Das Bundesasylzentrum ist eröffnet Schweiz: Das neue Bundeslager in Embrach

Politik

25. Oktober 2019

Dieser Text infomiert über das neu eröffnete Bundeslager am Römerweg 21 in Embrach, Kanton Zürich. Der Bericht bietet Einblick in den Lageralltag in Embrach und platziert eine grundsätzliche Kritik an dieser Lagerpolitik.*

Luftaufnahme der Gemeinde Embrach im Kanton Zürich.
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Luftaufnahme der Gemeinde Embrach im Kanton Zürich. Foto: Hansueli Krapf (CC BY-SA 3.0 unported - cropped)

25. Oktober 2019
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Der Neubau des Bundesasylzentrums in Embrach im Kanton Zürich mit 240 Plätzen für Asylsuchende ist seit dem 13. Juli 2019 offiziell eröffnet. Davor dienten bereits seit dem 1. März 2019 zwei Containersiedlungen gleich nebenan als Übergangslösung. Eines der beiden Containerlager wird gegenwärtig renoviert, um dereinst die volle Aufnahmekapazität von 360 Plätzen in Embrach zu gewährleisten. Vor dem Eintreten des neues Aslygesetzes Anfang März 2019 (siehe Hintergrundinfo 1 unten) wurden diese Container bereits als Notunterkunft genutzt.

Embrach ist eines von schweizweit 9 Bundeslagern „ohne Verfahrensfunktion“ (siehe Hintergrundinfo 2 unten). Das heisst konkret - es ist ein Ausschaffungslager. Hierhin werden nur Menschen gebracht, die entweder einen Negativentscheid, oder schlechte Aussichten auf einen positiven Entscheid haben. Zum Beispiel die sogenannten Dublin-Fälle, also Personen, welche bereits in einem anderen Schengen-Staat erfasst wurden und deshalb dort ihr Asylverfahren durchlaufen sollen.

Abseits der Öffentlichkeit werden hier Menschen entrechtet! Geographisch derart abgelegen und von der Gesellschaft separiert drängt das Bundeslager in Embrach dazu «freiwillig abzureisen» - also unterzutauchen. Die Zahl der Personen, die untertauchen, ist dementsprechend hoch.

Das neue Gebäude und der Betrieb im Lager

Der moderne Neubau liegt gleich neben der psychiatrischen Anstalt zwischen Autobahn und Waldrand. Er wirkt durch seine Holzverkleidung von Weitem zunächst anschaulich. Wer genauer hinsieht, erkennt aber all die Kameras, welche jegliche Bewegung im und ums Lager mitverfolgen. Ein hoher Zaun mit grünem Sichtschutz umgrenzt das U-förmige Gebäude, sodass der Betonplatz auf der Eingangsseite des Gebäudes mit Fussballtoren und einem Basketballkorb kaum sichtbar ist. Auf der Innenseite des Gebäudes verläuft eine Estrade in der ersten Etage, von der aus das Sicherheitspersonal den Platz überwachen kann.

Der Eingangsbereich gleicht einem Grenzübergang: Ein Schalter, hinter dem eine Person des Sicherheitspersonals per Funk durchgibt, ob ankommende Bewohner*innen „gefilzt“ werden müssen. Hier müssen sich alle an- oder abmelden. Zutritt ins Lager erhält eine Zivilperson nur, wenn die Personalien angegeben werden und eine explizite Einladung einer bewohnenden Person vorhanden ist, zu welcher eine familiäre oder partnerschaftliche Beziehung besteht. Am Schalter wird auf verschiedenen Plakaten darauf hingewiesen, welche Gegenstände verboten sind und nicht mit ins Lager gebracht werden dürfen. Es bleiben wenige Dinge übrig, die erlaubt sind. Gegenüber dem Schalter befindet sich ein kahler rechteckiger Raum. In diesem sollen Bewohner*innen des Lagers übernachten müssen, wenn sie zu spät nach Hause kommen.

Betreuung und 'Sicherheit' im Lager

Das Lager in Embrach wird von der Asylorganisation Zürich (AOZ) betrieben. Diese ist dem Staatssekretariat für Migration (SEM) unterstellt. Für die spezifische Hausordnung ist Claudio Martelli, der Leiter der Asylregion Zürich, verantwortlich. Die AOZ hat neben der ORS AG die Mandate zur Betreuung von Bundeslagern in der ganzen Schweiz für zwei Jahre erhalten. Die AOZ ist für die sozialarbeiterischen Tätigkeiten wie die Betreuung der Bewohner*innen und den «reibungslosen» Ablauf des Betriebes verantwortlich.

