Verbotsdrohungen gegen die Rote Hilfe e.V. Kriminalisierungsversuch gegen linke Solidaritätsarbeit in Deutschland

Politik

19. Dezember 2018

Am 30. November 2018 meldeten erste Zeitungen, der deutsche Innenminister Horst Seehofer plane ein Verbot der Roten Hilfe e.V. (RH).

Info-Stand der Roten Hilfe am 1. Mai 2013 in Hannover.
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Info-Stand der Roten Hilfe am 1. Mai 2013 in Hannover. Foto: Bernd Schwabein Hannover (CC BY 3.0 unported - cropped)

19. Dezember 2018
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Die strömungsübergreifende Solidaritätsorganisation, die fast 10.000 Mitglieder aus allen linken Spektren und sozialen Bewegungen hat, ist dem Repressionsapparat seit vielen Jahren ein Dorn im Auge – doch ausser der politischen Unbequemheit kann die Bundesregierung keine konkreten Vorwürfe vorbringen.

Laut ihrer Satzung organisiert die Rote Hilfe die „Solidarität für alle, unabhängig von Parteizugehörigkeit oder Weltanschauung, die in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer politischen Betätigung verfolgt werden. Politische Betätigung in diesem Sinne ist z.B. das Eintreten für die Ziele der Arbeiter_innenbewegung, die Internationale Solidarität, der antifaschistische, antisexistische, antirassistische, demokratische und gewerkschaftliche Kampf sowie der Kampf gegen Antisemitismus, Militarismus und Krieg.

Unsere Unterstützung gilt denjenigen, die deswegen (…) vor Gericht gestellt und zu Geld- oder Gefängnisstrafen verurteilt werden oder sonstige Nachteile erleiden“ (§2 der Satzung). In der Praxis umfasst das in erster Linie die juristische und finanzielle Unterstützung der Aktivist_innen, aber auch – in Absprache mit den Betroffenen – die politische Begleitung durch Kundgebungen und Öffentlichkeitsarbeit.

In Informationsveranstaltungen und durch Rechtshilfematerialien wie das Heft „Was tun wenn's brennt“ werden politisch aktive Menschen über ihre Rechte im Fall von Festnahmen, Hausdurchsuchungen und anderen Repressalien aufgeklärt. Mit Presseerklärungen und anderen Publikationen, aber auch durch die Unterstützung von Demonstrationen zu diesen Themen protestiert die Rote Hilfe regelmässig gegen Gesetzesverschärfungen, Klassenjustiz und Polizeigewalt und fordert die Freilassung der politischen Gefangenen.

In 50 Städten bundesweit entfalten Ortsgruppen umfangreiche lokale Aktivitäten und stehen allen Linken, die sich Angriffen von Polizei und Justiz ausgesetzt sehen, mit Rat und Tat zur Seite. Die gesamte Solidaritätsarbeit ist ausschliesslich über Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert, so dass die Strukturen vollkommen unabhängig von Behörden, Parteien oder Institutionen sind.

Schon seit vielen Jahren treten rechte Abgeordnete und Medien regelmässig Hetzkampagnen gegen die RH oder gegen prominente Mitglieder los. Mehrfach wurden Politiker_innen aus der Partei Die Linke oder aus den Jugendorganisationen der Sozialdemokratischen Partei (SPD) und der Grünen massiv unter Druck gesetzt, nachdem sie sich selbstbewusst zu ihrer Mitgliedschaft in dem Solidaritätsverein bekannt hatten.

Die Argumente, die dabei zur Diffamierung benutzt werden, sind grotesk und werden auch durch die häufigen Wiederholungen nicht stichhaltiger: so wird beispielsweise immer wieder behauptet, die Rote Hilfe unterstütze die Rote Armee Fraktion (RAF), was allein schon deshalb absurd ist, weil sich die Stadtguerilla vor über 20 Jahren aufgelöst hat.

