Gehört sie zur DNA von Männern, Zölibatären oder Psychopathen? Sexuelle Gewalt

Gesellschaft

5. Mai 2021

Die Aufarbeitung und Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder kommt – irgendwie – nicht voran, obwohl ihr allseits höchste Priorität eingeräumt wird.

Kindesmisbrauch (Symbolbild).
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Kindesmisbrauch (Symbolbild). Foto: Christoph Scholz (CC BY-SA 2.0 cropped)

5. Mai 2021
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„Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist Folter“, ja sogar ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“; „die Rechte der Schwächeren müssen gestärkt, Präventions- und Hilfsmassnahmen ausgebaut und die Täter konsequenter bestraft werden“, so ein Fazit vom Frühjahr 2021 bei Telepolis, das noch einmal auf die Defizite der Aufarbeitung und auf die erschreckende Zunahme der Delikte hinwies.

Der Deutsche Bundestag hat dazu Gesetzesänderungen beschlossen, die den Strafrahmen noch einmal verschärfen – dies auch angesichts der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die für das Jahr 2019 einen Anstieg von 10,9 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete (im Fall von Kinderpornographie sogar um 64,6 %); entsprechende Zahlen für das „Corona-Jahr“ 2020 liegen noch nicht vor, es wird allerdings ein Anstieg befürchtet.

Aber ist es mit der Verschärfung des Strafrechts getan? Müsste man nicht, so eine aktuelle Forderung, eigens die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen? Oder sind solche Deklarationen wertlos, solange nicht der angebliche Kern des Problems, das Ideal „männlicher Dominanz“, beseitigt und die Erziehung aufs Leitbild der Partnerschaftlichkeit umgestellt ist?

Wieder eine erschütternde Bilanz

Seltsam an den neuesten Alarmmeldungen ist, dass man das alles kennt. Zumindest in der BRD könnte man sich fragen, warum denn nicht schon längst reiner Tisch gemacht ist. Schliesslich unternahm vor elf Jahren der Direktor des Berliner Elitegymnasiums Canisius-Kolleg einen Vorstoss zur pädagogischen Vergangenheitsbewältigung, worauf eine Serie von Missbrauchsskandalen aufflog und nicht nur die katholische Kirche in Deutschland, sondern auch andere Einrichtungen (Reformpädagogik inklusive) und gängige Vorstellungen vom fortschrittlichen, dem Kindeswohl verpflichteten Charakter der Republik erschütterte.

Jetzt konstatieren die Experten wieder die Vertuschung und Verdrängung dieser Taten, was – aus kritischem Blickwinkel – auf ein „gesamtgesellschaftliches Versagen“ (Gärtner/Telepolis) hinweisen soll. Das Versagen hatte Ende 2020, zehn Jahre nach dem Paukenschlag von 2010, eine eindeutige Adresse, nämlich den Kölner Kardinal Woelki mit seiner Weigerung, das von ihm in Auftrag gegebene Missbrauchsgutachten zu veröffentlichen. Seitdem ist das Thema sexuelle Gewalt unterm Deckmantel frommer Vereine medial wieder in den Vordergrund gerückt. Die Kommentare überschlugen sich mit Vorwürfen der Verharmlosung und Verniedlichung; die katholische Basis war fassungslos; und selbst die Presse, die dem katholischen Rheinland seit den Zeiten des Adenauerstaats treuen Beistand leistet, fragte sich, „ob man nicht einmal intensiv über die staatsrechtliche Verankerung dieser Kirche diskutieren“ sollte (General-Anzeiger, 19.3.21). Denn „sie wird offenkundig weder ihren eigenen Ansprüchen noch gesetzlichen Regelungen gerecht.“

Jetzt steht also wieder eine Vergangenheitsbewältigung an, die brutalstmöglich vorgehen, die Täter (und ihre Verharmloser) beim Namen nennen und so die Grundlage für wirksame Prävention und ein gewaltfreies Zusammenleben von Alt und Jung schaffen soll. Die FAZ (23.4.21) verliert dabei langsam die Geduld. Sie hat neuerdings ermittelt, dass die kirchliche Aufarbeitung „weiterhin nur schleppend voran(kommt)“, dass in den meisten Bistümern die Bereitschaft fehlt, „sich auch der eigenen Verantwortung zu stellen“, dass die Kölner Affäre vielfach genutzt werde, um von den eignen Defiziten abzulenken usw. usf.

Nach allem, was jetzt wieder an Enthüllungen aufgeboten wird, steht aber zu befürchten, dass die gesellschaftliche Grundlage des Problems, dass Erziehung im Kapitalismus ein Gewaltverhältnis ist, ausgeblendet bleibt – so wie es hier im letzten Rückblick auf die jahrzehntelangen Bemühungen um Aufarbeitung und Aufklärung ausgeführt wurde.

