Aufruf zur Kundgebung: Gegen willkürliche Kündigungen in der Leiharbeit

Ein Leiharbeiter bei Akzent Personaldienstleistungen und Mitglied der FAU Jena wurde am 22. Januar 2020 unmittelbar nach seiner Krankschreibung ohne Angabe von Gründen zum 29.Februar entlassen.

Im Personalgespräch wurde ihm mündlich mitgeteilt, er brauche nach Ende der Krankschreibung nicht mehr am aktuellen Arbeitsort erscheinen. Er kam dieser Anweisung nach und erhielt daraufhin postalisch zwei Abmahnungen (datiert auf den 28. und 30. Januar) und eine fristlose Kündigung (ebenfalls auf den 30. Januar datiert), da er seine Meldepflicht verletzt habe. Diese willkürlichen Kündigungen nimmt der betroffene Leiharbeiter natürlich nicht hin und hat mit seiner Gewerkschaft eine Kündigungsschutzklage gestellt. Leiharbeiter*innen sind in doppelter Hinsicht Arbeiter*innen zweiter Klasse. Zum einen sind sie rechtlich und tariflich schlechtergestellt: So wird das Geschäftsrisiko der Unternehmer*innen durch verkürzte Kündigungsfristen auf die Arbeiter*innen abgewälzt und Leiharbeiter*innen sind durchschnittlich schlechter bezahlt. Zusätzlich versuchen Leiharbeitsfirmen immer öfter, ihre Arbeiter*innen übers Ohr zu hauen, indem sie sie beispielsweise rechtswidrig aufgrund von Krankheit feuern. Daher rufen wir zu einer Kundgebung am 28. Februar 13:30 Uhr bis 15 Uhr vor dem Jenaer Sitz der Leiharbeitsfirma am Markt auf. Auch andere FAU-Syndikate vertreten ihre Mitglieder gegen Leiharbeitsfirmen. So klagt ein Mitglied der FAU Kaiserslautern momentan für gleichen Lohn bei gleicher Arbeit; Ziel ist es, ein Präzedenzurteil durchzusetzen. Am 27. Februar findet die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern statt.


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Freitag, 28. Februar 2020 - 13:30 Uhr

Marktplatz Jena
Markt
07743 Jena
Deutschland

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