Das Lager wird aber nicht nur von der AOZ „betreut“, sondern auch von Sicherheitspersonal „bewacht“. Dafür ist in Embrach gegenwärtig die Securitas AG zu ständig. Auch sie untersteht dem SEM. Sie patroulliert im und um das Lager (um die Sicherheit der Nachbaren zu gewährleisten?), ist für das „filzen“, also das Durchsuchen der Bewohner*innen nach unerlaubten Gegenständen, oder bei Neueintritten für das Anbnehmen von DNA und Identitätsabklärungen, zuständig. Die Securitas AG ist eine private Firma, die in vielen Bundesasylzentren, den ehemaligen Notunterkünften und Durchgangszentren das „Sicherheitspersonal“ stellt. Diese Personen sind oft mangelhaft ausgebildet und nicht genügend sensiblisiert für ihre Tätigkeit im Asylwesen. Am 1. Januar 2020 wird das Mandat für die Sicherheitsdienstleistung an die Protectas AG übergehen.

Wer in Bundeslagern arbeitet, ist Teil der entmündigenden Verwaltungmaschine und unterstützt die rassistische Migrationspolitik!

Zur Infrastruktur und dem Alltag im Lager

Die Infrastruktur im neuen Lager gleicht einem Gefängnis. So nehmen es auf jeden Fall viele der Bewohner*innen wahr. Sie sind einem grossem Kontroll- und Überwachungsregime ausgeliefert, müssen extrem viele Regeln befolgen und können ihren Alltag kaum selbstständig bestimmen. So können sie beispielsweise die Fenster nicht selbst öffnen und müssen stattdessen Mitarbeitende der Securitas oder der AOZ darum bitten. Ausserdem sei das Sicherheitspersonal ständig anwesend. Es kann jederzeit sein, dass sie ein Zimmer kontrollieren. Häufig mit mangelnder Rücksicht auf intime Momente wie beispielsweise das Stillen!

Es gibt konkrete Ein- und Ausgangszeiten. Diese sind unter der Woche von 9h – 17h. Am Wochenende darf das Lager von Freitag 9h bis am Sonntagabend um 19h verlassen werden. Wer zu spät kommt, wird je nachdem erst am Morgen reingelassen. Auch das Essen wird nur zu spezifischen Zeiten bereitgestellt, z.B. das Nachtessen von 18h -19h, und darf nur im dafür bestimmten Raum eingenommen werden. Wer später kommt kriegt nichts. Dies ist problematisch, da die Insass*innen keinen Zugang zu einer Küche bzw. einem Kochherd haben und kaum Esswaren mit ins Lager nehmen dürfen.

Zusätzliche Diskriminierung von Frauen und Familien

Für Familien ist die Situation zusätzlich belastend. So dürfen etwa Kinder nicht ohne Begleitung eines Elternteils am Essen teilnehmen, was wiederum bedeutet, dass Alleinerziehende (Frauen) nicht ausserhalb des Lagers arbeiten gehen können, wenn die Arbeitszeit die Essenszeit überschneidet. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Kinder das Essen oft nicht mögen, den Eltern jedoch die Möglichkeit verwehrt wird, etwas anderes für die Kinder zu kochen. Diese Situation ist gemäss den Eltern, für die Kinder sehr belastend. Oft kommt es auch vor, dass die Kinder nicht in den vorgegbenen Zeiten hungrig sind. Es ist jedoch verboten die "dargebotene" Nahrung aus dem Essenssaal mitzunehmen und für später aufzuheben.

Gegen das Ausbeuten von geflüchteten Personen in der Lagerstruktur

Ein besonderes Augenmerk sei der Lohnarbeit, welche die Insass*innen verrichten können, gewidmet. Der Hausarbeitsdienst ist obligatorisch (und wird nicht entlöhnt). Weiter gilt die Regel, dass Neuankömmlinge die erste Woche auch die eigentliche Lohnarbeit gratis verrichten müssen. Danach gibt es sowohl im als auch ausserhalb des Lagers Arbeit, zu der man sich anmelden kann, jedoch zu höchstens vier Stunden pro Tag. Dieses Angebot wirkt zwar einerseits entlastend, da so die Zeit schneller vergeht und die prekäre finanzielle Situation (die Bewohner*innen erhalten nur 21 Franken Taschengeld pro Woche) aufgebessert werden kann. Andererseits gibt es nicht immer genug Arbeit für alle und es wird nur 10 Franken pro Stunde ausbezahlt.

Sowohl die "grosszügige" Unterstützung von 21 CHF (sprich 84.- pro Monat) als auch dieser Stundenlohn ist im Vergleich mit einem geringen Stundenlohn von sagen wir mal 20 Franken und mit dem gemäss der SKOS-Richtlinien empfohlenen Mindestgrundbedarf von 986 Franken pro Monat nicht akzeptabel und bekräftigt höchstens die Tatsache, dass in diesem Lager gefängnisähnliche Zustände herrschen!(In «besonderen Lagern» für renitente Personen gibt es übrigens nur eine Entschädigung in Form von Sachleistung.)

Gegen die Isolierung von Personen im Asylverfahren

Momentan gibt es kaum Beschäftigungsangebote im Lager, obwohl das SEM der betreibenden Organisation nahe legt, solche Angobte anzubieten. Keine Beschäftigen anzubieten ist zwar gesetzlich erlaubt, da es sich um ein Lager ohne Verfahrensfunktion handelt, ist in Embrach jedoch problematisch, denn die geographische Lage isoliert die Personen ohnehin schon genug!