Ein Gesellschaftsproblem?

Aufschlüsse über den Grund der beklagten Misere wären eigentlich leicht zu haben. Als in der BRD vor elf Jahren die mediale Aufregung hohe Wellen schlug, kamen sie etwa von unverdächtiger Seite, so von Stephanie zu Guttenberg, der Gattin des christlich-sozialen Verteidigungsministers und Präsidentin des Kinderschutzvereins „Innocence in Danger“. Diese legte gleich ein Buch zum Thema Missbrauch vor, das den Stand der fachlichen Debatte wiedergab. Hier fielen deutliche Worte über die Vertuschungsstrategie der katholischen Kirche, über die harten Anforderungen „unserer leistungsorientierten Gesellschaft“ (Guttenberg 2010, 151), die schon Kleinkinder unter Druck setzen, oder über das Desinteresse der schwarzgelben Koalition an solchen Fragen (ebd., 13f).

Es wurden familiäre Defizite benannt und pädagogische Ratschläge zur Stärkung des Selbstbewusstseins oder zu einer Sexualaufklärung jenseits prohibitiver Muster gegeben, was durchaus an Traditionen der antiautoritären Erziehung erinnerte. Lustbetontes Entdecken des eigenen Körpers samt pädagogischer Hilfestellung wurde verlangt (ebd., 42ff) – alles unter der emanzipatorischen Devise „Mein Körper gehört mir“ (ebd., 44). Die Kinder sollten ein deutliches Körper- und Selbstgefühl entwickeln, das sie zu unzumutbaren Anforderungen Nein sagen lässt; bei Jugendlichen fand es die Aufklärungsschrift selbstverständlich, dass sie sich, auch angeregt durch mediale Leitbilder, sexuell ausprobieren (ebd., 136) etc.

Dabei gab es auch treffende Hinweise zur Täterpsychologie, die ja gerne in Richtung krankhaft veranlagter Einzeltäter exterritorialisiert wird. Eine solche Ausgrenzungsstrategie kritisierten Guttenberg und ihre Ko-Autoren, es gehe hierzulande vielmehr um sexualisierte Gewalt und um Gewaltverhältnisse. Wie es zu den katholischen Fällen hiess, liege „kein Kirchenproblem, sondern ein Gesellschaftsproblem“ (ebd., 12) vor. Eine interessante Auskunft! Aber was ist das für eine Gesellschaft, in der Übergriffe auf Schwache an der Tagesordnung sind? Woher kommt die Alltäglichkeit von Familienverhältnissen, in denen Kinder nicht Liebe, sondern Gewalt erfahren? Und wie passt das dazu, dass die Familienpolitik seit Beginn der Bundesrepublik eine Domäne christdemokratischer Politik ist?

Familienleitbilder

Auch hier erhält man leicht Aufschluss, z.B. beim deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das seine Vergangenheit durchaus aufarbeitet. So heisst es etwa über Franz-Josef Wuermeling (CDU), den ersten Familienminister der BRD (1953-1962), in der Selbstdarstellung des Ministeriums (www.bmfsfj.de): „In den 50er Jahren dominierte in der Bundesrepublik das Modell der Versorgerehe. Das BGB schrieb vor, dass jede gesetzliche Vertretung des Kindes dem Mann vorbehalten war und dass der Mann die berufliche Anstellung seiner Frau kündigen konnte. Das BGB stand im Gegensatz zum Grundgesetz, das seit 1949 vorschreibt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Die Berufstätigkeit der Frau war ständiger Kritik ausgesetzt, auch durch Bundesminister Franz-Josef Wuermeling: ‚Für Mutterwirken gibt es nun einmal keinen vollwertigen Ersatz'.“

Laut Wuermeling war der Frau die Aufgabe der „Selbsthingabe und Selbstverleugnung“ zugewiesen, ein Dienst an „höheren Zielen“, Fürsorge für Mann und Kinder – ein offenkundiger Widerspruch zu den Aussagen des Grundgesetzes, wie die Soziologin Elisabeth Beck-Gernsheim im Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung resümierte. Als fehlgeleitet galten Wuermeling und der CDU die Forderung, Demokratie auch auf den Privatbereich zu übertragen, und speziell das Gleichberechtigungsgesetz der DDR, „das verheirateten Frauen explizit ein Recht auf eigene Berufstätigkeit zuspricht: Das, so Wuermeling, ist ‚eine Gleichberechtigung, vor der wir uns und unsere Frauen bewahren wollen'.“ (Beck-Gernsheim 2010)

Wie die Praxis des Bundesministeriums und der Bundeszentrale – zwei entscheidende Agenturen der Vermittlung gesellschaftlich relevanter Leitbilder – deutlich macht, galt dies Ende des 20. Jahrhunderts, spätestens mit der Einverleibung der DDR, als überholt. Zu diesem Zeitpunkt wurden auch die letzten juristischen Einschränkungen weiblicher Gleichberechtigung beseitigt: Das Gesetz, das Vergewaltigungen in der Ehe zur Straftat machte, trat am 1. Juli 1997 in Kraft. Bis dahin wurde als Vergewaltiger nur bestraft, wer sein Opfer mit Gewalt zum „ausserehelichen Beischlaf“ zwang. Das hatte natürlich Konsequenzen: „Ein Trauschein wirkte wie ein Freibrief“ (SZ, 4.7.17). Die Gesetzesänderung wurde übrigens im Bundestag mit 470 Ja- bei 138 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen angenommen.

