Toleranz für Nazis, Helikopter gegen Antifas Fear and Loathing in St. Gallen

Politik

22. März 2019

Als Reaktion auf das grösste Neonazikonzert Europas will St. Gallen «extremistische Veranstaltungen» verbieten. Gegen Nazis wird das geplante Polizeigesetz aber nichts nützen. Viel mehr ist es ein Freipass für Behördenwillkür und die Unterdrückung linksradikaler Kritik.

Fliegende Kathedrale der beiden Künstler Jan Kaeser St.Gallen und Martin Zimmermann St.Gallen.
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Fliegende Kathedrale der beiden Künstler Jan Kaeser St.Gallen und Martin Zimmermann St.Gallen. Foto: Böhringer Friedrich (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

22. März 2019
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Vor Kurzem ist im Kanton St. Gallen die Vernehmlassungsfrist zum neuen Polizeigesetz abgelaufen. Dieses beinhaltet etwa Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking und häuslicher Gewalt. Doch zum Gesetzespaket gehört auch ein Vorhaben, das bisher kaum Aufmerksamkeit erhielt, obwohl es die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit drastisch zu beschneiden droht: Neu soll der Polizei erlaubt werden, «extremistische Veranstaltungen» präventiv zu verbieten. Zuerst gefordert hatte dies die CVP/GLP-Fraktion des St. Galler Kantonsrats. Sie war wie fast der gesamte Rat der Meinung, dass in St. Gallen «die Rechtssicherheit im Umgang mit Extremismus verstärkt werden muss.» Was also ist los an der St. Galler Extremistenfront?

«Es hätte Tote gegeben!» – Das Nazikonzert in Unterwasser

Am 15. Oktober 2016 fand im toggenburgischen Dorf Unterwasser das bisher wohl grösste Neonazikonzert Europas statt. Bis zu 6000 vor allem aus Deutschland angereiste Nazis feierten völlig ungestört an ihrem «Rocktoberfest», das sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als kleines Konzert lokaler Nachwuchs-Musiker angemeldet hatten. Am Anlass grölten schliesslich bekannte Szenebands ihre Hassparolen von der Bühne, während Tausende ihre Arme zum Hitlergruss reckten. Bald ergaben antifaschistische Recherchen, dass die Veranstaltung von deutschen und Schweizer Blood & Honour-Mitgliedern organisiert worden war.

Mit den Konzerteinnahmen, die der thüringische Verfassungsschutz auf rund 350'000 Euro schätzte, sollten unter anderem die im «Ballstädt-Prozess» verurteilten Nazi-Schläger unterstützt werden. Dabei handelt es sich um teils einflussreiche Nazis mit direkten Kontakten zum NSU-Umfeld.

Am Tag des «Rocktoberfests» zeigten sich die St. Galler Behörden von Beginn an absolut unfähig bis unwillig, angemessen auf die Nazi-Invasion zu reagieren. Obwohl die St. Galler Kantonspolizei vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bereits am Nachmittag des 15. Oktobers über den genauen Veranstaltungsort in Kenntnis gesetzt wurde, traf sie keine Massnahmen zur Verhinderung des Konzerts.

Tags darauf wollte die St. Galler Polizei nicht einmal bestätigen, dass es sich um ein rechtsextremes Konzert handelte. Damals hiess es, man könne die Gesinnung der Besucher nicht beurteilen, da die Polizei die Konzerthalle nicht betreten habe. Denn «die geschlossene Gesellschaft hat nicht gewünscht, dass wir dort drin sind», so Polizeikommandant Bruno Zanga.

Später gestand der Kapo-Chef dann doch noch, dass es sich bei den kahlköpfigen Konzertbesuchern um Rechtsextreme handelte, rechtfertigte sich aber, indem er die Bedrohungslage herunterspielte. Die Nazis hätten immerhin einen eigenen «150 Mann starken Sicherheitsdienst» gestellt, ausserdem die Verkehrsregelung übernommen und sogar ihren Müll feinsäuberlich zusammengewischt. Der Pressesprecher der Polizei doppelte nach: «Bei jedem Dorffest haben wir mehr Probleme.» Gemäss Zanga sei es ohnehin unmöglich, aber auch unnötig gewesen, während des Konzerts zu intervenieren. In einem Radiointerview sagte er: «Wenn wir dort eingegriffen hätten, (...) hätte es Tote gegeben. Das kann ich ihnen garantieren. Und es ist ja nichts passiert, deshalb hatten wir auch keine Veranlassung, in diese Halle reinzugehen.»

Im Nachgang des Grossevents erwarteten weite Teile der ziemlich konsternierten Öffentlichkeit, dass eine Untersuchung eingeleitet würde. Doch nachträgliche Ermittlungen seitens der Polizei fanden schlicht nicht statt. Auch die Staatsanwaltschaft tat alles, um die Sache unter den Teppich zu kehren: Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung, die die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) eingereicht hatte, wurde nicht anhand genommen. Es bestehe keine «vernünftige Aussicht auf eine Verurteilung», meinte dazu lapidar der damalige Staatsanwalt Thomas Hansjakob (SP). Dass ausgerechnet der mittlerweile verstorbene Hansjakob so sprach, mochte erstaunen, zeigte dieser doch stets einen übereifrigen Verfolgungswillen, wenn es um die Aburteilung linker Demonstrant*innen oder Fussballfans ging.

Toleranz für Nazis, Helikopter gegen Antifas: JFDP sieht «Polizeistaat»

Keine Woche später versuchte die um Aufmerksamkeit heischende Kleinstpartei PNOS mit einem «Balladenabend» in Kaltbrunn (SG) zu punkten. Der hierfür importierte deutsche Nazi-Barde Philipp Neumann war zwar mit einer Einreisesperre belegt, durfte aber dennoch seine Schweizer Kameraden besingen. Die Kantonspolizei wartete nämlich brav vor dem Lokal, bis die Veranstaltung zu Ende war, um sich dann damit zu begnügen, den Deutschen ohne Eröffnung eines Strafverfahrens an die Grenze zu begleiten.

