Massive Überwachung und weniger strenge Kontrollen Frankreich führt Überwachungsgesetz für ausländische Kommunikationen ein

Digital

28. September 2015

Das kontroverse französische Geheimdienstgesetzes „Loi Renseignement“ ist noch nicht vollkommen veröffentlicht, doch schon steht ein neuer Gesetzentwurf an. Dieser soll nun im Schnellverfahren durchgewinkt werden.

Patch Cord RG-45.
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Patch Cord RG-45. Foto: Yuri Samoilov (CC BY 2.0 cropped)

28. September 2015
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Im Juni verabschiedeten die französischen Abgeordneten das sogenannte „Loi Renseignement“, um die Überwachungskompetenzen der Geheimdienste massiv zu erweitern. Danach wurde dieser französische „Patriot Act“ vom Präsidenten selbst an den Verfassungsrat zur Prüfung geschickt. Der Verfassungsrat begutachtete das Gesetz und gab ein ziemlich nichtssagendes Urteil ab: Bis auf drei Massnahmen ist das Gesetz verfassungskonform. Eine dieser drei zensierten Massnahmen betraf die Auslandsüberwachung. Diese Lücke soll nun gestopft werden.

Am 9. September legten die Sozialisten Patricia Adam und Philippe Nauche daher einen Entwurf„für Überwachungsmassnahmen im Bereich der internationalen elektronischen Kommunikationen“ vor. Am 1. Oktober soll in der Nationalversammlung abgestimmt werden. Der Inhalt: massive Überwachung und weniger strenge Kontrollen.

Frankreich wollte in diesem Bereich schon länger Klarheit schaffen, da das Anzapfen der Unterseekabel durch den französischen Geheimdienst DGSE seit 2008 von einem geheimen Dekret des Premierministers erlaubt wird. Wie die französische BürgerrechtsorganisationLa Quadrature du Net berichtet, geht nun ein französisch-amerikanischer Anwalt den geheimen Dekret von 2008 vor Gericht – nichtsdestotrotz soll das neue Gesetz die obskure Regelung offen legalisieren.

Der recht kurze neue Vorschlag übernimmt grösstenteils die vom Verfassungsrat zensierten Paragraphen aus dem Loi Renseignement. Ziel der Überwachung sind Kommunikationen, „die im Ausland empfangen oder aus dem Ausland gesendet wurden“.Die Zeitung Libération erklärt, dass hierbei drei Fälle unterschieden werden:

1. Die Kommunikation zwischen zwei Nutzern ist rein franko-französisch (Telefonnummern, IP Adressen etc.) und muss daher umgehend vom Geheimdienst gelöscht werden, ausser wenn einer der Nutzer im Ausland mit französischer IP-Adresse kommuniziert und schon Ziel einer Überwachungsmassnahme ist oder wenn dieser eine „Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Nation“ darstellt. Die grosse Frage ist, wie der Dienst genau filtert.

2. Sobald es sich um eine „gemischte“ Kommunikation handelt, werden alle Daten – Metadaten und Inhalte – für maximal sechs Monate gespeichert („ab der ersten Auswertung“ wohlgemerkt, nicht ab Erfassungsdatum).

3. Sobald es sich um einen rein ausländischen Austausch handelt, werden die Daten für ein Jahr (Inhalte), sechs Jahre (Metadaten) und acht Jahre (Verschlüsseltes).

Die einzige „Einschränkung“ im Text ist, dass die Massnahmen nur dann vom Premierminister autorisiert werden dürfen, wenn es sich um die „Verteidigung der fundamentalen Interessen der Nation“ handelt. Die Berichterstatterin Patricia Adams fügte im Ausschuss hinzu, dass dieses Gesetz die jetzigen Aktivitäten des DGSE berücksichtigt und keine neuen Kompetenzen schafft – also nur eine Legalisierung gängiger Praxis darstellt. Die Abgeordnete sieht weiterhin nur eine Kontrolle a posteriori durch die neu eingerichtete CNCTR-Kommission (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement) vor.

Kirsten
netzpolitik.org

Dieser Artikel steht unter einer Creative Commons (CC BY-NC-SA 4.0) Lizenz.