Man kann also festhalten, dass erst Ende des 20. Jahrhunderts in Deutschland die Beseitigung des männlichen Verfügungsrechts über Frau (und Kinder) juristisch abgeschlossen wurde. Man muss aber genau so festhalten, dass seit den Reformen der 1970er Jahre mit dem sukzessiven Wegfall des männlichen Vorrangs die entsprechenden familiären und pädagogischen Leitbilder bedeutungslos geworden sind. Deshalb wirken Thesen dazu, dass Jungen heute immer noch zu einer männlichen Dominanz erzogen würden, wie aus der Zeit gefallen. Natürlich bleibt es auch heute im Rahmen des natürlichen Erziehungsrechts der Eltern der Entscheidungsgewalt von Familien überlassen, ob sie sich mehr an partnerschaftlichen Idealen oder an den sittlichen Normen von Opus Dei bzw. anderer religiöser Subkulturen orientieren; aber Letzteres hat keine öffentliche Geltung mehr und kann – gesamtgesellschaftlich – nicht die Fortexistenz, ja wachsende Dringlichkeit der Gewaltproblematik erklären.

Täter und Täterinnen

Es ist zudem die Banalität zu beachten, dass bei den einschlägigen Delikten Frauen aktiv mitwirken – wenn auch nicht im gleichen Umfang wie Männer. In der Aufarbeitung der kirchlichen Heimerziehung, einer speziellen Abteilung katholischer Kriminalgeschichte mit systematischer Erniedrigung, Misshandlung und Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen (vgl. Wensierski 2006), hat sich ja gerade herausgestellt, dass Nonnenorden einen wichtigen Täterbeitrag lieferten. Und in Deutschland ist diese Aufarbeitung noch immer nicht abgeschlossen, einer der letzten grösseren Skandale betraf das im Jahr 2000 geschlossene Kinderheim der Niederbronner Schwestern in Speyer, wo erst Ende 2020 die Öffentlichkeit über einschlägige Vorfälle unterrichtet wurde (Wormser Zeitung, 12.12.20). Dabei ist anzumerken, dass die skandalösen Zustände in der deutschen Heimerziehung im Prinzip bereits seit einem halben Jahrhundert bekannt waren, dass schon die antiautoritäre Bewegung eine Heimkampagne startete, um diese Zustände anzugreifen (vgl. Schölzel-Klamp/Köhler-Saretzki 2010).

In den Kriminalstatistiken gibt es zum Frauenanteil verschiedene Schätzungen – auch auf Grund der vermuteten hohen Dunkelziffern. BKA-Statistiken geben laut Guttenberg die Zahl der weiblichen Täter mit 20 % bis 30 % an. Der „Unabhängige Beauftragte“ der BRD-Regierung für Fragen des sexuellen Missbrauchs teilt mit, dass bis zu 20 % der Taten durch Frauen und weibliche Jugendliche verübt werden; das werde auch durch internationale Studien bestätigt. Entscheidend ist aber, wie die von Telepolis gemeldeten jüngsten Statistiken zeigen, dass 75 % der Fälle im engsten Familien- oder Bekanntenkreis der Betroffenen stattfinden; in 82 % der Fälle sind Eltern oder nahe Angehörige Tatbeteiligte. Und in den spektakulären Fällen der letzten Jahre (Freiburg, Münster…) zeigte sich ja auch, dass sie ohne weibliche Mitwirkung oder Duldung nicht über einen längeren Zeitraum möglich gewesen wären.

Es handelt sich hier also eindeutig um ein Familienproblem, um die Folgen eines Gewaltverhältnisses, das auch mit der Gleichberechtigung von Mann und Frau, der Installierung einer Doppelverdiener-Familie und des zunehmenden staatlichen Zugriffs via Kita oder Ganztagsschule erhalten geblieben ist. Der Beitrag im Untergrund-Blättle (s.o.) hatte dazu eine Erklärung versucht, die bei dem Recht auf privates Glück und dessen Realisierung unter Bedingungen eines marktwirtschaftlichen Daseinskampfes ansetzte und den daraus resultierenden, erbitterten Kampf um Zufriedenheit samt seinen letzten, gewaltträchtigen Konsequenzen ins Visier nahm. Es gibt ja auch die entsprechende Besorgnis im „Corona-Jahr“ (vgl. „Dem Partner ausgeliefert“, Junge Welt, 30.4.21). Der Glücksanspruch von Vati und Mutti und das kompensatorische Ideal, das dem Privatleben die Entschädigung für alle Härten des Erwerbslebens zuschreibt, werden nämlich auf eine harte Probe gestellt, wenn durch die massive, krisenbedingte Beanspruchung der kapitalistischen Lebens- und Wohnbedingungen die familiäre Idylle als Lebenslüge auffliegt.

