken. Diverse Spitäler werden in der Schweiz mit der beliebten Salamitaktik privatisiert: Ein kantonales Spital wird ausgelagert und zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigenem Verwaltungsrat, inkl. GAV anstelle der Personalgesetzte der Kantone.

Die Kantone können sich so aus der Beteiligung der Gesundheitsversorgung zurückziehen. Die Institutionen sollen von mehr unternehmerischer Freiheit profitieren, um die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit langfristig zu sichern. Und prompt folgt die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, es werden private Investoren zugelassen und hoppla, das Spital ist privatisiert. Das Spital Winterthur ist nur ein Beispiel von vielen.

Fallpauschalen: Massnahmen zur Ökonomisierung

Ein zentraler Schritt hin zu dieser Ökonomisierung unseres Gesundheitssystems stellen in diesem Zusammenhang die Fallpauschalen (Englisch: „Diagnosis Related Groups“ DRG) dar. Die Fallpauschalen sind daher entscheidend, weil der Gesundheitssektor seit jeher ein staatlich eher stark regulierter Bereich war und es so wenig Möglichkeiten gab, Profit zu erwirtschaften.

Damit das Kapital diesen Bereich erobern kann, muss der Staat zurückgedrängt und die Regulierung so verändert werden, dass Profit gemacht werden kann und genau das haben die Fallpauschalen gemacht. Denn nun wird nicht mehr kostendeckend die effektive Leistung des Spitals bezahlt sondern eine durchschnittliche Pauschale pro Krankheitsfall.

Die Spitäler versuchen daher ganz nach kapitalistischer Logik sich auf rentable Segmente in der Behandlung von Patient*innen zu konzentrieren und in diesen Bereichen Investitionen durchzuführen und die unrentablen Patient*innen möglichst schnell loszuwerden, sogenannt „blutig zu entlassen“. Eine zweite wichtige Veränderung in der Spitalfinanzierung betrifft die formale Gleichstellung zwischen privaten und öffentlichen Spitälern in Bezug auf die finanzielle Vergütung der Leistungen.

Faktisch führt diese „formale Gleichstellung“ aber zu einer grundlegenden Ungleichheit, da die privaten Spitäler nicht den gleichen strukturellen Zwängen wie die öffentlichen Spitäler ausgesetzt sind (z.B. die Aufnahme aller ihnen zugewiesenen Patient*innen). Um im verstärkten Wettbewerb und Konkurrenzdruck mithalten zu können, gilt es möglichst rentabel zu wirtschaften und in „profitable“ Bereiche zu investieren. Dies wird jedoch nur durch eine verstärkte Sparpolitik innerhalb der Spitäler möglich, wobei die öffentlichen Spitäler aufgrund der strukturellen Zwänge zwangsläufig auf der Strecke bleiben.

Somit sind neben den Krankenversicherungen die privaten Spitäler die zweiten Hauptprofiteure der neuen Spitalfinanzierung. Die negativen Konsequenzen tragen hingegen die Angestellten und Patient*innen.

TISA

Aktueller Stand TiSA-Gesundheit: Entwarnung? Soweit bekannt, hat die Schweiz, wie auch die meisten anderen europäischen Staaten den Gesundheitsbereich auf ihrer Negativliste aufgeführt. Alles was auf dieser sogenannten Negativliste steht, ist von den Vertragsverhandlungen ausgeschlossen. Auch die aktuellste schweizerische Offerte vom Mai 2016 führt das gesamte Gesundheitswesen auf der Negativliste auf.

Doch was gehört alles zum Gesundheitsbereich, wer bestimmt das? Gilt für TiSA und Gesundheit also Entwarnung wenn sie ja auf der Negativliste steht? Aus verschiedenen Gründen ist dem zu widersprechen. Negativlisten enthalten die Zukunft nicht! Die Negativlisten sind so aufgebaut, dass alles was nicht darauf festgehalten ist, zwingend dem Markt geöffnet werden muss – list it or loose it. Wenn TiSA heute unterzeichnet wird, kann die Negativliste nicht mehr erweitert werden. Auch alle weiteren künftigen Dienstleistungsarten, die wir heute nicht kennen, wären somit zwingend der Marktöffnung unterstellt.

Aber können wir heute wirklich wissen, was in den nächsten 20 Jahren passiert, wie weit die Forschung voranschreitet, welche technischen und medizinischen Möglichkeiten entstehen? Und ob wir diese Fortschritte privaten Händen überlassen möchten oder nicht doch lieber ein bisschen reguliert haben wollen. Mensch denke an Reproduktionstechnologien, Genforschung oder an neue Therapien und Technologien.

Vor 30 Jahren konnten wir Krebs nicht so heilen, wie wir das heute können. Werden neu entwickelte medizinische Geräte nur noch auf dem privaten Markt gehandelt werden können? Der Service public muss angepasst werden können. TiSA liesse das nicht mehr zu.

Angehängte Verarschung: Anhänge

Im TiSA Abkommen existieren zu diversen Bereichen Anhänge, sogenannte Annexe, welche für alle Länder generell gültig sind, egal was im Haupttext steht. So gilt, was im Annex steht auch für Bereiche, die auf der Negativliste eigentlich ausgenommen sind. Braucht es da noch einen kämpferischen Satz wieso diese blöden Anhänge voll scheisse sind? So existiert beispielsweise ein Anhang zum Bereich Gesundheit, welcher von der Türkei in die Verhandlungen hineingetragen wurde.

Die Türkei hat ein Interesse daran, dass sie Zugang zu den Gesundheitssektoren anderer Länder haben, da sich türkische Kliniken auf internationale Patient*innen spezialisiert haben. Würde dieser Anhang durchkommen könnte es sei, dass die obligatorische Krankenversicherung nur die billigste Behandlung bezahlt – und diese würde vermutlich nicht durch Schweizer Spitäler erbracht sondern eben in der Türkei.

Neokolonialismus

Die TiSA-Verhandler*innen werden die Aufnahme neuer Mitglieder an Bedingungen knüpfen und Druck auf diese ausüben. Wenn beispielsweise Indien später dazu stossen möchte, können die USA verlangen, dass der Gesundheitssektor Indiens dereguliert wird, Frankreich könnte die Wasserversorgung und die Schweiz würde im Interesse der UBS den Finanzsektor liberalisieren wollen. Die Länder des TiSA- Machtkartells müssen selber keine Konzessionen machen – können aber beliebige Bedingungen stellen.

Es ist kein Zufall dass die BRICS Staaten nicht mit am Verhandlungstisch sitzen; Jene hatten während den vorgängigen Doha-Runden auch Forderungen an die Industrienationen gestellt (insbesondere im Bereich der Landwirtschaft) und damit die Verhandlungen aufgrund von Interessenskonflikten blockiert.

Würde das TiSA-Abkommen jedoch verabschiedet werden, würde ein grosser Druck auf nichtbeteiligte Staaten entstehen, Zugeständnisse zu erzwingen. Somit entsteht mit TiSA eine neue Form des Kolonialismus und zementiert die bestehenden globalen Herrschaftsverhältnisse.

Fazit: Privatisierungen und Deregulierungen im Dienstleistungsbereich geschehen bereits und werden von den Herrschenden vorangetrieben. Mit dem Freihandelsabkommen TISA, das von der Schweiz und anderen Staaten im Geheimen verhandelt wird, würden diese Privatisierungen gefördert, gesetzlich verankert und nicht mehr rückgängig zu machen sein.

Stadtrundgang gegen TiSA