Faktenblatt Stop BÜPF Schweiz: Überwachungsgesetz BÜPF

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22. März 2016

Zum Überwachungsgesetz BÜPF wurden in der letzten Zeit viele Informationen und teilweise auch Falschinformationen verbreitet. Wir vom Verein StopBÜPF würden gerne einige Punkte richtig stellen.

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22. März 2016
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Behauptung: Vorratsdaten werden von Providern sowieso gesammelt. Eine längere Aufbewahrungsdauer kostet wenig. Falsch!

  • Provider mit Rechnungstellung speichern einige Daten zur Verrechnung der Verbindungen. Für die Kontrolle der Servicequalität werden weitere Informationen zu Verkehr oder Geräten geloggt. Dies wären aber deutlich weniger Daten und kürzere Fristen als im Gesetz verlangt.
  • Heute geschieht der Grossteil der Kommunikation innerhalb von „Flatrate“-Angeboten, insbesondere beim Internetverkehr. Es besteht wirtschaftlich also immer weniger Bedarf, einzelne Verbindungen und Randdaten zu protokollieren.
  • Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste oder Betreiberinnen von internen Fernmeldenetzen sowie Personen, die ihren Zugang Dritten zur Verfügung stellen, teilweise auch ohne kommerzielle Interessen, haben meistens weder Interesse noch Mittel um Vorratsdaten überhaupt zu erfassen. Ergo: Die meisten im Rahmen des BÜPF durch Provider zu speichernde Daten sind nicht betriebsrelevant. Im Gegenteil: Sie verursachen sehr hohe Aufwände, die insbesondere bei kleineren Anbietern existenzrelevant sind. Analysen dazu wurden von der SWICO vorgelegt [1].

Behauptung: Vorratsdaten und die Kommunikationsüberwachung sind für eine erfolgreiche Strafverfolgung von schweren und schwersten Delikten unabdingbar. Falsch!

  • Gemäss Antwort des Bundesrates im Rahmen der Fragestunde vom 16.03.2015 bezüglich Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung [3] wurde unter anderem mitgeteilt, dass die Strafverfolgungsbehörden diesbezüglich keine Statistik führen. Es gibt also keine Evidenz, sondern nur informelle Indizien und nicht überprüfbare Aussagen von Strafverfolgern.
  • Das Max-Planck-Institut kommt in einem 300 Seiten starken Gutachten sogar zum Schluss: „Im Vergleich der Aufklärungsquoten, die in Deutschland und in der Schweiz im Jahr 2009 erzielt worden sind, lassen sich keine Hinweise darauf ableiten, dass die in der Schweiz seit etwa 10 Jahren praktizierte Vorratsdatenspeicherung zu einer systematisch höheren Aufklärung geführt hätte.“ [4]

Behauptung: Es werden nur Kriminelle überwacht. Falsch!

  • Durch die Vorratsdatenspeicherung werden per se bereits komplette Bewegungs- und Kommunikationsmuster von jedem Bürger gespeichert.
  • Der Dienst ÜPF kann nur Anschlüsse und keine Personen überwachen. In einer Familie oder WG wird also der Hauptanschluss überwacht und somit geraten Personen ins Visier, welche nicht das Ziel der Überwachung sind. Ausserdem gerät jeder weitere Kommunikationspartner ins Visier, unabhängig davon wie die Beziehung zur eigentlichen Zielperson ist.
  • Insbesondere bei IMSI-Catchern werden dutzende bis tausende unbescholtener Personen registriert und durch eine Rasterfahndung geschleust. Eine nachträgliche Information aller illegitim Überwachten ist gar nicht praktikabel.
  • Es gibt unzählige Belege, bei denen Personen ungerechtfertigt überwacht wurden oder nach einer Überwachung nicht gemäss StPO Art.270ff informiert wurden. [5]
  • Ein krasser Verstoss zur Überwachung ohne rechtliche Grundlage geschah beispielsweise auch im Fall der Universität Zürich im Rahmen eines bekannten Strafverfahrens wegen Amtsgeheimnisverletzung im 2012 [6].

Behauptung: In den meisten Fällen handelt es sich um schwere und schwerste Delikte in Bereichen der organisierten Kriminalität wie Kinderpornografie, Tötungs- oder schwere Vermögensdelikte. Falsch!

  • Die Analyse aller Überwachungen im Rahmen des Swiss Lawful Interception Report 2015 [2] zeigt auf, dass diese Straftaten nur einen extrem kleinen Teil der Überwachungen ausmachen.
  • Die Überwachung wird schon bei minder schweren Delikten angewendet, wie einfacher Diebstahl, Urheberrechtsverletzung oder falschem Alarm.

Behauptung: Der Trojaner kostet alles in allem ca. 5'000 Franken [7]

  • Gemäss Informatiker-Fachkreisen kostet bereits die Schwachstellen-Analyse eines Zielcomputers mehrere Tausend bis Zehntausend Franken. Plus Beamten-Arbeitszeit.
  • Passende Computer-Exploits für Standard-Geräte und Systeme können praktisch nur auf dem Schwarzmarkt beschafft werden. Sie kosten mehrere Zehntausend bis Hunderttausend Franken. Es wird also das organisierte Verbrechen im Ausland unterstützt um Verbrechen im Inland aufzuklären. Auch für Einschleusung und Einsatz müsste wahrscheinlich auf obskure Ressourcen zurückgegriffen werden. Prozessuale und rechtsstaatliche Risiken sind offensichtlich.
  • Ein Erfolg ist nicht garantiert. Auch von Seiten der BÜPF-Befürworter gibt es keine anderslautenden Beweise. Anstatt auf gefährliche Staatstrojaner zu setzen, gilt es den (internationalen) Rechtsweg zu beschreiten.



zumReferendum gegen das Überwachungsgesetz BÜPF

stopbuepf.ch

Fussnoten:

[1] Swico Kostenanalyse zur Überwachung bei Providern https://www.digitale-gesellschaft.ch/2014/09/23/neues-ueberwachungsgesetz-buepf-wuerde-die-wirtschaft-in-den-ersten-zwei-jahren-430000000-kosten-und-120-firmen-ruinieren/

[2] Swiss Lawful Interception Report 2015 (SLIR) https://www.digitale-gesellschaft.ch/uploads/2015/03/SLIR_2015.pdf

[3] http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20155191

[4] https://www.mpicc.de/de/forschung/forschungsarbeit/kriminologie/vorratsdatenspeicherung.html

[5] http://grundrechte.ch/CMS//geheime-ueberwachungsmassnahmen-ohne-mitteilung.html

[6] Rechtsgutachten Dr. jur. Sylvain Métille http://www.zh.ch/internet/de/aktuell/news/medienmitteilungen/2014/unizh_gutachten/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/278_1404719916274.spooler.download.1404481181394.pdf/Gutachten_S_Metille.pdf

[7] Thomas Hansjakob in der Arena vom 30.5.2014, ab ca. 0:42:40 http://www.srf.ch/play/tv/arena/video/schnueffelstaat-schweiz?id=5266019d-711e-4c1c-9a0c-78daf20fcc5f