Der Mainstream der medialen Aufregung ist an solcher Ursachenforschung aber desinteressiert, hier heisst es einfach: mehr law and order.

Mehr Strafverfolgung, mehr Kinderrechte?

Als vor zehn Jahren in Deutschland die breite öffentliche Skandalisierung im Blick auf Erziehungsverhältnisse begann, war das nicht anders. Da hiess es dann etwa: Solche unmenschlichen Taten werden eben von Serien- und Triebtätern begangen, die man jetzt, dank Hirnforschung, als eindeutig gestörte Persönlichkeiten einstufen kann. So der Spiegel (Nr. 16/20) über ein US-Forschungsprojekt, demzufolge bei den Tätern „das limbische System zum Teil deutlich reduziert“ sei. Der kranke Teil der Bevölkerung („ein bis zwei Prozent Psychopathen“) stellt demnach das Problem dar, alles andere ist in Ordnung. So „laufen allein in Berlin mehr als 40.000 Psychopathen frei herum“ (Spiegel), man muss sie wohl nur einfangen und einer Hirnamputation unterziehen…

Es geht auch noch einfacher, so in einer anderen Expertise: „Natürlich wird es sexuellen Missbrauch immer geben, da müssen wir uns nichts vormachen.“ (Guttenberg 2010, 17) Es gibt halt immer böse Menschen, also muss sich ein starker Staat mit viel Gewalt rüsten, um den Bösen in den Arm zu fallen, d.h. sie mit harten Strafen abschrecken und sie im Fall ihrer Ergreifung ganz lange wegsperren (es sei denn, es handelt sich um eine nationales Fussballidol – dann kann man schon einmal ein Auge zudrücken). Zudem müssen mehr Kinderrechte her, möglicher Weise sogar die von der BRD erst 2010, also 50 Jahre nach ihrer Verabschiedung vollumfänglich ratifizierten UN-Kinderrechte, ins Grundgesetz aufgenommen werden.

Solche Vorschläge lassen sich nicht dadurch beirren, dass mittlerweile die UN-Konvention zum Schutz der Kinder in Europa gilt, dass aber gleichzeitig Kinder weiterhin erschreckenden Zuständen in Flüchtlingslagern an Europas Grenzen ausgesetzt sind – was nicht verheimlicht, sondern von den Medien ausführlich dokumentiert (vgl. Hyams 2021) oder vom Papst angeprangert wird, aber wegen der europäischen Asylrechtslage nun einmal hinzunehmen ist. Dass z.B. in den Jahren zwischen 2018 und 2020 7.806 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als vermisst gemeldet worden sind (in ganz Europa ca. 18.000 Kinder und Jugendliche) und dass von 724 bis heute jede Spur fehlt, steht zwar in der Zeitung (Junge Welt, 19.4.21), ist aber kein Skandal, den die Bildzeitung etwa so gross wie die Fälle von Lügde oder Bergisch-Gladbach als allgemeines Entrüstungsmaterial ausschlachten würde.

Ob solchen und anderen Notlagen wirklich dadurch abgeholfen wird, dass die Kinderrechte nochmals feierlich proklamiert und härtere Strafen angedroht werden? Zumindest die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei, Gökay Akbulut, hat bei ihrer Rede im Bundestag darauf aufmerksam gemacht, dass präventive Massnahmen etwas ganz anderes wären als das Hochfahren des Polizeistaates.

Johannes Schillo

Literatur

Elisabeth Beck-Gernsheim, „Störfall Kind“: Frauen in der Planungsfalle, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, hg. von der Bundeszentrale für politische Bildung, Nr. 24-25, 2008.

Stephanie zu Guttenberg, Schaut nicht weg! Was wir gegen sexuellen Missbrauch tun müssen. Mit Anne-Ev Ustorf. Freiburg 2010. Helge-Ulrike Hyams, Denk ich an Moria – Ein Winter auf Lesbos. Berlin 2021.

Marita Schölzel-Klamp/Thomas Köhler-Saretzki, Das blinde Auge des Staates – Die Heimkampagne von 1969 und die Forderungen der ehemaligen Heimkinder. Bad Heilbrunn 2010.

Peter Wensierski, Schläge im Namen des Herren – Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik. München 2006.