Verantworten Hersteller die Wahrung von Menschenrechten? Überwachungstechnologien

Digital

4. Oktober 2013

Überwachungstechnologien, die Europa hergestellt werden, finden Abnehmer auf der ganzen Welt. Auch in nicht-demokratischen Ländern. Was für Auswirkungen hat dieser Handel auf Menschenrechte? Wie steht es mit unternehmerischer Verantwortung? Die Politikwissenschaftlerin Andrea Jonjic kommentiert.

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4. Oktober 2013
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Seien es die Überwachungstechnologie derFirma Blue Coat, die Spionage-Software FinFisher der deutsch-britischen Firma Gamma International oder „Analysewerkzeuge“ der französischen Firma Amesys – der digitale Waffenhandel floriert weltweit.

Von „digitalem Waffenhandel“ sollte man deshalb sprechen, weil es genau solche Technologien sind, mit deren Hilfe regierungskritische Aktivistinnen und Aktivisten in Staaten, in denen immer wieder Menschenrechtsverletzungen begangen werden, überwacht, überführt – und dann verhört, verhaftet oder gefoltert werden können. Ägypten, Saudi-Arabien, Afghanistan, Bahrain, China, Irak, Kenia und Russland sind nur einige der Staaten, in die Überwachungs-Software exportiert wird – Software, die auch in Deutschland eingesetzt wird, zum Beispiel als Staatstrojaner.

Im Januar 2013 hatten fünf libysche Staatsangehörige sich als Nebenkläger gegen die Firma Amesys positioniert. Die Aktivisten werfen dem französischen Hersteller von Überwachungstechnologie vor, dem früheren Regime bei Folterungen als Komplize zur Seite gestanden zu haben. Privacy International, die Reporter ohne Grenzen, das European Center for Constitutional and Human Rights sowie Bahrain Watch haben im Februar 2013 Beschwerde gegen Trovicor und Gamma International bei der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, eingelegt.

„Software foltert keine Leute“

Sie werfen den beiden Unternehmen vor, Überwachungssoftware an Bahrain verkauft zu haben, wo diese genutzt wurde, um Aktivistinnen und Aktivisten während der Proteste des Arabischen Frühlings zu überwachen und daraufhin zu verhaften oder zu foltern. Sollte dies bei einer offiziellen Prüfung verifiziert werden, verstiessen die Unternehmen gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, da sie zu Verletzungen von Menschenrechten beitragen.

Martin Münch, Geschäftsführer von Gamma, sagte nach dieser Beschwerde gegenüber heise online, „die Skandalisierung seines Unternehmens überrasche ihn, Software foltere keine Leute.“ Ja, Software kann keine Menschen foltern. Software kann diktatorischen Staaten jedoch äusserst hilfreich dabei sein, Menschen auszumachen, die sie foltern können.

Denn, auch wenn der Einsatz von Spähsoftware in Demokratien oftmals bereits diskussionswürdig ist, sind solche Techniken in den Händen repressiver Staaten eindeutig Mittel zur Verletzung der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit, die so auch genutzt werden. 

Die Rechtmässigkeit des Exports von Überwachungstechnologien wird mit dem Dual-Use-Argument begründet, also damit, dass die Software durchaus für zivile Zwecke eingesetzt werden könnte und deshalb exportiert werden darf.

Über den zivilen Zweck hinaus

Die zivile Nutzung wird in der Öffentlichkeit in den Vordergrund gestellt. Was Länder wie Syrien in Zeiten des Bürgerkrieges mitÜberwachungstechnik anstellen, dafür braucht es wenig Phantasie. Die Nutzung für zivile Zwecke jedenfalls ist es nicht. Verschiedene Herangehensweisen stehen im Raum: beispielsweise den Handel mit Überwachungssoftware stärker zu kontrollieren und in die Export-Bestimmungen über Waffen und Rüstungsgüter aufzunehmen.

Oder aber die Anbieter von Überwachungs- undSpionage-Software per Gesetz zu zwingen, ihren Quellcode offenzulegen, damit alle Funktionen der Software bekannt sind und bewertet werden können. Was jedoch wirklich fehlt, ist die gesellschaftliche und politische Debatte zu diesem Thema. Von der Bundesregierung hiess es im März 2011: Die Ausfuhr von Technologie zur Störung von Telekommunikationsdiensten sowie Techniken zur Überwachung und Unterbrechung des Internetverkehrs unterliegt grundsätzlich keiner Genehmigungspflicht.

Wenn es um Menschenrechtsfragen geht, wird von Regierungsvertretern auf die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000verwiesen. Schliesslich heisst es dort: Genehmigungen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden grundsätzlich nicht erteilt, wenn hinreichender Verdacht besteht, dass diese zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden.

Exportkontrollen für Überwachungstechnik?

Auf der geltenden Kriegswaffenliste finden sich jedoch keine Überwachungstechnologien. Software wird überhaupt nicht als „Waffe“ gesehen und gilt damit nicht als Rüstungsgut. Es gibt Politikerinnen und Politiker, auch in CDU und FDP, die schärfere Regeln und Ausfuhrkontrollen fordern. Und auch das Europäische Parlament thematisierte bereitsExportkontrollen für Überwachungstechnik.

Nachdem sichAussenminister Westerwelle im September 2012 dafür ausprach, Technologien zur Internet- und Mobilfunküberwachung in die existierenden Sanktionen gegen den Iran und Syrien aufzunehmen, kamen erste Hoffnungen auf, dass dies auch generelle Exportkontrollen bedeuten könnte. Doch diese sind Aufgabe des Wirtschaftsministeriums – und dort sperrt man sich dagegen.

Während also überall die neuen Möglichkeiten der Partizipation durch das Internet und die demokratisierende Wirkung neuer Medien gelobt werden, lehnt die Bundesregierung es ab, eine Debatte über Überwachungsexporte zu führen und schweigt sich über das Thema aus. Als der Staatstrojaner entdeckt wurde, war der öffentliche Aufschrei gross – wenn es aber um Überwachung in repressiven Staaten mit zumeist schlimmeren Folgen für die Überwachten geht, dann gibt es hier und da mal einen Artikel. Aber das ist längst nicht genug, um eine so wichtige Debatte am Leben zu halten.

Andrea Jonjic
berlinergazette.de

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-ND 3.0) Lizenz.