Für Erwachsene soll es immerhin bald Deutschunterricht geben (das Lager hat den Betrieb bereits vor acht Monaten aufgenommen...). Dass dies so lange dauert, könnte daran liegen, dass auch das Anbieten von Deutschkursen nur in Bundeslagern «mit Verfahrensfunktion» Pflicht ist. Diese Handhabung lässt vermuten, dass es sich schlicht «nicht lohnt», vor Menschen, die sowieso bald ausgeschafft werden, den gefängnisähnlichen Kontext zu verheimlichen.

Die geschilderten Situationen sollen ersichtlich machen, dass diese Lagerpolitik nicht tragbar ist!

Hintergrundinfo 1: Das neue Asylgesetz

Das Asylgesetz, welches seit dem 1. März 2019 im Kraft getreten ist, strukturiert das Asylwesens in der Schweiz neu. Dieses neue Asylgesetz wurde von Simonetta Sommaruga, Bundesrätin und Politikerin der Sozialdemokratischen Partei SP, in die Wege geleitet und 2016 als Asylgesetzrevision von der Stimmbevölkerung angenommen. Bei dieser Revision wurden, neben anderen Verschärfungen, die beschleunigten Asylverfahren und die sogenannten Bundesasylzentren (Bundeslager) eingeführt.

Die Aufgabe der Bundeslager ist es, die Menschen möglichst effizient zu verwalten und dabei die Kosten möglichst niedrig zu halten. Neben der Unterbringung der Geflüchteten sollen möglichst alle beteiligten Stellen und Verfahrensschritte in den Zentren gebündelt werden. Diese Praxis führt nebst der Verfahrensbeschleunigung zu einer stärkeren Isolation der Insass*innen und lässt noch weniger Raum zur Selbstbestimmung. Die Beschleunigung der Verfahren lässt wenig Zeit, sich unabhängig zu informieren, Leute kennen zu lernen, sich geographisch zurechtzufinden sowie Mittel und Wege zu finden, sich gegen den Asylentscheid zu wehren oder Kontrollen zu umgehen und unterzutauchen.

Mit dem neuen Asylgesetz einher ging eine weitere Verbürokratisierung des Asylwesens auf Kosten der betroffenen Personen. Dies führt dazu, dass geflüchtete Personen zusehends als zu verwaltende Objekte behandelt werden und ein adäquates Management im Vordergrund der Migrationspolitik steht, anstatt dass die entwürdigende Situation der betroffenen Personen in solchen Lagern und die rassistische Praxis kritisch hinterfragt würden!

Hintergrundinfo 2: Bundeslager

Wir bezeichnen diese Bundeszentren bewusst als Lager. Die Lagerstruktur ist dadurch gegeben, dass eine Gruppe von Menschen vom Rest der Gesellschaft isoliert, räumlich konzentriert und speziellen Gesetzen unterstellt wird. Einige dieser Lager zeichnen sich durch ihre spezifische geographische Lage aus. So sind die Bundeslager, wie Knäste und Psychiatrien, häufig in der Peripherie ganz abgelegen von Städten platziert. Dadurch sind sie für den Rest der Gesellschaft weniger sichtbar, die Existenz der Institution und der Insass*innen weniger präsent. Strikte Ausgehzeiten und Eingangskontrollen durch Sicherheitsdienste erinnern in ihrer Form an die Halbgefangenschaft im Strafvollzug. Die Lager sind für die Zivilgesellschaft und die allgemeine Öffentlichkeit grundsätzlich nicht zugänglich. Ausnahme sind Projekte, die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) im Zuge einer vertragliche Vereinbarung bewilligt werden. Die Anfordungen des SEM an solche Projekte sind jedoch so strikt, dass gegenwärtig kaum Aktivitäten im Innern des Lagers genehmigt werden.

Es gibt drei verschiedene Arten von Lagern: Lager «mit Verfahrensfunktion», Lager «ohne Verfahrensfunktion» und «besondere Lager». Lager ohne Verfahrensfunktion sind sogenannte „Ausreisezentren“, wir nennen sie Ausschaffungslager. Auch Embrach ist ein solches Lager. Hierher kommen Menschen, deren Asylgesuch entweder bereits abgelehnt ist oder wenig Aussicht auf einen positiven Entscheid haben.

Beim Eintritt ins Lager werden die Personalien erhoben, Fingerabdrücke genommen, Fotos erstellt, das Gepäck durchsucht und eine Leibesvisitation durchgeführt. Sämtliche Reisepapiere und Identitätsausweise müssen abgegeben werden. Vermögenswerte sind zu hinterlegen. Wer die Vorschriften verletzt, hat mit Sanktionen wie Zwangsbeschränkung für Gemeinschaftsräume, Beschlagnahmung des Mobiltelefons, Ausgangsverweigerung, Taschengeldentzug bis hin zu Ausschluss oder Verlegung in striktere Lager zu rechnen.

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* Die Autor*innen dieses Textes leben selbst nicht in einem Lager und stützen sich auf Aussagen aus Gesprächen mit Bewohnenden.