Die St. Galler SP und die Grünen hatten daraufhin genug. Sie forderten den Rücktritt von Polizeikommandant Bruno Zanga. Aber dank der Unterstützung aller Bürgerlichen sowie seines Chefs, dem SP-Justizminister Fredy Fässler, durfte Zanga bleiben. Heute bekleidet der eigenartige Gesetzeshüter sogar das Präsidentenamt des Ostschweizer Polizeikonkordats.

Im Januar 2017 versammelte sich die PNOS erneut im Kanton St. Gallen – diesmal begleitet von antifaschistischem Protest in Rapperswil. Doch jeden Demonstrationsversuch der Nazi-Gegner*innen erstickte Bruno Zanga mit einer Hundertschaft Polizist*innen bereits im Keim.

Ein Polizeikordon verunmöglichte das Verlassen des Bahnhofsgeländes, während die Faschisten der PNOS polizeilichen Schutz genossen. Hierfür kreiste sogar ein Polizeihubschrauber in der Luft – ein Novum für antifaschistische Demonstrationen in der Schweiz. Der Helikopter begleitete schliesslich jene Antifaschist*innen, die aus Zürich angereist waren, bis an die Limmat zurück. Wieder gab es Kritik von der St. Galler Juso und einigen Medien. Und selbst die St. Galler Jungfreisinnigen empörten sich über die Unverhältnismässigkeit und liessen verlauten, der Einsatz gegen die Antifaschist*innen habe an einen Polizeistaat erinnert. Das öffentliche Ansehen St. Gallens war schwer ramponiert. Irgendetwas musste jetzt einfach geschehen. Warum also nicht einen neuen Paragrafen einführen?

Beim «Extremismus» sind sich die Parteien einig

Als im April 2017 die CVP/GLP-Fraktion ihre Motion «Verbot von Veranstaltungen mit extremistischem Hintergrund» vorbrachte, hatte sie sofort die Unterstützung sämtlicher Parteien. Bloss zwei Rechtsaussen-SVPler stimmten gegen die Motion. Mittlerweile hat Justizminister Fredy Fässler im Namen des Regierungsrats einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dabei fällt auf: Der Exekutive ist offensichtlich bewusst, dass sie mit dem Gesetz in grundrechtlicher Hinsicht sehr dünnes Eis betritt. Deshalb beteuert sie, keine «staatliche Zensur» oder ein «Gesinnungsstrafrecht» schaffen zu wollen. Der «legitime politische Diskurs auch abseits des üblichen Mainstreams» solle möglich bleiben, schreibt die Regierung.

Erklärtermassen aus diesem Grund verzichtete die Regierung auf die Verwendung des überaus schwammigen Extremismusbegriffs. Stattdessen soll eine Formulierung Abhilfe schaffen, die tatsächlich nicht weniger schwammig ist und mindestens so willkürlich ausgelegt werden kann. Künftig soll es im Polizeigesetz nämlich heissen: «Nur Veranstaltungen, welche die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung in Frage stellen und dadurch die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzen, sind rechtswidrig und somit verboten.»

Wer also etwa die Herrschaftsform der bürgerlichen Demokratie in einer Art «in Frage stellt», die einen nicht bestimmten Prozentsatz «der Bevölkerung» erschreckt, darf mit Verboten belegt werden. Dass sich ein solches Gesetz auch gegen anarchistische, kommunistische oder antifaschistische Veranstaltungen richten kann, ist offensichtlich und durchaus gewollt.

Bei der gegenwärtigen politischen Grosswetterlage und entsprechend der Launen des St. Galler Polizeikommandos dürfte es künftig sogar insbesondere gegen Linksradikale zum Einsatz kommen. Bereits in der Vergangenheit haben die St. Galler Behörden zur Genüge bewiesen, dass für sie der Hauptfeind links steht und sie auf dem rechten Auge blind sind. Der behelfsmässig gebastelte Zusatz, dass bloss solche Veranstaltungen verboten seien, die «Angst und Schrecken» verbreiten, ist keineswegs eine Absicherung, sondern geradezu ein Freipass für Behördenwillkür. Oder wie sonst, wenn nicht durch die offensichtlich inkompetente Einschätzung eines Polizeikommandanten vom Format eines Bruno Zanga, soll entschieden werden, wann «die Bevölkerung» genügend verschreckt worden sei?

Was soll ausserdem geschehen, wenn Hitlergrüsse die Bevölkerung nicht verschrecken, rote Fahnen aber schon? Letztlich wäre noch zu fragen, was dieses Gesetz nützen soll, wenn Nazis ihre Treffen wie gehabt klandestin organisieren und sich die Polizei nicht die Mühe machen will, nach Bekanntwerden des Veranstaltungsorts einzugreifen.

Nichtsdestotrotz ist – beim heutigen Stand der Dinge – mit einer Annahme dieses Knebel- und Willkürgesetzes zu rechnen. Denn Kritik ist bisher kaum laut geworden, ganz zu schweigen von eigentlichem Widerstand. Noch gibt es aber viele Möglichkeiten, sich gegen dieses Polizeigesetz zur Wehr zu setzen. Zusammenschlüsse – auch überregionale – wären hierfür durchaus angebracht. Das Gesetz ist nämlich keineswegs eine Sache, die bloss St. Galler*innen betrifft. So forderte das St. Galler Tagblatt bereits, dass andere Kantone baldmöglichst nachziehen müssten.

Gionduri Caprez
ajour-mag.ch