Mit Empörung wird regelmässig erklärt, die RH setze sich für „Straftäter“ ein – eine Feststellung, die ebenso korrekt wie selbstverständlich ist: schliesslich ist die finanzielle und juristische Hilfe für von Repression Betroffene der zentrale Vereinszweck der Solidaritätsorganisation, und in aller Regel werden die kriminalisierten Aktivist_innen einer Straftat beschuldigt. In den aktuellen Verbotsforderungen wird zudem darauf verwiesen, dass die Rote Hilfe auch im Zusammenhang mit den militanten Protesten gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg in Erscheinung getreten sei, indem sie Pressemitteilungen veröffentlicht und im Rahmen der Kampagne „United we stand“ Spenden für die Angeklagten gesammelt habe.

Besonders skandalisiert wird, dass die Solidaritätsorganisation keine finanzielle Unterstützung gewährt, wenn Angeklagte durch Aussagen bewusst mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren, andere Genoss_innen verraten oder sich durch Reueerklärungen von ihrer politischen Arbeit oder der Aktion distanzieren in der Hoffnung, durch diesen Kotau vor der Justiz ein milderes Urteil zu bekommen. Dieses politische Grundverständnis wird regelmässig völlig verzerrt bis hin zu der neuerdings verbreiteten Behauptung, alle finanziell Unterstützten müssten „sich verpflichten, auch nach verbüsster Strafhaft den ‚revolutionären Strassenkampf' fortzusetzen“, wie die reaktionäre Wochenzeitung Focus am 30. November berichtete.

Bei ihren Angriffen muss den Verbotsbefürworter_innen klar sein, dass die Aktivitäten der RH in keiner Weise kriminalisierbar sind: wäre juristischer und finanzieller Beistand im Fall von Anklagen verboten, müssten Anwält_innen und Rechtsschutzversicherungen gleichermassen mit Betätigungsverboten rechnen. Auch der engagierte Einsatz gegen die Einschränkung der verbliebenen Grundrechte und gegen den Ausbau eines Polizei- und Überwachungsstaats ist selbst in Zeiten einer strikten Law-and-Order-Politik nicht illegal – zumindest noch nicht.

Um diese nicht nur legitime, sondern eben auch völlig legale Tätigkeit zu diskreditieren und langfristig zu kriminalisieren, muss zwangsläufig auf massive Verleumdung zurückgegriffen werden. Nicht immer ist diese Strategie der Repressionsbehörden erfolgreich: nachdem der Inlandsgeheimdienst des Bundeslands Bremen die Rote Hilfe als „gewaltorientiert“ bezeichnet hatte, klagte die Antirepressionsorganisation gegen diese Diffamierung – und gewann: die bremische Behörde wurde dazu verurteilt, den beanstandeten Bericht vorerst nicht mehr zu verbreiten.

Woran sich das Bundesinnenministerium tatsächlich stört, wurde bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht. Bereits im April 2018 hatte der CDU-Obmann im innenpolitischen Ausschuss, Armin Schuster, ein Verbot der Roten Hilfe gefordert, was die Partei Die Linke im Juli 2018 zum Anlass für eine Kleine Anfrage nahm. Auf die Frage nach den genauen Vorwürfen antwortete die Bundesregierung, die Solidaritätsorganisation sei „bewusst und gewollt ein Sammelbecken für – wenn auch nicht ausschliesslich – Anhänger unterschiedlicher kommunistischer und anarchistischer Theorieansätze sowie diese Ansätze unterstützende Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse.

Mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes sind sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnungen nicht vereinbar“ (BT-Drucksache 19/3553 S. 5). Das Schreckgespenst der Bundesregierung ist also eine Linke, die nicht nur die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nimmt, sondern die Gräben zwischen den unterschiedlichen Ideen, Analysen und Bewegungsschwerpunkten überbrückt und an einem Strang zieht– und sei es auch nur beim Thema Repression.

