Die Privatsphäre wird verletzt Videoüberwachung in Luzern

Politik

11. Februar 2008

Am 24. Januar 2008 verabschiedete der Luzerner Grosse Stadtrat ein Reglement zur Videoüberwachung, das nicht Sicherheit bringt, sondern nur Kontrolle und Überwachung. Es kann nicht sein, dass auf Kosten von Freiheit und Grundrechten ein Instrument eingeführt wird, das unwirksam, unverhältnismässig und teuer ist.

Hauptbahnhof in Luzern.
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Hauptbahnhof in Luzern. Foto: (CC BY 2.0 cropped)

11. Februar 2008
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Der Luzerner Grosse Stadtrat hat am 24. Januar 2008 das Reglement zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum verabschiedet.

Dieses Reglement bringt nicht Sicherheit sondern Kontrolle und Überwachung. Es kann nicht sein, dass auf Kosten von Freiheit und Grundrechten ein Instrument eingeführt wird, das unwirksam, unverhältnismässig und teuer ist.

Der Grosse Stadtrat hat zudem einen Antrag zur Beschränkung der Videoüberwachung auf fünf Standorte abgelehnt und stattdessen dem Stadtrat die Vollmacht zur Einrichtung neuer Kameras gegeben. Dies bestätigt unsere Befürchtung, dass das teure Instrument masslos und unkontrolliert eingeführt werden soll.

Weil das Videoreglement ein weiterer Schritt zur Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger ist, haben die Junge Grünen Luzern, die JungsozialistInnen (Juso) Luzern, die Unia Jugend Luzern, die Demokratischen JuristInnen Luzern, die StudentInnen für Grundrechte und Bitxidenda das Referendum gegen das Reglement ergriffen.

Videoüberwachung löst keine Probleme!

Der Stadtrat will mit der Videoüberwachung des Bahnhofplatzes die Anwesenheit von Jugendlichen, Randständigen und die Abfallbelastung bekämpfen. Diese angeblichen Sicherheitsprobleme beruhen auf gesellschaftlichen Missständen und müssen anders angegangen werden.

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Bild: Überwachung

Die Jugendlichen brauchen Perspektiven und Möglichkeiten zu konsumgünstiger Freizeitgestaltung. Die Situation der sogenannten Randständigen kann mit einer offenen aufsuchenden Gassenarbeit nachhaltig verbessert werden. Betreffs des Litterings müssen endlich mit den Verkaufsstellen, welche im Bahnhof immer zahlreicher werden, Lösungen gefunden werden.

Die Privatsphäre wird verletzt!

Mit der Überwachung der Bürgerinnen und Bürger durch Kameras werden alle unter Generalverdacht gestellt und als potenzielle Kriminelle angesehen. Das Sammeln und Speichern von personenbezogenem Bildmaterial ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre und die persönliche Freiheit. Der kantonale Datenschützer verlangte die Löschung der Daten nach vier Tagen, das Reglement hingegen sieht eine Speicherdauer von 100 Tagen vor.

Die Sicherheit wird nicht erhöht!

Studien bezweifeln die Wirksamkeit von Kameras zur Erhöhung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Dieses wird bestenfalls kurzfristig erhöht, denn eine tatsächliche Erhöhung der Sicherheit findet nicht statt. Hingegen besteht die Gefahr, dass gewisse strafbare Handlungen in andere Teile der Stadt verlagert werden. Das führt längerfristig zu einer Zweiteilung der Stadt in überwachte, kommerzialisierte City-Zonen und unsichere, vernachlässigte Wohnquartiere.

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Unsere Steuergelder werden verschwendet! Vorerst sollen 300'000 Franken für die Installation einiger Kameras an touristisch wichtigen Punkten verwendet werden.

Die Kosten für den Unterhalt und Betrieb werden aber nicht ausgewiesen.

Zusammen mit der Installation weiterer Kameras ist in Zukunft mit noch höheren Kosten zu rechnen.

Die Bevölkerung will keine Kameras!

In einer Bevölkerungsumfrage vom Herbst 2006 (Demoscope) zum Thema Sicherheit erachtete eine knappe Mehrheit der Befragten die Videoüberwachung als ungeeignete Massnahme, um das Sicherheitsgefühl zu verbessern. Erstaunliches Detail: Frauen lehnen die Kameras vermehrt ab und ziehen andere - bauliche, gestalterische und sozialarbeiterische - Massnahmen vor.

Unkontrollierte Einführung neuer Überwachungsapparate!

Das vorliegende Reglement gibt dem Stadtrat die uneingeschränkte Entscheidungskompetenz weitere Plätze in der Stadt zu überwachen und neue Kameras aufzustellen. Genau dies verstösst aber gegen die datenschutzrechtliche Vorgabe, wonach Ort, Zeit und Zweck der Überwachung im Gesetz bestimmt sein müssen. Ein Antrag zur Beschränkung auf fünf Standorte wurde vom Grossen Stadtrat abgelehnt.


Das Video-Reglement ist ein weiterer Schritt zur Kontrolle und Entmündigung der Bürgerinnen und Bürger. Darum wehren wir uns gegen den Big-Brother-Staat.

ub