Über die Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes Hallo, Polizeistaat!

Politik

2. Oktober 2017

Vor rund einem Jahr winkte das Stimmvolk das Nachrichtendienstgesetz durch. Als Folge erhält es eine intransparente Blackbox.

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2. Oktober 2017
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Am 1. September trat in der Schweiz das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst in Kraft. Seitdem agiert der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mit deutlich erweiterten Kompetenzen: Telefongespräche im Inland überwachen, SMS abfangen, Computer im In- und Ausland hacken, Wohnungen verwanzen, Peilsender an Fahrzeugen anbringen oder den Datenverkehr im Internet scannen. Was zur Grundausstattung des ausgelutschten Genres des Spionagethrillers gehört, ist nur eine unvollständige Aufzählung der neuen Möglichkeiten des NDB – und in der Schweiz seit einigen Tagen Realität.

Klar, es gelten Einschränkungen. Der NDB kann nicht einfach agieren wie es ihm beliebt, dafür sind im neuen Gesetz Kontroll- und Bewilligungsinstanzen vorgesehen. So muss etwa die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs vom Bundesverwaltungsgericht und vom Vorsteher des Verteidigungsdepartements genehmigt werden, um ein Beispiel zu nennen. Mit derartigen Kontrollmechanismen soll verhindert werden, dass die staatlichen Überwacher ihre Kompetenzen missbrauchen und etwa die Privatsphäre der Bürger unnötig verletzen. Es ist aber umstritten, wie gut solche Instanzen funktionieren: zu wenig Kontrolle, zu viel Macht in den Händen von zu Wenigen, intransparente Kontrollorgane, keine Öffentlichkeit.

Alles jammern kommt zu spät, das Kind ist in den Brunnen gefallen. 65,5 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung sprach sich für die Ausweitung der nachrichtendienstlichen Kompetenzen aus und sagte damit gleichzeitig Ja zu einer Aufweichung der Bürgerrechte. Die Befürworter der Gesetzesvorlage hatten den Kampf um die öffentliche Meinung gewonnen, bevor er angefangen hatte: Das allgegenwärtige Schreckensgespenst des Terrors diente als Verkaufsargument, mahnende und kritische Stimmen verhallten ungehört oder wurden als realitätsfremd abgetan. Der Hinweis auf die Lage in Frankreich oder in anderen Nationen, in denen die Sicherheitsapparate massiv ausgebaut und damit nicht effektiver wurden, zog nicht. Mehr Überwachung gleich mehr Sicherheit, so die einfache Rechnung.

Von den menschenrechtlichen Aspekten der Gesetzesvorlage, etwa dem Schutz der Privatsphäre, der Angst vor Massenüberwachung, der fehlenden Abgrenzung zur Strafverfolgung oder den Querelen um Präventivüberwachungen und Vorratsdatenspeicherung liess sich die Öffentlichkeit nur wenig beeindrucken. Auch die Fichenaffäre, bei der der Staat in einer uferlosen Schnüffelei rund 900'000 Staatsschutz-Fichen angelegt hatte, schien aus dem kollektiven Bewusstsein der Schweizerinnen und Schweizer verbannt. Die Allgemeinheit vertraute der Argumentation der Befürworter, die massiven Kompetenzausweitungen des NDBs würden umfassend kontrolliert und überwacht.

Trotzdem spielte das Ausmass der Überwachung im Abstimmungskampf eine gewisse Rolle. Die Befürworter versprachen, dass die neuen technischen Möglichkeiten jährlich nur in wenigen Fällen zur Anwendung kommen würden. Der ehemalige Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP) sprach mehrmals von etwa zehn Fällen im Jahr und lieferte den Befürwortern damit ein Hauptargument.

Mit der Inkraftsetzung des Gesetzes kamen die neuen Bestimmungen, im Gegenzug verabschiedeten sich öffentlich zugängliche Informationen. «Das Bundesverwaltungsgericht hat im Frühjahr eigens wegen der Überwachungsoperationen sein Informationsreglement geändert, was unbemerkt blieb», deckte die Zeitung «der Bund» auf. «Die Geheimdienstentscheide werden nicht veröffentlicht, heisst es neu.» Nicht einmal die Veröffentlichung einer entsprechenden Statistik ist vorgesehen. Zuvor sind alle Richtersprüche konsequent im Internet aufgeschaltet worden.

Ab jetzt beissen Journalisten auf noch mehr Granit: Wie oft das Bundesverwaltungsgericht eine Überwachungsoperation genehmigt, bleibt geheim. Die Anzahl der abgelehnten und erlaubten Überwachungsgesuche bleiben geheim. «Alles, was wir vom Nachrichtendienst bekommen, bleibt geheim», sagte SP-Richterin Salome Zimmermann, die am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen beinahe im Alleingang Überwachungen genehmigt oder ablehnt, gegenüber dem «Bund». Die Zahlen über Gutheissungen und Ablehnungen werde sie einzig der parlamentarischen Geschäftsprüfungsdelegation mitteilen, so Zimmermann. Die Aufsichtstätigkeit dieser Delegation ist – Trommelwirbel – ebenfalls geheim. Ebenso geheim ist der Bericht, in dem Zimmermann Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen wird.

Damit sind die zahlreichen Versprechen, wonach es zu keiner Massenüberwachung und zu keiner Missachtung des Rechtsstaats kommen werde, für die Öffentlichkeit schlichtweg nicht überprüfbar. Sie muss sich auf die oft diffusen und meistens unüberprüfbaren Aussagen von einzelnen Protagonisten verlassen, die den Aktivitäten des nachrichtendienstlichen Monsters NDB kaum gerecht werden. Wem das im Abstimmungskampf noch nicht klar war, der erhielt einige Tage nach der Inkraftsetzung des Gesetzes Gewissheit. Es wird wohl die Einzige bleiben.

Tobias Tscherrig / Infosperber