Ebenso schwer wiegt aus Sicht des Repressionsapparats die Anschuldigung, die Rote Hilfe stelle in Presserklärungen und anderen Veröffentlichungen „polizeiliches Handeln und gerichtliche Entscheidungen grundsätzlich als willkürlich und grundrechtswidrig an oder sieht hierin die Aufhebung der Gewaltenteilung begründet“ (BT-Drucksache 19/3553 S. 6). Wirklich störend ist also die weitreichende Kritik an den Umtrieben einer Regierung, die am laufenden Band Grundrechte abschafft oder zumindest teilweise ausser Kraft setzt, die rassistische Sondergesetz erlässt und die mit immer rigideren Polizeigesetzen den Repressionsorganen nahezu unbeschränkte Befugnisse einräumt.

Wer sich dieser Politik der Inneren Sicherheit in den Weg stellt – sei es durch tatkräftigen Widerstand oder durch lautstarken Protest – muss mit massiver Verfolgung rechnen. Durch die Rote Hilfe, die sich unüberhörbar in den laufenden Diskurs einmischt und zudem die am schnellsten wachsende linke Organisation in Deutschland ist, werden die repressiven Planungen des Innenministeriums empfindlich gestört und eine reibungslose Umsetzung behindert.

So absurd die substanzlosen Verbotsdrohungen auf den ersten Blick auch scheinen mögen, so sind sie doch nicht zu unterschätzen. Gerade der ständig wiederkehrende Verweis auf die Proteste gegen den G20 zeigt, dass der Staat zu allem bereit ist, denn mit diesem Argument wurden in den letzten Jahren Repressionsmassnahmen gerechtfertigt, die zuvor unvorstellbar waren.

Internationale Hausdurchsuchungswellen – beispielsweise am 29. Mai auch im schweizerischen Bremgarten –, Auslieferungsersuchen gegen ausländische Gipfelgegner_innen und ein „Internetpranger“ mit Fotos von Menschen, die der Beteiligung an strafbaren Aktionen in Hamburg verdächtigt werden – die Bandbreite der Rechtsbrüche ist erstaunlich. Und wer sich unter dem Begriff der politischen Justiz nichts vorstellen konnte, musste nur die Prozesse gegen Anti-G20-Aktivist_innen verfolgen: so wurde der niederländische Globalisierungsgegner Peike unter anderem deshalb zu zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt, weil er bei der Festnahme eine Embryonalstellung eingenommen haben soll, und der 18-jährige Italiener Fabio sass monatelang in Untersuchungshaft mit dem Vorwurf, er habe durch seine blosse Anwesenheit „psychische Beihilfe“ zu militanten Aktionen anderer Demonstrant_innen geleistet.

Auch gegenüber nicht direkt vor Ort aktiven Strukturen wurde der G20 als Totschlagargument bemüht: nur wenige Wochen nach dem Gipfel in Hamburg wurde die linke Internetplattform linksunten.indymedia.org verboten, weil dort Aufrufe zu den Demonstrationen und Berichte über die Proteste veröffentlicht worden waren. Dass ein Presseorgan Texte publiziert, ist dessen ureigenste Aufgabe, und dass diese Tätigkeit unbehindert umgesetzt werden kann, ist der Kernbestandteil der Pressefreiheit. Dennoch sehen mehrere Medienaktivist_innen, die als Betreiber_innen von linksunten beschuldigt werden, nunmehr einem Gerichtsverfahren entgegen.

Auch wenn derzeit keinerlei juristisch brauchbare Grundlage für ein Verbot der Roten Hilfe gegeben ist, dürfen die Drohungen keineswegs unterschätzt werden. Umso wichtiger und erfreulicher ist es, dass sich innerhalb kürzester Zeit eine ungeheure Welle an Solidarität entwickelt hat: Dutzende von linken Vereinen und Parteiverbänden, Politiker*innen und Künstler*innen haben sich in Erklärungen gegen ein mögliches Verbot ausgesprochen und zum massenhaften Beitritt aufgerufen. Nur durch breite Proteste und intensive Öffentlichkeitsarbeit kann Innenminister Seehofer bei seinem neuen Repressionsvorstoss ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.

Silke